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Private Insolvenz angemeldet; das Wohngeld wird auf das Konto bei Gläubiger-Bank gebucht; was tun?
Hallo ihr Lieben....
ich und meine Familie stecken in einer mächtigen S.....e (ihr wisst ja schon was ich meine).
Wir haben vor knapp 5 Wochen durch unseren Insolvenzberater die private Insolvenz angemeldet. Unserer Gläubiger ist eine Bank, woher wir nicht nur das Kredit hatten, sondern auch unsere Girokonto.
Auf Rat des Beraters haben wir ein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnet und alle Stellen, die von uns monatlich was abbuchen oder uns Geld überweisen darüber informiert (ihr wisst schon...z.B. Arbeitgeber, Kindergeldstelle, Vermieter usw.) Leider habe ich eine Sache übersehen und es erst jetzt festgestellt, wo es schon zu spät ist: die Wohngeldstelle! Als ich da Montags den 27.7. angerufen habe, hat mir die Dame von Wohngeldstelle gesagt, alles was nach dem 22. jeden Monats ab 0:00 kommt, berechnet der Zentralrechner wieder für den nächsten Monat. Mit anderen Worten: das Geld, was sie uns jetzt überweisen werden für Monat August, geht an das immer noch vorhandene Konto der Bank, wo wir die Insolvenz angemeldet haben. Sie sagte, sie als Wohngeldstelle können es nicht mehr stoppen, sie können es auch nicht zurück buchen lassen, es ist einfach zu spät (was ich persönlich nicht ganz verstehe, aber egal.) Sie meinte, nur, wenn das Konto komplett gesperrt wäre oder sogar schon aufgelöst, dann würde die Zurückbuchung automatisch statt finden. Das ist leider noch nicht der Fall, die Bank (der Gläubiger) haben noch nicht mal unserem Insolvenzberater auf sein Schreiben wegen aussergerichtlichen Einigung geantwortet, wir glauben, die warten immer noch darauf, dass irgendwoher noch ein bisschen Geld auf unseres Konto kommt. Tja und nun.....nun kommt das Wohngeld hin :-( Man hat uns geraten dann zu der Bank hin zu gehen um sich das Wohngeld auszahlen zu lassen, die einen sagen, die Bank darf NICHT das Wohngeld pfänden, die anderen glauben das Geld ist für uns Geschichte, denn die Bank wird es nicht raus geben.
Kennt sich jemand von euch mit diesem Fall aus? Wäre schön, wenn nur die diejenigen schreiben, die sich ihre Meinung sicher sind, nicht nur Vermutungen. Ich danke euch vom Herzen! Gruß aus Leipzig
@ Franky: vielen Dank für den ersten Teil deiner Antwort, allerdings hättest du dir den Rest sparen können. Du kennst mich und meine Familie nicht, weisst nicht, wieso das alles passiert ist. Deine Vermutungen, dass wir bisher auf´m großen Fuß gelebt haben, sind falsch! Danke
@ Kirschqueen: Gut zu wissen, ich brauche bald vielleicht nochmal deine professionelle Hilfe, wäre das ok?
@ Tamara: unserer Gläubiger ist die Bank, nicht der Vermieter, wie du wahrscheinlich falsch verstanden hast, aber trotzdem auch dir: vielen Dank!
An alle andere: DANKE DANKE DANKE! Man bin ich froh, dass es yahoo-clever gibt :-)
@ Peter K: am 22.7. wurde der Zentralrechner umgestellt, überwiesen wurde erst heute am 30.7.
@ Appelpie: Wenn dein Gläubiger die Bank selbst ist, musst du ein neues Bankkonto bei einer anderen Bank eröffnen. Wohin sollen sonst deine monatliche Einkommen gehen? Auf das alte Konto bei Gläubiger(Bank)? Das geht doch gar nicht! Ist wirklich wahr, frag mal nach ;o) Aber auch dir: DANKE!
Übrigens: habe mich nun auch in google schlauer gemacht, dies ausgedruckt und morgen (Freitags) gehen wir damit zu der Bank, versuchen unseres Geld raus zu bekommen. Wünscht mir/uns bitte Glück...
9 Antworten
- TamaraLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es ist nicht die Bank, die pfändet, sondern der/die Gläubiger!
Sozialleistungen sind nach Eingang des Geldes 7 Tage lang “geschützt".
Dies bedeutet: Bei Vorlage Ihres Leistungsbescheides muß die Bank innerhalb dieser Frist die Sozialleistungen in voller Höhe auszahlen.
Zu den Sozialleistungen gehören z.B.: Krankengeld, Sozialhilfe, Rente,
Arbeitslosengeld und -hilfe, Bafög, Kindergeld, Wohngeld, Erziehungsgeld und Pflegegeld.
