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Felix fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Frage zum Grundgesetz...?

es klingt jetzt vielleicht komisch aber ist es nicht ein Verstoß gegen das Grundgesetz, in dem steht das frauen und männer gleich an rechten und pflichten sind, aber trotzdem nur die männer wehr- bzw. sozialdienste leisten müssen?

Wenn ja warum ist hiermit noch niemand vor das Bundesverfassungsgericht gegangen?

6 Antworten

Bewertung
  • Jerry
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gab vor ein paar Jahren (ich glaube 1997) einen Fall, in dem durch einen jungen Mann genau auf diesen Punkt geklagt wurde.

    Die Richter sind zu der Einschätzung gekommen, daß es sich um eine zulässige Regelung handelt, da der Wehr- oder Zivildienst als Ausgleich für die Schwangerschaft dient, mit der Frauen ihrerseits ihren Beitrag zur Gesellschaft leisten sollen.

    Ein bißchen fragwürdig, aber man kann davon ausgehen, daß bis auf weiteres auch erneute Klagen in diesem Punkt nicht erfolgreich wären.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frauen wollen Emanzipation aber sobald es um solche Pflichten wie Wehr- oder Zivildienst geht sind sie auf einmal ganz ruhig und wollen es nicht.

    Naja es gehört allgemein abgeschafft.

    Wer kann kein Wehr- oder Zivildienst machen will muss einfach nur durch die Musterung fallen und das ist so extrem einfach das es schon irgendwie wieder unfair ist. Naja aber muss ja jeder selber entscheiden was er machen will.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist doch schon eine Frechheit und ein Bruch des Grundgesetzes das der Art. 146 nicht ausgeführt und dem deutschen Volke vorenthalten wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Jo, wie Jerry sagte, es ist jemand vors Bundesverfassungsgericht gegangen und hat Unrecht bekommen. Absolut korrekt. Wollt ich nur mal sagen dass du weißt, wer deine BA bekommen soll :)

    Quelle(n): Sozialkundeunterricht
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  • vor 1 Jahrzehnt

    hast irgendwie recht, ist mir noch garnicht aufgefallen. klag du halt

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das GG ist wie Klopapier. Einfach nur für den Ar...

    Es heißt dort auch, daß niemand wg. seiner Rasse, Religion oder Herkunft diskriminiert werden darf.

    Warum müssen dann ausländische Ehepartner die mit deutschen Partner(innen) verheiratet sind einen Deutsch-Sprachtest machen bevor sie in trauter Zweisamkeit hier zusammen leben dürfen.

    Einreisen ohne Test dürfen aber ausnahmsweise diejenigen wenn sie aus USA,Kanada,Israel, Australien, Neuseeland oder Japan bzw. aus EU/Schengen-Staaten kommen. Offentsichtlicher kann eine Diskriminierung gegen Afrikaner, Süd-u. Mittelamerikaner und Asiaten nicht sein und Deutschland gehört vor den EU-Gerichtshof gezerrt wegen dieses Rassenverhaltens.

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