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Anhörung ...zur MPU oder nicht?

Ich habe am 10.06 meine Neuerteilung meines Führerscheins zum 10.09 beantragt... nun habe ich 6 Wochen bevor ich IHN wiederbekommen sollte Post von der Führerscheinstelle bekommen mit folgendem Wortlaut:.... Aus diesem Grund beabsichtige ich zur Klärung ihrer Kraftfahreignung die Beibringung eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle anzuordnen.

Gemäß § 87 des Landesverwaltungsgesetzes... gebe ich Ihnen Gelegenheit sich hierzu bis zum 04.08.2009 zu äußern. Sollten Sie sich zur Sache nicht äußern, werde ich nach Lage der Akten entscheiden. Was heisst das nun? Und wer weiss was in diesem Fall zu äussern wäre um die Anordnung zu Umgehen?....Zur sache wäre noch zu sagen das ich im Oktober 2008 1,15%o hatte und im Jahr 2001 (also schon 8 Jahre her) 0,5%o und dadurch 4 Wochen Fahrverbot.... Gibt es überhaupt noch eine Chance sich richtig zu äussern um der MPU zu entkommen? Wer weiss da rat? Ich danke Euch...ach ja das es nicht richtig ist Alkoholisiert Auto zu fahren ist mir schon klar, und ich habe daraus gelernt...nun war er schliesslich schon 9 Monate weg und es hat sehr viel Geld gekostet...

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    uuppsss, dat ist eine schwierige Lage, egal was du sagst, kann dir negativ ausgelegt werden.

    Wenn möglich, Versuche den oder die Sachbearbeiterin, persönlich zu sprechen. Es ist immer schwierig, der Person die einem gegenüber sitzt, als Nummer, Fall, oder Alkoholiker abstempeln.

    Aber auch in einen persönlichen gespräch nicht zu devot sein, sondern einräumen, das man da fehler gemacht hat und diese auch einsieht. Das man alle daran setzen wird, das dass nie mehr passiert.

    So das dazu, muß dir mitteilen, das wenn ich zu entscheiden hätte, du die MPU absolvieren würdest. Denn ich habe erhebliche Zweifel, das du in Zukunft trocken ohne Alkohol Auto fahren wirst.

    Wer es zweimal nicht rafft, der macht es auch ein 3 und 4 Mal.

    "TM"

  • torhah
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    "Sollten Sie sich zur Sache nicht äußern, werde ich nach Lage der Akten entscheiden."

    Eindeutiger geht´s doch nicht. sagst Du nix entscheiden die nach den vorliegendenAkten, ob du zur MPU DARFST, oder den Lappen sowieso nicht wieder kriegst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Tja,da wird dir wohl nichts anders übrig bleiben als zur MPU hinzugehen,da du ja schon in der Vergangenheit mit Alkohol auffällig geworden bist.

    Die Führerscheinstelle hat das Recht bevor sie dir deine Fahrerlaubnis zurück gibt , deine Eignung hier zu überprüfen , insbesondere da du 10/2008 mit 1,15 Promille unterwegs gewesen bist und dieses den Straftatbestand erfüllt.Ich will nicht fies sein , aber ich glaube wohl kaum das du so schnell deinen Führerschein wieder zurück bekommst und ich gebe dir den guten Rat , antworte auf dderen Schreiben und sehe zu das du in nächster Zeit einen Termin bekommst zur MPU . Wenn du dich nicht hören lässt , wird die Führerscheinstelle dir auch nicht deinen Führerschein wieder aushändigen ,hierzu hat sie das Recht und setzt es auch rigeros durch .

    In der Regel wirst du 2x zur MPU müssen , da beim 1. Mal zu 100% solche Kanidaten wie du mit Pauken&Trompeten durchrasseln werden , die Psychologen bei der MPU werden vom TÜV gestellt und sind leider grosse Ar...löcher .

    Bei dir kommt leider 2x ein Alkoholdelikt in deiner Akte vor und irgendwie habe ich das Gefühl das du nichts daraus gelernt hast , sonst hätte es ja 2001 schon Klick machen müssen ! .

    Wenn du dich nicht bis zum genannten Termin meldest , ersieht die Führerscheinstelle , das du nicht geeignet bist im öffentlichen Strassenverkehr gem.StVO ein Fahrzeug zu führen und das du deine Fehler nicht einsiehst bzw.,einsichtsfähig bist . Abgesehen davon , was willst du dich zu irgendwas äussern ? , ich würde da ganz lieb&artig um einen Termin bitten und die Kostenote für die MPU schnellstens überweisen !!!!!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die koennen das immer schoen ausdruecken. Ganz einfach gesagt: Machst du die MPU nicht bekommst du nicht den Fuehrerschein.

    gruss

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Bis auf den Teil mit dem Geld schreib ihnen das oder mach einen Termin aus. Vielleicht hilft auch ein Allgemeinärztliches Gutachten zu deinen Leberwerten, die zeigen, daß du nicht Alkoholabängig bist. Erstellt vom Hausarzt. Ich würde da einfach mal anrufen und nachfragen, wie diese Stellungnahme auszusehen hat.

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