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Unterhalt?wenn ja wieviel???Und muss man Vaterschaft anerkennen?

Huhu Leute,ich habe mal eine Frage und zwar habe ich mit meinen Freund eine tochter im alter von 10 monaten,es war ein geplantes kind.

Mein Freund jedoch ist mir vor gut einen jahr fremdgegangen und hat dort ein kind gezeugt,was jetzt 4 monate alt ist.Die vaterschaft wurde durchs jugendamt erwiesen,also er ist es.Und er musste die vaterschaft anerkennen!Ist das so üblich??muss man sowas echt??und jetzt interessiert es mich wie es aussieht mit dem kindesunterhalt an dem zweiten kind. Also mal ein paar angaben, ich bin seine erste frau und mit mir hat er das erste baby aber wir sind nicht verheiratet sondern wollen dieses erst im nächsten jahr machen.Er geht arbeiten und verdient seine 1500-1700 euro netto und ich bin zu hause,nur elterngeld,kindergeld.Wir wohnen zusammen!!Die andere Frau,lebt vom harz4 ist alleinerziehend mit zwei kindern,eins davon ist sein kind!Wir möchten wissen wie alles berechnet wird,was er zu zahlen hat und ob wir bevorzugt werden,da wir ja zusammen wohnen,das erste gemeinsame kind haben!!Wir wollen bald heiraten wie sieht es dann aus???mein freund hat auch private insolvenz!wie sieht es aus wenn wir zwei kinder haben??

Update:

ihm wurde gesagt er muss unterschreiben sont wird es gerichtlich festgelegt und das wird teuer!Also muss man es und kommt nicht drum rum!!Und abmelden muss ich gar nichts!Aber naja dämliche antworte mal wieder.

Update 2:

jaja hauptsache was?? sprech dich aus... und ach komm las deine dummen kommentare,die brauche ich nicht!! zu den anderen es wurde ein test gemacht richtig vom labor...aber neimand antwortet irgendwie richtig hier...

Update 3:

ich war die ganze zeit arbeiten,habe eine abgeschlossene berufsausbildung und bin jetzt drei jahre in elternzeit,evt. habe ich vor früher wieder zu arbeiten,aber erst mal will ich für mein baby da sein und das ist nicht verboten!!

Update 4:

1500 euro darf er verdienen wegen der privaten insolvenz,aber nur weil ich und das kind da sind und zusammen wohnen ohne uns wären es 980 euro ca. !!

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nun mal der Reihe nach :

    1. Die Mutter des Kindes hat dem Jugendamt gegenüber

    Deinen Partner als Vater des Kindes angegeben .

    2.Der Vaterschaft kann wiedersprochen werden -

    jedoch werden erbbiologische Gutachten darüber Klarheit verschaffen .

    Aus Deiner Erklärung entnehme ich , das Dein Partner die Vaterschaft nicht anzweifelt .

    3. Der Unterhalt für zwei uneheliche Kinder wird entsprechend der Einkommensverhältnisse des Kindesvaters nach den gesetzlichen Unterhaltsregelungen geteilt .

    4. Die andere Frau wird bei HARTZ-Leistungen als Haushaltsvorstand

    geführt . Der Unterhalt für das Kind wird bei der HARTZberechnung

    mit einbezogen .

    5.Laut des Unterhaltgesetzes haben Unterhaltszahlungen gegenüber

    Schuldabtragungen den Vorrang .

    6. Wenn Du im Internet den Link "Düsseldorfer Tabelle " anclickst , dann kannst Du in etwa ablesen , in welcher Höhe Dein Partner

    Unterhalt zu leisten hat .

    7. Verringern würde sich die Unterhaltszahlung für das 2. Kind nur

    in der Situation , wenn Dein Partner mit Dir verehelicht wäre ,

    dann hättest Du für Dich einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt ,

    sofern Du nicht berufstätig wärest .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Fang schon mal an zu sparen und melde den Internetzugang ab.

    Natürlich muss er die Vaterschaft nicht anerkennen. Aber das Gericht wird es und damit wird es ihn auch zu Unterhaltszahlungen für das Kind verpflichten, soweit Geld vorhanden ist. Und das erste (euer) Kind wird dabei nicht anders berücksichtigt als das zweite. Schließlich ist er bei beiden gleich viel der Vater.

    Nachtrag: Liebes süßes-, duftes-, kluges?- Mädchen (oder was du auch immer mit "cute" meinst: Genau das, was du nun schreibst, habe ich auch ausgedrückt. Wenn er die Vaterschaft nicht freiwillig anerkennt (wozu ihn keiner zwingen kann) dann wird das Gericht es tun. Und danach kann dein Freund auch weiterhin durch die Welt laufen und beteuern: "Ich bin's nicht." Zahlen muss er, soweit bei ihm noch was zu holen ist. Und auch das wird wohl ein Gericht festlegen. Aber hauptsache, das Geld für... nein, den weiteren Kommentar verkneif' ich mir.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    1. Wenn man ein Kind zeugt, muss man die Verantwortung dafür übernehmen. Ja, er kann vom Jugendamt gezwungen werden, wenn die Vermutung besteht, er ist es. Falls er es nicht tut, wird zu gegebener Zeit ein Vaterschaftstest veranlasst, der zur Not gerichtlich durchgesetzt werden kann. Offensichtlich ist die Vaterschaft ja schon erwiesen, in dem Fall kann das Jugendamt ihn auch per Gericht zwingen, die Vaterschaft anzuerkennen. Letzlich hat das Kind einen Anspruch darauf, zu wissen, wer sein Vater ist und finanzielle Ansprüche ( auch Erbansprüche!) gegen ihn durchsetzen zu können. Und: wieso soll die Allgemeinheit den Unterhalt für seinen Nachwuchs aufbringen?

