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Torio fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Inkasso Forderung von Creditreform?

Hallo Freunde

Ich habe von der Firma Creditreform eine Rechnung zugetellt bekommen. Demnach soll ich für einen nichtbezahlten Monatsbeitrag von 29.01.2007 ca. 240 EUR(Hauptbetrag war 53EUR) überweisen. Damals hatte ich bei Mannheimer AG eine Hauppflichtversicherung.Habe allerdings keinerlei Mahnungen bekommen sodass es mir solch eine Rechnung bekannt war.Zumal hatte ich Mannheimer AG Einzugsermächtigung gegeben und alles wurde prompt eingezogen.

Meine Fragen:

Wie kann es sein dass Mannheimer AG - obwohl sie Einzugsermächtigung hatten- mir nachträglich sowas in Rechnung stellen und ohne Mahnung dann diese Schulden an einem Inkassounternehmen weitergeben?Ist es nicht gegen AGB dass sie meine Daten weitergeben?

Was soll ich jetzt gegen Creditreform in diesem Fall machen?

Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung(Selbstbetailigung 50€)

Leider habe ich beim Umzug alle alten Akten bzgl meines Altfahrzeugs in den Korb geworfen, da ich überzeugt war dasss das Thema erledigt war. so jetzt habe nur die möglichkeit über meiner Bank Info zubekommen was ich an Mannheimer überwiesen habe.

Würde mich über Tipps & Hilfe freuen.

LG

Torio

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    >Leider bist Du in der Beweispflicht.

    Nein, in Deutschland ist immer derjenige Grundsätzlich in der Beweispflicht, der Ansprüche geltend macht.

    >Die Versicherung und Creditreform haben Rechtsanwälte und sind sich ihrer Forderung sicher.

    Ja, das macht immer Eindruck, mehr ist es aber nicht, und manchmal sogar Mittel zum Zweck und es ist wegen der Kosten auch nicht ganz ungefährlich.

    Wenn ich Rechte geltend mache als Nichtanwalt und den Schuldner ausführlich rechtlich aufkläre, dann interessiert das im Grunde keinen (So 10-20% Erfolgsquote wobei sich etwa 5% allerdings über die rechltiche Aufklärung, die diesen viel Geld spart sogar bedanken und 50% lachen sich kaputt, weil dieses jemand geschrieben hat, der definitiv kein Anwalt ist. Ein Jurastudium würde da auch nich reichen, sondern nur der Titel zählt.).

    Wenn ich Rechte geltend mache und einen Anwaltskopft draufsetze, dann bekomme ich bei Gericht zu 80-90% Recht (Das ist die Quote die man etwa erhält, wenn man zu 100% im Recht ist).

    Mache ich persönlich genau gleiche Rechte bei Gericht geltend, dann gewinne ich nur noch ca. 20-30% aller Klagen!!! (Wobei es dann auch heisst, dass bei Eingaben von Proleten von vornherein hypothetisch angenommen werden muß, dass diese fehlerhaft sind.)

    Mache ich für Bekannte aussergerichtliche Rechte geltend egal ob mit Anwaltsbriefkopf oder ich sage, dass mir mein Anwalt gesagt hat, dass... und belehre diese rechtlich (mit Bedrohungspotenzial), dann haben komplett alle zu 100% ihre Rechte gegenüber ihrem Gegenüber durchsetzen können.

    Hä, und wenn ich selbst genau das gleiche mache, dann interessiert das nur ca. 10-20%?

    Wenn ich so tue als hätte mir mein Anwalt gesagt und dann sage, dass dieser mir gesagt hat, dass ich folgende Rechte habe, die ich dann genauso ausführe, dann habe ich aussergerichtlich bisher alles erhalten!

    Der Glaube (an die Obrigkeit) an irgendwelche Menschen in Deutschland ist das wichtigste überhaupt und das Ansehen der Person! Obwohl das gerade besonders die Menschen leugnen, die besonders im Ansehen der Person handeln und für die das Ansehen das wichtigste überhaupt ist.

    >Leider habe ich beim Umzug alle alten Akten bzgl meines Altfahrzeugs in den Korb geworfen, da ich überzeugt war dasss das Thema erledigt war.

    Sowas habe ich schon soooo oft gehört, denn sollen doch die anderen machen!, dass gehört sich aber nicht!

