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Welche Verhandlungsmöglichkeiten habe ich beim Vermieter?

Im April diesen Jahres habe ich eine Wohnung besichtigt und mit dem Vermieter einen Vertrag zur voraussichtlichen Mietübernahme ab dem 01.08.09 geschlossen.

Die Wohnung musste erst noch saniert werden, was etwas länger dauern sollte.

Die Vermietung läuft über eine Wohnbaugesellschaft, die einen hauseigenen Bauleiter mit der Organisation der Sanierung beauftragte.

Ich stand regelmäßig im Kontakt mit dem Bauleiter und bekam immer zu hören, alles liefe nach Plan.

Anfang Juli fragte ich dann nach, wann ich wohl in die Wohnung könne, um zu renovieren, damals wurde mir gesagt, zur Mitte des Monats. Ab dem 15. hieß es dann, ich könne bald rein, es müssten nur noch die Böden verlegt werden.

Im Endeffekt konnte ich gestern anfangen zu renovieren. In meiner neuen Wohnung fehlen aber noch

- der halbe Bodenbelag (wird voraussichtlich heute fertig)

- Toilette, Waschbecken, Wasseranschlüsse und Heizung im Badezimmer

- eine Wohnungstür

- eine Badezimmertür

außerdem müssen die Fenster noch gestrichen bzw. eines muss ausgewechselt werden.

dazu kommt, dass wir bisher noch nicht wirklich in die Wohnung konnten, um zu renovieren.

Unser Auszug ist seit Anfang des Jahres für das kommende Wochenende geplant, da ja auch meine alte Wohnung gekündigt werden und ich mir für den Umzug und Renovierungsarbeiten Urlaub nehmen musste.

Meine Frage ist, habe ich eine Möglichkeit die Miete zu kürzen bzw. muss ich den Mietvertrag zum 01.08. unterschreiben, wenn die Wohnung eigentlich noch nicht bezugsfertig ist und ich vorerst auf einer Baustelle wohnen muss?

Es geht darum, dass ich wissen möchte, welche Verhandlungsmöglichkeiten ich mit den oben genannten Fakten beim Vermieter habe.

Ich kenne es eigentlich nur so, dass man, wahrscheinlich aus Kulanz, aber das weiß ich halt nicht, schon immer so um die 2 Wochen zur Renovierung zur Verfügung hat, bevor der Mietvertrag beginnt.

Ich würde mich freuen, wenn mi hier jemand wirklich weiterhelfen und Tipps geben könnte!

Vielen Dank

datsarih

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ist ein bisschen ungewöhnlich, was du schreibst. Du hast einen Vertrag zur voraussichtlichen Übernahme unterschrieben und musst den eigentlichen Mietvertrag noch unterschreiben? Wenn das so ist, kommt es drauf an, was in dem ersten Vertrag steht. Ich kann mir da nichts rechtes drunter vorstellen. Aber, wenn die Wohnung zum 1.8. nicht fertig ist, kannst du ja zum 1.9. unterschreiben. Voraussichtlich heißt ja, es kann auch anders kommen. Eine Wohnung ohne Abschlußtür ist jedenfalls nicht bewohnbar. Für fehlende oder beschädigte Ausstattung kann man wohl die Miete kürzen, wenn der Vermieter nicht in angemessener Zeit Abhilfe schafft. Über die Höhe der Mietkürzung gehen allerdings die Meinungen oft auseinander. Da kannst du dich beim Mieterverein erkundigen.

    Was aber nicht unbedingt üblich ist, ist die 14-tägige First zur Renovierung. Üblich ist eher, dass der alte Mieter am letzten Tag des Monats die Wohnung übergibt und der neue Mieter sie am darauffolgenden Tag übernimmt. Daher sollte die alte Wohnung von dir erst für den der Wohnungsübernahme folgenden Monat gekündigt werden. Dann hast du Zeit, die neue Wohnung in Ordnung zu bringen, umzuziehen und die alte Wohnung dann noch in den richtigen Zustand zu versetzen.

  • ?
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ... also ...

    so weit mir bekannt ist, bedarf ein mietverhältnis der schriftform

    wenn du somit noch nix unterschrieben hast, kannst du natürlich auch nix kürzen

    solltest du den vertrag zum 01.08.09 unterschreiben, kannst / musst du schon im mietprotokoll d.h. ( wird bei der übergabe der mietsache / schlüsselübergabe ) die mängel schriftlich mit dem hinweis der abhilfe

    festhalten.

    extreme mängel wie toilette und wohnungstür fehlen würden meiner meinung nach einen bezug unmöglich machen

    ansonsten wenn bis dahin die mängel teilweise behoben wurden kann die miete schon mal 20 - 30 % gekürzt werden

    .

    Quelle(n): ☼
  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch mündliche Verträge sind gültig. Sie sind nur schwerer zu beweisen. Zeugen helfen hier.

    Wurde hier eindeutig erklärt, dass ihr am 1.8.09 die Wohnung bekommen könnt und habe ihr eindeutig zugesagt, dass ihr die Wohnung wollt, dann ist ein gültiger Vorvertrag zustande gekommen.

    Den Vertrag den ihr noch unterschreiben sollt, würde ich mir ganz genau VORHER durchlesen. Ist es ein vorgedruckter von Haus & Grund sind die meistens mieterfreundlich abgefasst.

    Könnt ihr zum vereinbarten Zeitpunkt nicht einziehen, könnte ihr Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.

    Eventl. lässt der Vermieter auch auf andere Vereinbarungen ein. Vielleicht lässt er stattdessen, die Wohnung nach euren Wünschen tapezieren und malern. Der Phantasie und der Bereitschaft eines Entgegenkommens sind keine Grenzen gesetzt.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Hausverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Für die Renovierungszeit musst Du zahlen. Sind die Sanierungsarbeiten noch nicht fertig brauchst Du noch nicht zu zahlen, außer es sind noch Kleinigkeiten zu machen.

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  • Ernst
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    1. Wenn der Mietvertrag am 01.08. beginnt, reicht es, wenn der Vermieter einem am 01.08. den Schlüssel gibt - und nicht vorher!

    2. Da der Vertrag noch nicht unterschrieben zu sein scheint, wäre ich vorsichtig.

    Der Vermieter könnte die Wohnung an andere vermieten - und dann sieht es für euch schlecht aus.

    3. Für Mietminderung ist der Zustand am 01.08. entscheidend - und nicht heute.

    Ich wäre freundlich und vorsichtig!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Falls bis Samstag tatsächlich keine Tür oder Toilette vorhanden sein sollte, dann kannst du bestimmt etwas tun. Aber kürze niemals einfach so deine Miete. Du musst es vorher ankündigen. Das Beste wäre, du fragst mal beim Mieterbund oder einem Anwalt nach. Ich denke, dass im Falle einer fehlenden Toilette sogar eine radikale Kürzung bedeuten könnte.

    Aber ich rate dir lieber beim Mieterbund nachzufragen!

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