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? fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Darf mir der Vermieter das Warmwasser abstellen?

Ich liege 1Monat im Rückstand mit der Miete, weil ich keine Bankverbindung vom neuen Vermieter habe. Darf er mir das Warmwasser abstellen ?

Update:

Ich kann ihn nicht einfach fragen , der Vermieter ist mein Onkel und versucht mich aus dem Haus zu ekeln, also was kann ich tun das das wasser wieder normal läuft, also ich habe es jetzt erst gemerkt ..war die letzten 2 Tage unterwegs und will mich dagegen wehren. Ich habe schon einen Anwalt der gegen die unwirksame Kündigung ankämpft....kann ich denn i.M. irgendetwas tun..also vor Montag?

Update 2:

Die Miete wird bezahlt sobald ich die Bankverbindung habe !!!! Es artet nur im Streit aus, wenn ich nach der Bankverbindung frage ...also das geht über den Anwalt ......soweit ich das verstanden habe, darf er mir nicht das Warmwasser abstellen. Kann ich jetzt irgenetwas tun?

Was ist um zu beweisen, das er das Warmwasser abstellt? Soweit ich das sehe ist er im Unrecht, da es verboten ist das Warmwasser abzustellen.

10 Antworten

Bewertung
  • Ilse 2
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dein Onkel ist absolut im Unrecht, er darf dir nicht das Warmwasser abstellen. Auch nicht bei Mietrückstand.

    Falls er das tut, ist eine saftige Mietminderung berechtigt (nach schriftlicher Abmahnung). Frag mal den örtlichen Mieterverein.

    Hast du denn mal nachgesehen, ob nicht z.B. einfach der Gasboiler oder die Heizanlage ausgegangen ist und du die Warmwasserversorgung selbst wieder in Gang setzen kannst?

    Wenn das nicht der Fall ist, kannst du jetzt zwei Wege gehen:

    1. Schreibe per Einschreiben an den Vermieter (egal, ob das ein Onkel ist), fordere a). die Bankverbindung oder alternativ eine bindende Angabe, wie er die Miete kriegen will. Und b). zeige den Mangel an, daß das Warmwasser nicht funktioniert, und setze eine Frist zur Behebung (1-2 Wochen). Im Fall, daß der Schaden dann noch besteht, behältst du dir eine Mietminderung vor.

    Angemessene Höhe ca. 10-15%, siehe

    http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-...

    (am besten mit dem Mieterverein absprechen)

    Oder, Plan 2 (was ich empfehlen würde): sich mit solchen Typen auf ein Geschäftsverhältnis einzulassen, ist schierer Masochismus. Such dir umgehend eine andere Wohnung.

  • Ernst
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das glaube ich nicht.

    Vom Onkel nicht die Kontoverbindung kennen.

    Man könnte ihm per Einschreiben einen Verrechnungsscheck schicken.

    Da gibt es doch andere Gründe!

  • ?
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Vielleicht fragst Du mal die Nachbarn nach der Kontoverbindung Deines Onkels/ Vermieters, wenn Du ihn schon nicht selbst fragen willst...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Vermieter darf gar nichts abstellen. Die Betreiberfirmen dürfen unter Umständen abstellen, aber da der Vermieter verpflichtet ist, die Betriebskosten an die Betreiberfirma zu zahlen, darf kein Wasser abgestellt werden - außer er würde selbst keine Zahlungen mehr an die Betreiber leisten. Diese würden dann allen den Hahn abdrehen. Haftbar wäre aber wiederum der Vermieter.

    Entweder gehst du direkt am Montag zu deinem Anwalt und erkundigst dich über eine Einstweilige Verfügung oder du kannst auch selbst zu einem Rechtspfleger im Amtsgericht gehen und eine Einstweilige Verfügung beantragen. Ganz ohne Vorwissen rate ich dies nicht zu tun. Für deinen Fall sollte die EV nicht mehr als 40,-- € bis 80,-- € - ohne Anwalt - kosten. Eines ist sehr wichtig, die Zeit. Wenn du bis Dienstag wartest kann die Verfügung schon abgelehnt werden, weil die Dringlichkeit fehlt. Also schnell handeln.

    Die Polizei kann hier gar nichts unternehmen, da es sich um Zivilrecht handelt.

    Eventl. kannst du selbst an den Haupthahn gelangen und ihn wieder aufdrehen.

    Zeugen die das bestätigen können sind nie verkehrt!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Vor Montag in Sachen Einstweiliger Verfügung oder Beratung durch den Mieterschutz würde ich sagen nein. Polizei, wie ein user schreibt, kann dir auch nicht helfen. Vielleicht kennst du den Zugang zur Warmwasserversorgung und kannst das Sperrventil öffnen. Aber mach keinen Mist, der dir angelastet werden kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, darf er nicht einfach so.

    Aber warum frägst du nicht einfach nach der neuen Bankverbindung???

    Versuche das schnell zu klären, das gibt sonst nur ärger.

    Bist du im Mieterschutzbund? Wenn ja dann ruf dort an, die helfen dir weiter.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Er darf erst mal gar nix. Aber so wie du das schilderst, geht das wohl vor Gericht. Du wirst da aber Recht bekommen. Aber das hilft dir jetzt gar nicht. Wenn du die Bankverbindung kriegst, zahle nicht alles, sondern kürze die Miete. Wieviel weiß ich nicht, frag beim Verbraucherschutz nach, die haben eine Hotline für Mietrechtfragen. Jetzt kannst du das nur aussitzen, woanders duschen, und dir die entstandenen Kosten notieren. Wieso kann er dir das Wasser abstellen? Hast du keine Geräte dafür in deiner Wohnung?

    Die Miete würde ich auf ein extra Konto deponieren, so kannst du beweisen, dass du die eigentlich zahlen wolltest und nicht konntest. Und auf Dauer würde ich da sowieso ausziehen, der scheint komplett zu spinnen und wird dich weiter nerven.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ohne Grund stellt kein Vermieter das warme Wasser ab. Vielleicht verheimlichst Du uns ja was.......

    @ Nachtrag: Also, Dein neuer Vermieter ist Dein Onkel, so schwierig dürfte es nicht sein, die Kontonummer für die Mietzahlung zu erhalten.

    Wenn Du Mietschulden hast, kann Dir auch kein Anwalt helfen.

    Hast Du eine Kündigung erhalten? Alles etwas undurchschaubar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Darf er NICHT! Selbsthilfe ist verboten. ER will Euch loswerden, hat aber das Geld für eine Klage gerade nicht parat.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein, er darf dir gar nichts abstellen.

    wenn du nicht zu potte kommst, hol einfach die bullen.

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