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Wer kann mir weiter helfen?

Was passiert, wenn man ein Auto leicht gerammt hat und man aber nichts sieht, weder beim eigenen noch bei dem Auto, was man gerammt hat? Muss man dann trotzdem dem Halter eine Nachricht zukommen lassen? Auch wenn man weiß auch nicht ob es Zeugen gibt.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hatte mal dieses Problem. Beim parken leicht ein Auto berührt. An meinem Auto war Schmutz und an seinem eine ganz ganz kleine Delle im Nummernschild (und noch viele andere ganz ganz kleine Dellen, die nicht von mir sein konnten). Um mich herum ziemlich viele Häuser, konnte also nicht sagen, ob mich jemand gesehen hat. Also hab ich die Polizei angerufen und die kamen dann sofort. Haben sich das ganze angesehen und gesagt, dass von ihnen aus keine Konsequenzen auf mich zukommen (trotz abgelaufenem Tüfmärkchen *g*). Die haben dann versucht mit dem Fahrer Kontakt aufzunehmen. Das hat aber nicht geklappt, also haben die Polizisten einen Zettel an seiner Scheibe hinterlassen (Achtung! Ein zurück gelassener Zettel von dir ist nicht zulässig!). Ich hab dann gesagt bekommen, dass ich 1-2 Wochen warten soll, ob er sich meldet und wenn nicht, wäre die Sache erledigt. Hab von dem Fahrzeugbesitzer dann auch nichts gehört, allerdings hätte es ja sein können, dass ich das Auto doch mehr getroffen hätte, als geahnt und dadurch irgendwas verzogen ist etc.

    Ich hatte die Polizisten gefragt, ob ich was falsch gemacht habe vom Ablauf her und die sagten, dass ich genau richtig gehandelt hätte.

    Quelle(n): Eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Solche Leute wie du liebe ich über alles......,hoffe das dich irgendwer dabei beobachtet hat.Du selber kannst nicht ankommen und behaupten das da kein Schaden beim Gegner war und einfach weiterfahren,du machst dich der Fahrerflucht strafbar und bei sowas freut sich der Staatsanwalt sehr,insbesondere die Führerscheinstelle welche deinen Führerschein für eine gewisse Zeit bei sich aufnimmt.

    Finde das sowas noch härter geahndet werden muß,da sowas heutzutage ja Mode ist .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    egal ob leicht gerammt oder nicht, du machst dich der Fahrerflucht schuldig und damit bekommst du ein Fahrverbot, der Führerschein wäre für mindestens 4 Wochen futsch! Und gerade wenn du meinst es hätte keiner gesehen gibt es immer einen der dir dabei zugeschaut hat! Also lieber vor Ort warten bis der Halter kommt oder die Polizei rufen! Übrigens, Nachricht an der Windschutzscheibe ist nicht gültig und fällt auch unter Fahrerflucht!

  • vor 1 Jahrzehnt

    JA !!

    ansonsten Fahrerflucht !

    .... und das kann seeeeeehr teuer werden ... und das ist GUT so !!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du dir 100% sicher bist da nichts zu sehen ist, würde ich den Fall abhaken. Du wirst wohl kaum Schwierigkeiten bekommen wenn die Person keine Beweise hat und keine Schäden am Wagen entstanden sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Man zeigt bei solchen Fällen ja normalerweise genau aus dem Grund an, weil man da was sieht. Wenn ma nichts sieht , wieso solltest du ihn anzeigen lassen ? Man sieht ja nichts.. sollte dich auch nicht stören..

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