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IBO fragte in Autos, Transport & VerkehrSicherheit · vor 1 Jahrzehnt

Meine Tochter ist 10 jahre aber über 1,35m.Brauche ich noch Kindersitz für sie?

7 Antworten

Bewertung
  • noris
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein einen Kindersitz brauchst du nicht mehr, aber eine Sitzerhöhung mußt und solltest du im Interesse deine Kindes einsetzen.

    Das Leben deines Kindes sollte dir das wert sein.

    DARKI hat das alles sehr gut beschrieben.

    NORIS

  • vor 1 Jahrzehnt

    § 21, 1a StVO mit Wirkung vom 1. April 1993

    Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt *) und für das Kindeeignet sind.

    Daraus folgt, dass die Anschnallpflicht in Rückhalteeinrichtungen für Kinder dann nicht gilt, wenn:

    die Kinder das 12. Lebensjahr überschritten haben.

    oder 150 cm oder größer sind.

    oder auf solchen Kfz-Sitzen befördert werden, für die keine Gurte vorgeschrieben/ vorhanden sind, z.B. Zusatz- oder Notsitze. Dies gilt aber nur, wenn Sitze, für die Gurte erforderlich sind, bereits besetzt sind.

    oder keine amtlich genehmigten Kindersitze für das Kind verfügbar sind. Dies trifft z.B. für Kinder der Gewichtsklasse III (bis 36 kg) zu, wenn sie auf dem hinteren Mittelsitz befördert werden und dieser - wie üblich - mit einem Beckengurt ausgerüstet ist, für den ein Sitzkissen nicht geeignet und zugelassen ist. In diesem Fall wird durch das Bundesverkehrsministeriums die Sicherung nur mit Beckengurt empfohlen.

    Weitere gesetzliche Ausnahmen für die Anschnallpflicht

    Kinder auf Rücksitzen, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen keine Möglichkeit der Befestigung von Kindersicherungseinrichtungen mehr besteht.

    Behinderte Kinder dürfen auch in nicht zugelassenen Sitzen (orthopädische Sitze) befördert werden.

    Hinweise

    Der/Die FahrerIn muss alle Mitfahrer auf die Anschnallpflicht hinweisen und diese insbesondere bei Kindern auch überwachen. Er/Sie darf die Fahrt erst dann beginnen wenn alle angeschnallt sind. Beachtet er/sie dieses nicht, so handelt er/sie nach geltender Rechtssprechung u.U. grob fahrlässig.

    Nichtbeachtung der Anschnallpflicht

    Verstöße gegen die gesetzliche Anschnallpflicht wird in Deutschland mit einer Verwarnung in Höhe von 30,- € belegt der Transport von mehreren Kindern ohne entsprechende Sicherung wird allerdings mit einem Bußgeld in Höhe von 50,- € und einem Punkt im Bundesverkehrszentralregister zu Lasten des Fahrers geahndet.

    Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Anschnallpflicht bleibt der Versicherungsschutz für das einzelne Kind/den einzelnen Mitfahrer jedoch erhalten.

    Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Anschnallpflicht eröffnet u.U. Regressoptionen gegen den Unternehmer (Stadt/Gemeinde).

    *) Amtlich genehmigt sind ausschließlich Rückhalteeinrichtungen, die entsprechend den Anforderungen der europäischen Norm für Kindersicherheitseinrichtungen - ECE-Regelung 44 (aktuell: ECE R 44/03) - ausgelegt, geprüft und zugelassen sind.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bis zu einer Größe von 1,50 m.

    Bei meinem Sohn fehlen allerdings auch noch 3 cm, trotzdem fährt er schon ohne, weil er in die normalen Kindersitze (Sitzerhöhungen) nicht mehr richtig rein passt. Im Falle einer Polizeikontrolle reicht es dann aber wenn man einen Sitz im Kofferraum hat!

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein braucht die net

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  • vor 1 Jahrzehnt

    nein sie braucht kein kindersitz mehr...sie ist alt genug =)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit 10 hat doch niemand mehr ein Kindersitz!

    Nein,eigentlich brauchst du keinen.

    Mfg

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    mit 10 ein kinder sitz? da lachen ihre freunde doch drüber

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