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Was kann ich tun wenn man einen wiederlichen mietverwalter hat?
wenn ich den sehe möchte ich am liebsten öööö, ihr wisst schon leider ist es so das er 2 -3 mal in der Woche hinkommt und sich dann in den garten setzt , auf meine bank die ich dort hingestellt habe , oder hausgänge macht.Jetzt habe ich eine Abmahnung bekommen, eigentlich für Kleinlichkeiten z.b einmal nicht richtig gekehrt, Dachboden erst bei an den folgenen Tagen die Kartons weg geräumt, oder in der Waschküche Sachen stehen gelassen und in den Garten der Kirschlorberrbusch, der von unser Nachbarn krumm und schief geschnitten wurde, und wir die Mühe hatten den wieder eigenermaßen wieder gerade zuscheiden nur der dicken Stamm den ich nicht abscheiden konnte. Diese Stumpf stört ihn so sehr das er es als prinitiv und lächerlich findet . Also alles so sachen die eine abmahnung erforderlich machte.Ich finde dieses verhalten doch mehr lächerlich und irgendwie Kindisch. Dazu beleidigt er mich indem er mir unterstellt ,dass meine Fähigkeiten nicht ausreichen, für eine ordentliche Hausreinigung. Jetzt droht er mir dass wenn ich nicht folge leiste, das ich keine Anspruch auf bestimmte Sachen die den Garten betreffen kein Zugriff mehr habe.(z.b Rasenmäher,Wasserschlauch u.s.w)
Was soll man davon halten.
Bei der Beleidigung geht es darum das eine Putzfrau den Hausflur putzt , daür verlangt sie , das je 6woche ein ver mich hohen Betrag . Den ich nicht zahlen möchte deswegen habe ich angeboten das ich einspringe und putzen könne und darauf wurde ich mit diese Beleidigung abgewiesen und das find ich eine Unverschämtheit ,da er meine Putzqualitäten garnicht richtig einschätzen kann .
5 Antworten
- DR EisendrahtLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Auch der fieseste Verwalter hat die Regeln des Anstandes und besonders diejenigen des Privateigentums zu beachten. Die Bank könnte man doch mal neu streichen oder auf den Kopf stellen. Das zeigt hoffentlich deutlich genug, dass der ungefragte Gebrauch unerwünscht ist.
Die Gestellung der Gartengeräte ist dem Vernehmen nach Sache des Vermieters... also: Finger weg, wenn kein Zugang mehr besteht... keine privaten Anschaffungen oder Experimente.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Tja, du scheinst dir wirklich viel zu Schulden kommen zu lassen - und wenn man dich darauf hinweist, ist man widerlich ... immer weiter so!
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Denke daran, Du darfst Dich nur da breit machen, was Du gemietet hast. Räume die für alle Mieter zugänglich sind hast Du nicht gemietet, Du darfst sie nur benutzen. Der Verwalter vertritt den Vermieter bzw Eigentümer. Nach eine Abmahnung kann die Kündigung kommen. Entweder Du hältst Dich an die Regeln oder Du musst Dir eine andere Wohnung suchen, wo man nicht so genau auf Ordnung und den Mietvertrag schaut.
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ordnung scheint dir nicht wichtig zu sein und Verträge sind einzuhalten.
Wenn er deine Fähigkeiten sauber zu halten anzweifelt, stellt dies keine Beleidigung dar - wohl eher eine Feststellung.
Ob du Zugriff auf den Garten bzw. dessen Geräte hast steht in deinem Mietvertrag.
Was man davon halten soll ?
Reinige ordentlich, räume deine Sachen unverzüglich weg, dann hat niemand etwas zu meckern.
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- Merce2010Lv 6vor 1 Jahrzehnt
es gibt so was wie ein mietvertrag, sorry lesen, da sollte eindeutig drin stehen was wie geregelt ist , was du nutzen darfst u.s.w. wie das mit dem garten ist. wenn der garten zu deiner mietsache gehört darf er sich da net einfach aufhalten. vermiter dürfen besichtigen nach vorheriger anmeldung 1 woche und das auch net regelmäÃig, erkundige dich mal, sollte er dich weiter beleidigen drohe ihm mit einer anzeige wegen nötigung --fertig