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Unterhaltsanspruch bei Zwangsheirat?

Sachverhalt:

Frau xy heiratet einen Marokkaner, der beim einem Unfall ums Leben kommt, daraufhin wurde sie mit seinem Bruder zwangsverheiratet und aus dieser Verbidung entstand ein Kind durch die Vergewaltigung des Bruders. Die Frau hat sich von dem Bruder scheiden lassen und verlangt jetzt Unterhalt von ihm für das gemeinsame Kind.

Wie sollte man vorgehen ?

Die Frau möchte keinen Kontakt mit dem Bruder aufnehmen, da sie Angst vor ihm hat.

Hoffe ihr versteht den Sachverhalt ein bisschen.

Danke im VOrraus

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Reden wir hier über den Geltungsbereich deutschen Rechts, dann muss der Kindesvater Unterhalt leisten. Die so genannte Zwangsheirat ist in diesem Zusammenhang so irrelevant wie die erwähnte Vergewaltigung.

    Die Frage der Durchsetzbarkeit dieses Anspruchs ist hier nicht zu klären.

    Wenn das ganze in Marokko passiert ist, wird international und damit erheblich schwerer. Dann ist immer der Weg zur Rechtsberatung angezeigt.

    ...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dann solltest Du alles über einen Anwalt abwickeln lassen. Ist kurz und knapp die Antwort, aber einen anderen Rat kann man Dir hier nicht geben.

    Am besten wäre auf den Unterhalt zu verzichten, damit absolut kein Kontakt mehr besteht, aber da kommst Du wohl nicht drum rum.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wo ist das Problem. Unterhaltspflichtig ist immer der Kindsvater - egal wer mit wem Kontakt halten will oder eben nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Von welchem Land sprichst du? Die Gesetzte von Marokko kenne ich nicht, und zwangsheirat in Deutschland gibts ja nun nicht mehr. Wo war die hochzeit? Wo leben die beteiligten (Deutschland oder Marokko)?

    Falls die Heirat in Deutschland erzwungen wurde und der Standesbeamte nichts gemerkt hat:

    Wurde der Bruder bzw. die verantwortlichen angezeigt? Auch wegen der Vergewaltigung? Wenn nicht sollte beides SOFORT getan werden. Zum Thema unterhalt sollte man besser einen Anwalt befragen, falls es um Deutschland geht, ich weiß nicht ob Frauen in Marokko überhaupt ein Recht auf unterhalt haben. Aber damit kenne ich mich halt nicht aus.

    Wenn die Frau keinen kontakt will, kann das auch alles über den Anwalt geregelt werden. So erfährt der Bruder nicht wo sie wohnt. Und AUF JEDEN FALL ANZEIGEN!!!

    Edit: Falls er sich nicht an ein Unterhaltsurteil halten will, steht halt irgentwann der Gerichtsvollzieher vor der tür. Im übrigen wirde der sowie so erstmal ein paar Jahre in einer Zelle sitzen, hoffentlich. Sollange springt dann der Staat ein, dafür würde ich dann sogar ein paar Euro mehr steuern zahlen, in der hoffnung das der Staat sich das geld bei dem Kerl wieder holt.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Egal was die Rechtslage ist - ich bezweifle dass sich ein Mensch der vergewaltigt und zur Ehe zwingt, sich an irgend ein Unterhaltsurteil halten wird.

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