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Braucht man für eine Generalvollmacht einen Notar?
Oder reichen auch die Unterschrift des Vollmachtgebers und die des Bevollmächtigten?
1 Antwort
- Franz BLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nein, man braucht keinen Notar.
Außer, die Vollmacht umfasst auch die Verfügung über Grundstücke.
"Wenn sich die Vollmacht auf Grundstücke (z. B. deren Verkauf oder Belastung) erstrecken soll, ist zum Nachweis gegenüber dem Grundbuchamt eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht notwendig, bei einer unwiderruflichen Vollmacht zur Übertragung oder zum Erwerb eines Grundstückes deren notarielle Beurkundung."