    Grundsätzlich gilt, dass man alle Unterlagen 11 Jahre aufhebt (4 Jahre bei einmaligen Vorgängen, 30 jahre bei gerichtlichen nicht gänzlich abgeschlossenen Vorgängen, 200 Jahre bei Erschließungskosten etc.). Man kann diese auch im PC einscannen und Online Banking machen, so dass man immer alle Kontoauszüge am PC hat.

    Eine Mahnung dürfte gemäß §286 Abs. 1 Nr. 1 BGB nicht erforderlich sein. Bei einer Einzugsermächtigung können andere Bedingungen durch Rechtssprechung gelten, die ich aber nicht kenne. (Verzug, Einzugsermächtigung).

    Wenn wir umgezogen sind, dann ist vielleicht auch Post nicht angekommen, wenn wir nicht dafür gesorgt haben und auch alles in den Korb werfen. Das ist übrigens dann auch üblich, weil einem auch das egal ist, denn soll doch der andere zusehen...

    Ob alles bezahlt wurde weiss hier auch keiner!

    Es gibt nur eine Person, die auf die Kontoauszüge schauen kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider bist Du in der Beweispflicht. Die Versicherung und Creditreform

    haben Rechtsanwälte und sind sich ihrer Forderung sicher. Prüfe nach, ob Du einen Fehler gemacht hast. Die Kosten von 53 Euro laufen auf, da die Schuld seit 2007 rumschwirrt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Inkassobüro wird nur beauftragt, wenn Du Deinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommst. Wenn Du eine Einzugsermächtigung erteilt hast, werden die Beträge vom Konto abgebucht. Ich nehme an, dass das Konto nicht gedeckt war. Aber dann bist Du verpflichtet, die Kosten zu übernehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei der geringen Grösse des Geldbetrages solltest Du besser zahlen, auch wenn Du im Recht bist. Wieviel Euro ist es Dir wert, wenn ansonsten zwei Neandertaler provokativ in Deinem Eingangsbereich herumlungern. Ginge es um Tausende € wäre das natürlich anders, Ausserdem kommen die meistens nicht ohne Grund.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst beweisen, dass Du alles bezahlt hast. Selbst bei einen Einzug besteht ja die Möglichkeit, dass eine Zahlung wegen des Kontostandes nicht abgebucht werden konnte. Eine Mahnung bedarf es nicht, da es ein Vertrag mit gleichmäßigen Raten war. Wenn Du wirklich alles bezahlt hast, schalte Deine Rechtschutzversicherung ein sonst zahle es besser.

  • dwgaf
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Traumprinz hat ein wahres Wort gesprochen.

    Du solltest es dir überlegen, ob du wegen solcher Peanuts ein Riesenfass aufmachen willst oder dir durch Zahlung die angelegenheit vom Hals schaffst.

    Falls du doch lieber streiten willst:

    Der Gläubiger muss dem Gericht nachweisen, den Schuldner ordnungsgemäß in Verzug gesetzt (gemahnt) zu haben. Dies kann er nicht, weil Mahnungen (so gut wie) nie per Einschreiben erfolgen.

    Auf der anderen Seite ist der Versicherungsnehmer dafür verantwortlich, dass die Versicherung ihr Geld auch wirklich erhält. Hast du eine Kopie der Einzugsermächtigung?

    Bei Streitwerten unter 600 Euro kann der Richter ohne Verhandlung vom Schreibtisch weg entscheiden. Eine Berufungsmöglichkeit gibt es nicht. Eines ist aber 100%ig sicher: Bei derartigen Lapidarbeträgen werden die Kosten des Verfahrens teurer als der eigentliche Streitwert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    geh zum Anwalt, die Creditreform sind Wucherer.

  • Ernst
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Mannheimer anrufen und nachfragen.

    Mannheimer und Creditreform sind nach meiner Meinung seriös.

    Ich befürchte, dass Du einen Fehler gemacht hast.

    Bist Du umgezogen seit 2007?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also erstmal ist die CR ein ordentliches Inkassounternehmen.

    Die Mannheimer AG sowie alle anderen Geschäfte müssen dir keine Mahnung zu kommen lassen, das sind alles gefälligkeiten wenn man eine Mahnung erhält.

    Geh zu deiner Bank lass dir einen Jahresauszug erstellen Kostet etwas aber lohnt sich dann garantiert. Sollte hierauf zu erkennen sein, dass du deine Beiträge gezahlt hast kannst du diesen per Kopie an die CR schicken.

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