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Alltagsbegleiter - oder: wer darf wieviel pflegen?
Alltagsbegleiter ist ja mittlerweile ein IHK-Ausbildungsberuf. Frage: 'Alltagsbegleiter', die OHNE entsprechende Ausbildung in Pflegeheimen bzw. Seniorenresidenzen eingestellt werden, dürfen pflegetechnisch (rechtlich gesehen) wieviel MIT-pflegen? Ist das Pflegestufenabhängig? Wieviel darf ein Alltagsbegleiter MIT entsprechender Ausbildung? Kenne einen Fall, bei dem sich rechtlich einige Fragen auftun (Essen anreichen bei Pflegestufe III etc). Wer hat (eigene) Erfahrung und kennt sich zudem rechtlich auf dem Gebiet aus?? Und wer kann von positiven Erfahrungen berichten?
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Pflege darf nur von ausgebildetem Fachpersonal verantwortlich durchgeführt werden. Mithelfen bei der Pflege darf jeder. Nur--eben nichts allein machen. Mithilfe z.B. beim Waschen, Lagern etc. Vieles geht ja nur zu zweit--eine Person davon MUSS Fachkraft sein.
Das Essen anreichen ist eine Aufgabe, die delegiert werden kann. Zuvor muss sich die Fachkraft davon überzeugen, dass diese Person, die die Aufgabe übernimmt, das auch richtig macht.
Quelle(n): Ich war Pflegedienstleitung - pitbabbaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich sagt das Wort schon dass dieser Beruf mit der eigentlichen
Pflege -dafür gibt es ausgebildete Fachkräfte- nichts zu tun hat.
Gruß
PitBabba
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Alltagsbegleiter müssen mittelfristig eine 160 Stunden Ausbildung absolvieren - allerdings kann diese auch im Heim durch "learnig by doing" und den entsprechenden Unterweisungen durch Fachpersonal gemacht werden. Der Einsatz ist nicht pflegestufenabhängig, wobei die eingschränkte Alltagskompetenz bei Menschen mit höherer Pflegestufe entsprechend öfter festgestellt wird.
Grundsätzlich sollen Alltagsbegleiter in der Betreuung, nicht in der Pflege eingsetzt werden. Allerding ist das nicht immer scharf voneinander zu trennen. Wenn Du z.B. mit einem Bewohner im Garten unterwegs bist und Du assistierst beim Apfelessen - fällt das unter Pflege oder unter Betreuung ? Hier ist viel Absprache innerhalb der Teams notwendig, die meisten Alltagsbegleiter die ich kenne, versuchen sich mit der Zeit, sich eher an den Pflegehelfern zu orientieren. (Was ich nicht will, denn mir ist die Betreuung der Bewohner mit alle den Aktivitäten wichtig, die das Pflegepersonal schon aus Zeitmangel nicht machen kann)
- rolffineLv 7vor 1 Jahrzehnt
www.vivello.de
Eine Agentur für Alltagsbegleiter, aber kein Pflegedienst........
Quelle(n): Lebe in München. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 5 Jahren
Alltagsbegleiter dürfen aus rein versicherungstechnischen Gründen nicht in der Pflege eingesetzt werden, weil sie dafür nicht ausgebildet sind. Wenn ein ein Alltagsbegleiter/eine Alltagsbegleiterin trotzdem die eine oder andere pflegerische Tätigkeit macht, und es passiert was, dann ist er/sie nicht versichert und es könnte ein Anzeige wegen Körperverletzung nach sich ziehen. Ich bin selbst Alltagsbegleiterin nach §87b Abs.3 SGB XI und weiß daher wo von ich rede