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Inwieweit kann ich die Tankstelle verklagen...?

Vorgestern war ich tanken und bin auf dem Weg vom Tankstellenhäuschen zurück zum Auto über eine Bodenunebenheit dermassen gestolpert, dass ich mit dem Gesicht aufs Pflaster aufschlug, Nase und Lippe aufplatzten und dermaßen geblutet habe, daß die Tankstelle den Rettungswagen rief. Daraufhin wurde mir in der Unfallklinik die Nase mit 8 Stichen genäht, ich sehe aus wie ein absoluter Zombie und habe unter beiden Augen dicke Blutergüsse, von der dicken Lippe ganz zu schweigen. Meine Kopfschmerzen werde ich nicht mehr los und würde gern irgendwie die Tankstelle auf Schmerzensgeld belangen. Hat dies Aussicht auf Erfolg, kennt jemand einen ähnlichen Fall oder sollte ich es einfach so hinnehmen? Würde mich über gute Antworten sehr freuen. :-)

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hi Etobicoke

    Da muss ich dich enttäuschen.

    Wir leben hier nicht in der USA wo man jemanden/etwas wegen Kleinigkeiten oder Banalitäten verklagen kann.

    Sowas nennt man Eigenverschulden oder auch "Pech gehabt".

    Das nächste mal die Augen offen halten!

    MfG Horus

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Tankstellenbetreiber hat eine Verkehrssicherungspflicht und haftet natürlich für grobe Bodenunebenheiten, die geeignet sind, Kunden zu Fall zu bringen. Ich würde mir sofort am Montag einen Rechtsanwalt nehmen, denn der Tankstellenbetreiber hat mit Sicherheit für solche Ereignisse eine Betriebshaftpflicht, die dann in Anspruch genommen werden kann.

    Ohne einen Anwalt hast Du da aber keine Chance!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    entschuldige aber wer stolpert und so auf dem Gesicht aufschlägt das das von dir beschriebene ergebnis zustande kommt da müssen drastische körperliche Mangel oder gar Trunkenheit mit im Spiel sein sonst wird so ein Sturz von den Händen aufgefangen etwas selbst könntrolle sollte man haben oder zu hause bleiben

  • vor 1 Jahrzehnt

    irgendwie frage ich mich. wieso man sich dermaßen

    aufschlagen kann beim gehen,,,,,,,

    und wenn wirklich der Notarzt vor Ort war, gibt es auch in der

    Regel polizeiliche Ermittlungen

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nimm es wie es ist.

    Man schaut hin wo man geht

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wie das ein Richter entscheidet kann man hier nicht sagen. Das kommt auf die Eigenschaften der Bodenunebenheit an. Wenn die wirklich nicht so leicht zu erkennen ist oder z.B. durch eine Baumaßnahme entstanden und nicht gesichert wurde könnte man da schon Schmerzensgeld verlangen. Aber überlege dir ob das sinn macht. Stolpern kann doch jeder mal, villt hast du auch nicht aufgepasst. Wenn die das jetzt beseitigt haben, dann sehe ich keine grund da noch drauf rumzuhacken, aber um das beurteilen zu können fehlen hier ein paar infos.

  • vor 1 Jahrzehnt

    es war mal ein fall , hier in berlin, eine oma ist über eine unebene platte im boden gestolpert, hat sich die hüfte gebrochen , mit monatelanger bettlägerigkeit und wollte die stadt dann verklagen..

    die hat leider kein recht bekommen mit der begründung, leute sollten eben hinschauen wo sie laufen, undmit bodenunebenheiten oder schiefen platten etc. müsse man rechnen.

    ich glaube also nicht daß du die "tanke verklagen" kannst. bzw du wirst nicht recht bekommen.

    auch wenn es mir leid tut daß du jetz so zugerichtet aussiehst.

    ich wünsche dir auf jeden fall gute besserung, und , tja, dumm gelaufen halt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    sprich mit deinem anwalt der kann dich am besten beraten aber ich denke schon das du schmerzensgeld bekommst

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