    2. Nein, Ihr werdet nicht bevorzugt weil ihr zusammenlebt. Dafür kann weder das eine noch das andere Kind etwas. Der Unterhalt für Dich kommt dabei an letzter Stelle. Du solltest Dich mit dem Gedanken abfinden, arbeiten zu gehen, wenn ihr nicht früher oder später auf Unterstützung angewiesen sein wollt.

    Dumm gelaufen, würde ich sagen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist es einwandfrei erwiesen das er der Vater ist ? Vaterschaftstest? oder wurde das nur auf Grund der Aussage der Mutter angenommen?

    Ich an eurer Stelle würde das von einem Gericht mit Vaterschaftstest klären lassen, den die Euros die sind nichts dagegen, was er auf die Zeit gesehen, für das Kind an Unterhalt zahlen muß.

    Rechne doch mal selbst: bei einem Unterhalt von nur monatl. 300 Euro auf eine Laufzeit von 18 Jahren sind das 64.800 Euro, sollte er / sie Abitur machen und Studieren dann sind das 90.000 Euro also bis zum 25 Lebensjahr. Darin sind die Erhöhungen, bedingt durch den veränderten Bedarf, noch nicht eingeschlossen.

    Was sind daran gemessen, die paar tausend Euros für Gericht, Anwalt und Vaterschaftstest?

    "TM"

    Fragesteller.........er ist in der privat Insolvenz? da Frag ich mich, wie er den verdienst von 1500- 1700 nach Hause bringt. Soweit mir bekannt, dar er das zwar verdienen, doch wird ihm alles was über der Pfändungfreigrenze liegt, gepfändet und an den Treuhänder weitergegeben.

    Natürlich wir das alles bei der Berechnung, des Kindesunterhaltes mit einbezogen.

    Aber ganz ehrlich, geht zum Anwalt den das ist viel zu Komplex, da wirst du hier keine Hilfe finden.

    Quelle(n): Bin unterhaltspflichtiger Daddy und kann dir sagen, das ist ne Wissenschaft für sich.
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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    wenn das Jugendamt die Vaterschaftsfeststellung gemacht hat, dann muss er wirklich die Vaterschaft anerkennen, sonst wird er vor Gericht geladen. Denn es ist ja erwiesen, dass das Kind von ihm gezeugt ist. Er hätte höchstens widersprechen können, wenn die andere Frau es einfach behauptet, aber nicht, wenn es genetisch im Labor festgestellt wurde.

    Die Höhe des Unterhalts wird durch das Jugendamt festgelegt, in Eurem Fall ist es wahrscheinlich der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, also so um die 200 Euro monatlich.

    Eigentlich müsstest Du hier gar nicht fragen, denn das Jugendamt wird Deinen Freund gründlich über seine Pflichten aufklären und muss auch erklären, wie es die Summe berechnet hat. Dein Freund muss dazu seine Gehaltsbescheinigung etc. vorlegen.

    Es gibt ein paar Neuerungen, was die Versorgung von ehelichen und unehelichen Kindern angeht, aber meines Wissens sind die Kinder gleich gestellt, also sogar im Prinzip in Bezug auf Erbschaft usw.

    Ihm selbst muss natürlich auch Geld zum Leben bleiben, daher könnte es sein, dass das Jugendamt den Betrag für das andere Kind aufstockt, wenn ihm oder seinem Kind mit Dir dadurch zu wenig zum Leben bleiben würde.

    Ich würde an Deiner Stelle mal zum Jugendamt gehen, die beißen nicht (jedenfalls meistens;-)) und können Dich viel besser beraten als wir hier, z.B. ob sich durch Insolvenz oder Heirat etwas ändert.

    Quelle(n): Ich bin selbst allein erziehend mit 2 Kindern und bekomme Unterhalt für die Kids von meinen Ex.
  • tilla
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    ohne ein bluttest, kann man garnicht beweisen das er der erzeuger des anderen kindes ist! Auch das jugendamt kann dies nicht festsetzen solange er die vaterschaft nicht anerkennt! sollte er der vater sein , muss er genau wie für euer gemeinsames kind den gleichen unterhalt zahlen. er muss nicht für die frau bezahlen nur wenn es wirklich sein kind ist, den unterhalt dafür, er soll sich nicht vom jugendamt drängen lassen, am besten ist wenn die frau den vaterschaftstest beantragt, da spart ihr geld und sie bekommt ja eh hartz 4 und die kosten dafür bezahlt der steuerzahler.lg tilla

    ps bevor du ihn wirklich heiraten willst, teste ob er nicht wieder fremd geht und weitere kinder macht schmunzel

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