Die neue Bankverbindung SOFORT der Wohngeldstelle mitteilen und darauf bestehen, dass das Geld in Zukunft auf das neue Konto läuft - nicht beirren lassen! Aber zurückholen kann sie es wirklich nicht.
Und zuallererst mit dem Wohngeldbescheid zur alten Bank und dort mitteilen, dass das Geld als Sozialleistung läuft und die Herausgabe verlangen. Manchmal dauert es Monate, bis die Banken das "überschüssige" Geld an den Gläubiger weiterleiten und es müsste somit noch zur Verfügung stehen.
Kopf hoch und kämpfen :-)
Quelle(n): Selber schon in der Situation gewesen. - Night WolfeLv 7vor 1 Jahrzehnt
Letzter Stand der Dinge, an die ich mich erinnerte, war das Soziale Leistungen nicht pfändbar sind.
- AppelpieLv 5vor 1 Jahrzehnt
Du hast nach Eingang des Geldes 7 Tage Zeit das Geld von diesem Konto abzuheben, dagegen kann die Bank auch nicht machen.Sozialleistungen sind nicht pfändbar.
Nur wenn du das Geld über die 7 Tage hinaus auf diesem Konto lässt, kann es gepfändet werden.
Der Rat deines Insolvenzberaters ist auch falsch, denn du musst bei einem Insolvenzantrag alle Konten die du hast angeben, findet man jetzt bei der Prüfung heraus das du ein weiteres Konto bei einer anderen Bank hast kann dich das die Privatinsolvenz kosten...da du keine ehrlichen Angaben gemacht hast.
@Franky-----> es sind nur 6 Jahre Wohlverhaltensphase und man muss heute nicht mehr unbedingt über seine Verhältnisse leben, denn auch durch Arbeitslosigkeit oder schwer Krankheit kann man in die Situation kommen und seine Rechnungen nicht mehr bezahlen
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
@kirschqueen . kommst aus Grimma - und hast ein bißchen Ahnung
Es ist hier die 7-Tage-Frist zu beachten, die staatliche Transferleistungen schützt - hier hat jedoch der insolvente Kunde keinen eigenen Handlungsspielraum sondern der Insolvenzverwalter hat das Sagen.
Ihr müßt ihn auffordern, Eure Rechte wahrzunehmen und das Geld für Euch zu sichern, d.h. über ihn oder über die Bank an Euch zur Auszahlung bringen. Heute wohl letzter Tag - wenn Wohngeld am 22.07.2009 auf dem Konto war -
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- vor 1 Jahrzehnt
Kurze Hilfe. 998,- € sind nicht pfändbar, wenn du nicht mehr berufstätig bist.
Dein Unterhaltsgeld darf selbst von deiner Bank in Form von Zinsen nicht angefasst werden, egal wie viel Schulden du hast.
Ich würde dir gerne weiterhelfen aber das kann in deinem Fall besser die Schuldenberatung, kostenlos beim Arbeitsamt einreichen.
Ach so, eine Beschäftigung unter 7.81 netto ist rechtswidrig, egal wie viel Zulagen, wird meistens zur Irritation angewandt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo, rechtlich ist die Bank verpflichtet das Wohngeld an euch auszuzahlen, die Praxis zeigt allerdings, das Banken nur auf Druck reagieren, also redet nochmal mit eurem Insolvenzverwalter, ob er eine möglichkeit hat euer Geld zurück zu fordern. Eine möglichkeit ist über das zuständige Amtsgericht eine Verfügung zu erlangen, da Ihr unter dem Schutz des Insolvenz verfahrens steht.
viel Glück
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hallo,
ich arbeite auf dem BGA und bin für die Berechnung von ALGII zuständig.
Sozialleistungen vom Staat dürfen nicht gepfändet werden! Macht euch keine Sorgen, das Geld darf von der Bank nicht einbehalten werden.
Ich komme aus Grimma ;)
Liebe Grüße und alles Gute
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wohngeld fällt gemeinhin unter Sozialleistung und ist nur dann pfändbar, wenn Mietschulden vorhanden sind. Also müsste in diesem Fall die 7-Tage-Regel gelten, die besagt, dass der Kontoinhaber eine Frist von 7 Werktagen hat, um das Geld abzuheben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Also die bank muss das Geld rausrücken, allerdings wird sie versuchen euch an anderer Stelle Geld abzuknöpfen, und das mit recht. Ihr habt über eure Verhältnisse gelebt und glaubt mit einfach Finger heben ist es getan. Jetzt ist 7 Jahre Schmalhans Küchenmeister und ihr solltet mal sehen wie es ist mit wenig Geld auszukommen, damit in Zukunft das gleiche Schicksal nicht noch einmal passiert.
Gruß
Franky