Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Chaos2 fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Fließt eine Erbschaft in die Gütergemeinschaft?

Hallo,

wenn ich erbe - oder meine Frau, egal - fließt das Erbe in die Gütergemeinschaft oder bleibt das ausschließlich demjenigen der Erbt und wird in Trennungsfall nicht miteinbezogen?

Oder gibt es Unterschiede evtl. was man erbt (k.a. Immobilien oder Geld oder was weiß ich..).

nein, ich will mich nicht scheiden lassen, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.. :-))

Update:

DANKE euch!

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein.

    Mfg

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein!

    "...Erwirbt ein Ehegatte nach der Eheschließung Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft bzw. vorweggenommene Erbschaft, dann wird das dem Anfangsvermögen zugeschlagen. An diesem Vermögenszuwachs kann also der Ehegatte nicht teilhaben. Der Zugewinnausgleich erfolgt dann dadurch, dass derjenige Ehegatte, der während der Dauer der Zugewinngemeinschaft den höheren Vermögenszuwachs erzielt hat, dem anderen die Hälfte des Überschusses auszahlt..."

  • Helma.
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die beiden Antworten vor mir sind nicht richtig.

    Bei der Gütergemeinschaft gehört ALLES beiden. Das ist ja der Sinn der Sache.

    Es gibt zwar Ausnahmen:

    Das Sondergut, das sind Werte, die durch Rechtsgeschäfte nicht zu übertragen sind. Wie z.B. unpfändbare Unterhaltsansprüche etc.

    und das Vorbehaltsgut - das muss aber im Ehe-Vertrag schon vereinbart worden sein.

    Also wenn in dem Ehe-Vertrag NICHT steht, daß Erbschaften Vorbehaltsgut sein sollen, gehört die Erbschaft beiden Partnern.

    Also: alles was einer der beiden Ehegatten während der Ehe erwirbt - auf welche Weise auch immer, auch Erbschaften - gehören zum Gesamtgut.

    Anmerkung:

    Der nicht erbende Ehepartner ist sogar für die Erbschaftssteuer steuerpflichtig.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.