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Secret fragte in Autos, Transport & VerkehrBahn · vor 1 Jahrzehnt

SchönesWochenendTicket DB Erstattung/Rückgabe möglich?

Eigentlich ist es ja nicht möglich, wie sieht es jedoch damit aus wenn der Kunde durch plötzliche Krankheit ins Krankenhaus muss und das Ticket nicht benutzen kann? Gibt es irgendeine Möglichkeit das Geld wieder zu bekommen?

2 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein, gibt es nicht. Die Bahn ist nicht für den Ausfall der Reisenden verantwortlich.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nach den aktuellen Beförderungsbedingungen können mit dem Schönes-Wochenende-Ticket an einem Samstag oder Sonntag (gültig jeweils von 0:00 Uhr bis zum Folgetag 3:00 Uhr früh) bundesweit – also in allen Bundesländern – alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (Regional-Express (RE), InterRegioExpress (IRE), Regionalbahn (RB) und S-Bahn (S)) in beliebigem Umfang benutzt werden, darüber hinaus wird das Schönes-Wochenende-Ticket auch bei fast allen Nichtbundeseigenen Eisenbahnen anerkannt, d. h. in Regionalzügen, die von privaten Anbietern betrieben werden, wie z. B. Metronom, Eurobahn, Harz-Elbe-Express (HEX) oder der Nord-Ostsee-Bahn (NOB). Zahlreiche Verkehrsverbünde haben das Ticket in ihre eigene Angebotspalette integriert, in diesen Verbünden gilt es dann nicht nur in Zügen, sondern auch in allen anderen öffentlichen Verkehrsmitteln. Unabhängig davon gilt das Schönes-Wochenende-Ticket auch in allen Verbünden, welche es selbst nicht anerkennen, dort aber dann nur in DB-Zügen (einschließlich S-Bahn) und nur im ein- und ausbrechenden Verkehr (Start oder Ziel der Fahrt müssen außerhalb des Verbundes liegen).

    Prinzipiell gilt das Schöne-Wochenend-Ticket nicht in Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn (IC, ICE und Nachtzügen), ebenso nicht in Fernzügen privater Anbieter, wie z. B. im Interconnex oder Vogtland-Express.

    Der Fahrschein wird nur für die 2. Klasse ausgegeben, ein Übergang in die 1. Klasse ist auch gegen Zahlung eines Aufpreises nicht möglich. An gesetzlichen Wochenfeiertagen (beispielsweise Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag) ist das Schönes-Wochenende-Ticket nicht erhältlich (alternativ bietet die DB jedoch für Fahrten innerhalb eines Bundeslandes die Ländertickets an, diese werden an allen Wochentagen angeboten und sind – vorausgesetzt, man bewegt sich innerhalb des Geltungsbereiches nur eines Ländertickets – immer günstiger als das Schönes-Wochenende-Ticket).

    Das Ticket kostet aktuell (seit dem 14. Dezember 2008) 37 €, beim personenbedienten Verkauf an Schaltern (z. B. in DB-Reisezentren) oder in Reisebüros mit DB-Lizenz erhöht sich der Preis um 2 € auf 39 €. Beim Kauf im Zug wird ein zusätzlicher Bordzuschlag von 3,70 € (entspricht 10 % Aufschlag) berechnet, so dass das Ticket dann 40,70 € kostet – Nachlösen im Zug ist jedoch grundsätzlich nur dann möglich, wenn der betreffende Zug mit einem Zugbegleiter besetzt bzw. mit einem Fahrkartenautomaten ausgestattet ist. In unbegleiteten Zügen, Zügen ohne Fahrkartenautomaten sowie in Nordrhein-Westfalen, Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen ist ein Nachlösen im Zug grundsätzlich nicht möglich, der Fahrschein muss bereits im Vorverkauf erworben werden. Eine Buchung als Online-Ticket (zum Selbstausdrucken am Computer) ist beim SWT nicht möglich, es kann jedoch bis drei Tage vor dem gewünschten Geltungstag im Internet bestellt werden und wird dann per Post zugeschickt.

    Das Schönes-Wochenende-Ticket ist für bis zu fünf Personen gültig, eine Version für Einzelreisende – wie bei den meisten Ländertickets – wird nicht angeboten. Eine Möglichkeit, statt Personen alternativ Fahrräder oder Hunde mitzunehmen, besteht ebenfalls nicht. Für jedes mitgenommene Fahrrad muss deshalb zusätzlich eine Fahrradtageskarte Nahverkehr zu (4,50 €) gelöst werden (in Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Hessen, sowie in zahlreichen Verkehrsverbünden ist die Fahrradmitnahme abweichend davon jedoch kostenfrei möglich, in Sachsen-Anhalt ist sie kostenlos). Für Hunde muss ebenfalls ein eigener Fahrschein zum Kindertarif gekauft werden (sofern diese nicht in geschlossenen Körben untergebracht werden). In NRW können Hunde kostenlos mitgenommen werden (NRW-Tarif).

    Quelle(n): www.bahn.de
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