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darf der mieter das türschloß wechseln um seinen mitmieter auszusperren?

meine mutter hat seit kurzem eine wohnung vermietet an mit zwei parteien im mitvertrag.

nun sind die beiden so zerstritten und verlangen von meiner mutter einem von beiden die wohnung zu kündigen. meine mutter sagte das sie ihre streitigkeiten sebst klären müssen.

jetzt ist es so das der eine mieter das türschloß ausgewechselt hat um seine freundin auszusperren.

beide sind im mietvertrag

weiß jemand rat was meine mutter nun unternehmen könnte?

kann man in dem fall evtl. die wohnung beiden kündigen.

obwohl sie das eigentlich nicht unbedingt möchte

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    beiden die wohnung kündigen.

    wenn er da bleiben will einen neuen mietvertrag mit ihm abschließen wenn er zahlen kann.

    was das türschloß angeht der mieter darf das schloß auswechseln.

    er hat ja die wohnung gemietet.

    der hausbesitzer darf ja keinen schlüssel der wohnung besitzen so lange er drinn wohnt

    nur wenn er auszieht muß er ja die schlüssel bei deiner mutter abgeben

  • Mama
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist nicht Sache des Vermieters.

    Die beiden müssen sich einigen.

    Eventuell eine Einstweilige Verfügung beantragen,es sind ja private Sachen in der Wohnung .

    Die Polizei macht da auch nicht viel.

    Gruß Mama

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ich das richtig verstanden hat, stehen beide Parteien im Mietvertrag. Somit kann deine Mum keiner einzelnen Partei kündigen, sondern wenn nur beiden (wenn es einen triftigen Grund dafür gibt).

    Wenn die beiden sich nicht mehr verstehen, ist das deren Problem und die müssen das im Innenverhältnis klären. Von daher hat deine Mum Recht und es wäre besser, sich da nicht einzumischen.

    Werden allerdings andere Mieter durch Ruhestörung etc. in Mitleidenschaft gezogen, so kann deine Mum den beiden eine Abmahnung schicken und sie - wenn sich nichts bessert - sie auch vor die Tür setzen. Bis dahin würde ich aber von eurer Seite die Füße stillhalten und abwarten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei einem gemeinsamen Mietvertrag kann man nur gemeinsam kündigen. Ob sie danach mit einem der Beiden einen neuen Mietvertrag abschließt steht auf einem anderen Blatt.Auch die Mieter können nur gemeinsam kündigen.

    Deine Mutter wird es aber schwer haben, einen gültigen Kündigungsgrund zu finden, da beide das gleiche Recht haben. Auch können Mieter die Schlösser austauschen. Sie soll sich deshalb weiter heraus halten.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Richtig, der Streit der beiden ist nicht dein Problem und es gibt keinen Grund, die beiden zukündigen, bloß weil sie es wollen.

    Klar darf der Mieter das Schloss wechseln, sofern es sich um ein vergleichbares handelt (und beim Ausszug das alte einbaut). Ob die beiden Mieter in die Wohnung zu kommen, ist nicht dein Problem, das müssen die beiden ggf. mit Hilfe der Polizei klären.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die beiden müssen ihre Probleme alleine klären. Wenn beide den Vertrag unterschrieben haben, können auch nur beide zusammen kündigen.

    Zieht trotzdem einer aus, kann das dem Vermieter egal sein, da die Vertragsparteien gesamtschuldnerisch haftbar sind, d.h. der Vermieter kann sich aussuchen von wem er sich das Geld holt.

    Mir fehlt mom. ein Grund, weshalb der Vermieter hier seinen Mietern kündigen könnte.

    Der Vermieter könnte höchstens anbieten, einen aus dem Vertrag zu entlassen und das Mietverhältnis mit dem anderen zu den alten Konditionen fortzuführen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn einer kündigt, kündigt er für BEIDE. Das nennt man gesamtschuldnerisch. Also sollte EINER sich dazu bewegen... und hoffen, dass der nächste Mieter SEINEN Namen trägt. Solche Mieter möchte ich nicht im Hause haben. Der nächste Ärger ist programmiert.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Darf er nicht!

    Sofort zur Polizei und sich Zutritt verschaffen lassen!

    @Mama: Und wo meinst du dann wo man ne einstweilige Verfügung herbekommt???

    Von der Polizei!!!

    Und nicht im Supermarkt!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ein anwalt weiss mehr.

    ich vermute dass derjenige, der das türschloss ausgewechselt hat, außerordentlich (=fristlos) gekündigt werden kann. außerdem würde ich von ihm die kosten verlangen für den erneuten austausch des schlosses, ggf vielleicht die kosten für anderweitige unterbringung des zweiten mieters und/oder schadenersatz für entgangene miete. aber vorher auf jedne fall zum anwalt und da mal fragen was man machen kann!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich würde auch sagen anwalt her und schloss bezahlen lassen

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