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Sobriquet fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Muss ein Mieter Klingel und Briefkasten beschriften (siehe Details)?

Folgender Sachverhalt: vor ca. 4 Monaten ist bei uns ein neuer Mieter eingezogen (8-Parteien-Haus) - angeblich allein. Anfangs waren Briefkasten und Klingelschild noch mit dem Namen des Vormieters beschriftet. Nach 4Wochen wurde dies in - wie wir dachten - den Namen des Mieters geändert. Nach wiederum 4Wochen stand plötzlich ein anderer Name da, der aber nach weiteren 4Wochen auch wieder weg war - stattdessen stand dann wieder der Name des Vormieters (der war ja nur überklebt worden). Eine Woche später war der zwar komplett entfernt, aber auch kein neuer bzw aktueller Name. Mit andern Worten: seitdem sind Klingel und Briefkasten völlig unbeschriftet. Ich frage mich - und damit euch - nun: gibt es eine Regelung oder sogar ein Gesetz, dass man Klingel und Briefkasten korrekt beschriften muss? Und wenn ja, innerhalb welchen Zeitraums nach Einzug? Oder ist das etwa korrekt, dass man einfach gar nichts hinschreibt bzw öfter mal "variiert"???

Update:

@Traumprinz: nein, nicht Somalia. Sondern ein...*denk*...das Wort Zigeuner darf man nicht mehr benutzen, stimmt's? Also ein Sinti oder Roma.

Update 2:

@Herpes: ich brauch ihn nicht zu fragen, ob er allein wohnt. Ich kenne seine Wohnverhältnisse. Er hat die Wohnung allein gemietet (und dies auch beim Vermieter beteuert - komischerweise ist der "Mietname" aber noch nie an der Klingel gewesen, das waren immer andere). Seine Freundin käme nur sporadisch zu Besuch, vielleicht ein-,zweimal die Woche. Merkwürdig nur, dass sie Tag und Nacht da ist und ständig Sachen (zB Klamotten und Kram) beischleppt. Ständig werden auch neue Sachen angeliefert, zB durch diverse Versandhäuser (zB Möbel).

Update 3:

@zungenkoeder: hast du meine Frage richtig und komplett gelesen? Es geht NICHT um Neugier!!!

Update 4:

@Liliena: sorry, aber hast du zu WENIG Zeit? Hast anscheinend meine Frage auch nicht richtig gelesen.

@Peter: auch du scheinst nicht richtig gelesen zu haben. Die Überschrift zur Frage ist schließlich nicht das Hauptproblem und eigentlich eher nebensächlich. Ein paar Probleme hatte ich ja angeschnitten, aber da ist noch mehr. Ich wünsche dir/euch so einen Mitmieter. Dann ginge euch das auch nicht am ... vorbei.

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du darfst Zigeuner sagen , das ist keineswegs verboten . Es kommt von umherziehender Gauner .

    In Deinem speziellen Falle rate ich Dir , den Vermieter zu informieren bzw. zu befragen . Ebenso das Wohnungsamt , das Sozialamt , Hartz4-Amt , das Ordnungsamt sowie die Polizei . Die Ausländerbehörde , das Meldeamt , lasse Dir etwas einfallen .

    Sozialabzocker gibt es schon zur Genüge in unserem Lande .

    Vielleicht hat ja alles seine Ordnung ?

    Wie unwahrscheinlich ist das wohl ?

    Man sollte sich solche "Nachbarn" schnell vom Halse schaffen , wenn man in Frieden leben will .

    In meinem Hause lebt seit kurzem eine türkische Familie - von Hartz4 - Und es sind ruhige freundliche Leute , die sich an Deutsche Gepflogenheiten halten .

    Sie sind als Nachbarn willkommen .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ein Acht-Parteien-Haus ist doch recht überschaubar. Also frag ihn doch einfach, ob er alleine wohnt ("angeblich allein").

    Klingelschild und Briefkasten mit dem Namen des Mieters zu versehen, ist zwar üblich, aber gesetzlich nicht vorgeschrieben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Niemand muss seinen Namen auf den Briefkasten oder Klingel anbringen. Niemand muss in der von ihm angemieteten Wohnung auch wohnen...

    Was geht es den zu neugierigen Nachbarn an, ob und wann der Nachbar seine Sachen beschriftet ?

    Es ist Vermietersache, falls sich Untermieter ohne Kenntnis in seiner Wohnung befinden.

    Quelle(n): § 535 BGB
  • vor 1 Jahrzehnt

    Dafür gibt es keine rechtliche Regelung. Möchte jemand nicht, dass dort der Name auftaucht - auch in Ordnung. Viele VM wünschen allerdings ein einheitliches Bild und fertigen daher auf eigene Kosten Namensschilder an.

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  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, es sei denn, aufgrund der Hausordnung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du kannst nur verlangen, dass der Namen vom Vormieter entfernt wird, im Falle das sonst falsche Post eingeworfen wird. Deinen Namen muss weder auf den Briefkasten noch auf die Klingel.

  • aeneas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist ja wohl etwas komisch, was da gelaufen ist!

    Dennoch: einen Briefkasten oder Klingel nicht mit einem Namensschild zu versehen, stellt keineswegs eine Ordnungwidrikeit dar. Es wuerde allerdings Sinn machen, das zu tun. wenn man seine Post haben will und auch deswegen, dass Besucher der Mietpartei nicht durch ihre Klingelei die Nachbarn belaestigen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Gott sei Dank gibt es dafür noch kein Gesetz, denn dann sollten wir die Diktatur dämlichster Art in Deutschland ausrufen. Das ist immer noch Privatsache und wer nicht dokumentieren will, dass er dort wohnt, der lässt es eben und andere Leute geht dies einen feuchten Kehrricht an!

    Es kann auch jeder sein Pseudonym an Klingel oder Briefkasten schreiben (Künstler, Schriftsteller etc.)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Muß er nicht. Jeder hat das Recht auf eine Intimsphäre. Wer ein Postfach hat ist auch so erreichbar.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Ein solches Gesetz gibt es nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sorry, aber hast Du zu viel Zeit?

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