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Fristgerechte Kündigung und Abfindung?

Hallo ich habe eine dringende Frage. Mein Arbeitgeber hat mir nach 14 jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt. ( grund angebliche Urkundenfälschung ) War direkt beim Anwalt, der lachte schon als ich ihm sagte von wo ich komme. Gut das war mir nicht wirklich ein Trost. Jedenfalls kümmert sich nun die Gewerkschaft um meinen Fall. Diesen Mittwoch (29.7.) habe ich einen s.g. Gütetermin, in der die fristlose Kündigung aufgehoben werden soll und in eine fristgerechte umgewandelt wird( das steht auch so in der fristlosen Kündigung hilfsweise fristgerechte ). Nun meine Frage: Bleibt es dabei oder steht mir dann auch noch eine Abfindung zu? Ich klage zwar auf Wiedereinstellung, aber der Rechtsbeistand vom DGB meint ich muss immer 2 Schritte weiterdenken.

Ach ja der Betriebsrat hat das allererste Mal seit seinem 14 jährigen Bestehen Widerspruch gegen die fristlose, sowie auch gegen die fristgerechte Kündigung erhoben.

Wäre schön wenn mir jemand so schnell wie möglich anwortet.

Update:

Ich danke dir.

3 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Gesetzliche Regelung: § 1 a KSchG

    Seit 1. Januar 2004 sieht im deutschen Arbeitsrecht das Kündigungsschutzgesetz in § 1 a KSchG einen Abfindungsanspruch des Arbeitnehmers vor, wenn der Arbeitgeber eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hat. Dieser Abfindungsanspruch setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber in der notwendig schriftlichen (§ 623 BGB) Kündigungserklärung darauf hinweist, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und dass der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der dreiwöchigen Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann. Es handelt sich also faktisch nicht um einen gesetzlichen Anspruch, sondern weiterhin um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

    Die Höhe der Abfindung richtet sich grundsätzlich nach dem bestehenden Prozessrisiko für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Sie wird also in der Regel wesentlich von der Qualität der anwaltlichen Vertretung mit bestimmt. §1a KSchG sieht für die Höhe der Abfindung ein halbes Bruttomonatsentgelt pro Beschäftigungsjahr vor, wobei ein Zeitraum von mehr als 6 Monaten als ganzes Jahr gewertet wird.

    Abfindungen sind wie Arbeitslohn voll steuerpflichtig. Sie werden jedoch gemäß §§ 24, 34 EStG mit der sog. Fünftelregelung durch eine gemilderte Progression privilegiert. Diese Privilegierung gilt aber nur dann, wenn die Abfindung in einem Kalenderjahr zufließt („Zusammenballungsprinzip“) und wenn die Abfindung höher ist als das Gehalt, das bis zum Jahresende geflossen wäre bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses. Wurde eine Abfindung in Teilbeträgen in mehreren Kalenderjahren bezahlt, so unterliegt sie dem vollen Steuersatz.

  • vor 1 Jahrzehnt

    - Du musst auf jeden Fall auf einer Abfindung bestehen; und verlange das doppelte - mindestens - von dem was angeblich "üblich" ist; bei mir sind es damals zumindest ca 50% mehr geworden.

    - Wenn die Urkundenfälschung rechtlich nachweisbar ist hast Du allerdings schlechte Karten, aber wenn ihr schon so weit seid ist das eher nicht der Fall.

    - Je nach dem was das für eine Arbeit ist würde ich trotz schlechter Arbeitsmarktlage nicht auf einer Wiedereinstellung bestehen wenn Du dann Probleme mit Mobbing zu erwarten hast.

    - Wenn es eine Bürotätigkeit ist bei der Du sozusagen alleine sitzt ist es egal; man wird Dich evtl schneiden aber eine Weiterbeschäftigung, wenn auch ohne tatsächliche Arbeit, ist zwar frustrierend aber Du hast ein f4estes Einkommen und Du bist ein Dorn im Fleisch der verantwortlichen.

    - Wichtig ist, dass Du einen guten Anwalt hast, der sich auch traut den Mund aufzumachen, hatte ich damals leider nicht.

    - Und dass der Betriebsrat hinter Dir steht, denn das war bei mir auch nicht der Fall; der erste ist auf Dienstreise gegangen, der zweite hatte keine Ahnung und ist dem Personalchef in den Hint... gekrochen.

    mfG gw38

  • mzi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    ich denke, dass deine fristlose Kündigung (sofern nicht beweisbar warum) in eine fristgerechte umgewandelt wird und du mit einer Abfindung den Betrieb verlassen wirst.

    Genaue Angaben wie hoch diese ausfällt kann dir sicherlich dein Anwalt besser beantworten.

    Ich habe vor 3 Jahren ca. 1,5 Monatsgehälter pro Jahr Betriebszugehörigkeit bekommen. War eine fristgerechte Kündigung.

    Gruß

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