Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Anonym
Anonym fragte in Autos, Transport & VerkehrVersicherung & Zulassung · vor 1 Jahrzehnt

Unfall. Was zahlt die Versicherung?

Hallo...

Ich hatte gestern einen Autounfall (Andere Partei hatte schuld) und nun ist meine Tür total verzogen, Kotflügel kaputt und kratzer ohne Ende! Ich habe mal gehört, dass man nur den Restwert seines Autos bekommt! Der nette Herr von der Polizei, meinte dass das nur bei einem Totalschaden so ist... Da meine Lenkung oder sonst noch was heile sind, ist es ja noch kein Totalschaden? Übernimmt die Versicherung des anderen die komplette Reparatur (ca. 2000 € )???

Info:

fahre auf 110%

Teilkasko mit 100 € Selbstbeteligung

Der Andere Fahrzeugführer fuhr einen Firmenwagen

Theoretisch, muss ja alles die Versicherung übernhemen, da ich nicht schuld war oder?

Update:

@ mzi:

Aber warum, auch meiner Verischerung melden?

Die haben da doch eigentlich nichts mit am Hut!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    das ist eine komplizierte Angelegenheit.

    Hier wird alles erklärt:

    Zusammengefasst ergibt sich Folgendes:

    1. Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert bis zu 130 %, werden die Reparaturkosten ersetzt, wenn die Reparatur sach- und fachgerecht nach den Vorgaben des Sachverständigen ausgeführt wurde und das Fahrzeug weiterbenutzt wird.

    2. Liegen die von einem Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zu 130 % über dem Wiederbeschaffungswert, muss sich der Geschädigte darüber im Klaren sein, dass er bei einer Teilreparatur nur die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten ersetzt bekommt. Eine Abrechnung nach Gutachten ist in diesem Fall ausgeschlossen. Anspruch auf den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert hat er jedoch in jedem Fall.

    3. Liegen die geschätzten Reparaturkosten 130 % über dem Wiederbeschaffungswert wird immer nur der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (Wiederbeschaffungsaufwand) erstattet.

    4. Die Mehrwertsteuer wird in allen Fällen nur erstattet, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

    http://www.abc-recht.de/ratgeber/auto/faq/totalsch...

    Wann liegt Totalschaden vor?

    Ihr Fahrzeug ist dann totalbeschädigt, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert übersteigen. Das kann auch dann der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug nicht wirklich "kaputt" (sog. technischer Totalschaden) ist sondern durchaus noch fahrfähig . Die Reparatur lohnt sich einfach dann wirtschaftlich nicht mehr, weil der Wert Ihres alten Wagens nicht mehr im Verhältnis zu den Reparaturkosten steht (sog. wirtschaftlicher Totalschaden).

    In diesem Falle muss die Versicherung Ihnen nicht die Kosten für die Reparatur erstatten sondern nur noch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert.

    http://www.finanztip.de/recht/verkehr/totschd.htm

  • WK68
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Achtung, ob Lenkung in Ordnung ist bzw. ob das Fahrzeug fahrbar ist hat nichts mit Totalschaden oder nicht zu tun. Wenn die Reparaturkosten den Zeitwert des Fahrzeugs überschreiten ist das ein "wirtschaftlicher" Totalschaden. Denn man müßte eben mehr bezahlen, als das Fahrzeug komplett wert ist. Dann bekommst natürlich nur den Zeitwert des Fahrzeugs ersetzt. Ist leider so.

    Und Deiner eigenen Versicherung würde ich das auch melden. Hat einfach den Grund, dass Du sicherlich nicht sagen kannst, auch wen Du es annimmst, dass der andere zu 100% schuld ist. Könnte ja sein (nur so als Beispiel) dass Du eventuell etwas zu schnell gefahren bist, oder wenn Du weiter rechts gefahren wärst hätte der Unfall verhindert werden könne, oder was auch immer. Falls so etwas gewesen wäre, würdest Du dann auch eine Teilschuld drauf bekommen, auch wenn der andere die Hauptschuld hat (weil er Dir eventuell die Vorfahrt genommen hat). Man kann nie wissen und Du bist auf jeden Fall auf der sicheren Seite wenn Du es meldest und wenn es wirklich so eindeutig ist, dann ists eh kein Problem. Den Unfallbericht einfach auch an Deine Versicherung weiterleiten.

    L.G. Walter

  • k l
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Setze dich mit der Generichen Versicherung in Verbindung, und frage sie ob sie dir einen Gutachter stellen, oder ob du dir eine besorgen musst.

    Denn was die Polizei sagt ist nicht immer richtig.

    Solche Unfälle werden immr durch einen Neutralen Gutacher begutachtet, und an Hand des Gutachtens kann man sich dann das Geld von der Versicherung auszahlen lassen.

    Die Gutachterkosten gehen auch auf Kosten der Versicherung.

    einen Wirtschaftlichen Totalschaden hat man, wenn die Reperaturkosten höher sind als der Widerbeschaffungswert.

    In den Gutachten steht dann auch der Restwert de Wagens. Sollte man nun weniger für den Wagen bekommen, kann man die diferenz von der Versicherung verlangen.

    Wenn der andere Schuld ist, hat deine Versicherung damit garnichts zu tun. Denn kompletten Schaden neben Leihwagen usw. muss dann die gegnerische Versicherung bezahlen. Deine zahlt nichts.

    Auch ein Firmenwagen ist versichert, und die Versicherung zahlt.

    Du musst jeden Unfall deiner Versicherung melden.

    Die wollen auch einen Unfallbericht usw.

    Es geht darum, der andere könnte ja sagne du bist schuld.

    Und nun? Meldest es dann deiner Versicherung, und die sagen dann, gute Frau oder Mann der Unfall war vor 3 Wochen, sie haben diesen nicht gleich gemeldet, und dadurch hast du keinen Anspruch auf Leistung.

    Und wenn die andere Versicherung Probleme macht, melde es deiner, die Regeln das. Das spart schon mal den Anwalt.

    Bisher habe ich immer gleich meinen Vertreter angerufen und ihn das mitgeteilt, dann kamm der Unfallbericht, Gutachter wurde geschickt usw.

  • mzi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    melde deinen Schaden auf jeden Fall auch deiner Versicherung. Sofern du bereits die Daten des Unfallgegners hast schicke das gleich mit.

    Wende dich an einen freien Sachverständigen, die Werkstatt deines Vertrauens hilft dir weiter.

    Sofern dich keine Schuld trifft wird dir dein Schaden ersetzt.

    Gruß

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.