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€500,00 Schein an Tankstelle?
An verschiedenen Tankstellen ist an der Zapfsäule ein Schild angebracht, dass keine €500,00 Scheine angenommen werden.
Ist das überhaupt rechtens? Was ist, wenn ich nur einen €500,00 Schein dabei habe und bereits getankt habe? Muss die Tankstelle nicht generell jedes Geld annehmen? Wenn es natürlich Probleme beim Wechseln gäbe, wäre es ja verständlich. Doch jede Tankstelle hat mit Sicherheit meistens auch genug Wechselgeld da.
@Domspatz: Was sind Minimalrechnungen? Und ab welchem Betrag muss man welchen Schein annehmen, oder muss man generell alles annehmen? Gesetzliche Regelung?
@Jarial: In München haben die meisten Tankstellen erheblich mehr Wechselgeld als €500. Karte ist schon klar, war ja auch eine Frage rein interessehalber.
@dwgaf: Kann man das in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschliessen?
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wenn vorher darauf hingewiesen wird (z.B. durch einen Hinweis an der Zapfsäule), dann muss die Tankstelle den 500er nicht annehmen.
- DR EisendrahtLv 7vor 1 Jahrzehnt
Kein Einzelhändler - so auch kein Tankwart - braucht für Minimalrechnungen einen 500er anzunehmen.
- dwgafLv 6vor 1 Jahrzehnt
Es geht nicht nur ums Wechseln, sondern um Diebstahls- und Beraubungsgefahr. Wenn die Kassiererin zugibt, einen so groÃen Schein wechseln zu können, heiÃt das für jeden aufmerksamen Straftatwilligen, dass lohnende Beute auf ihn wartet.
Wenn die Tanke dem Kunden deutlich sichtbar macht, dass sie keine 500er annimmt, zählt das zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, es ist gesetzlich erlaubt, dass die Annahme verweigert wird und das darf entsprechend so auch in den AGB stehen. Wenn du bereits getankt hast, ist es dein Problem - deshalb steht es ja in der Regel an den Zapfsäulen.
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- ?Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Da die Tankstellen nicht mehr so sicher sind,
sind in deren Kassen,
meist nur niedrige Wechselgeldbeträge,
bezahlen geht auch mit Karte!
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die gekaufte Ware muss immer in einem angemessenen Verhältnis zum Betrag stehen. Wenn du ein Kaugummi kaufen und mit einem 50,-- Euroschein bezahlen möchtest, kann dir ebenso eine Ablehnung passieren.
Der Händler kann, muss aber nichts verkaufen.
Irrtümlicher Weise schreiben die Händler aus "Sicherheitsgründen", genau wie "reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen". Eigentlich ist jede War vom Umtausch ausgeschlossen - und man kann JEDE mangelhafte Ware reklamieren, auch bei privat ersteigerten Plattformen.
Ãbrigens lt. Münzgesetz, muss der Händler "nur" max. 50 Münzen annehmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn Du ihm den Schein schenkst, vielleicht lässt er sich überreden.