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Gerichtsvollzieher soll heute kommen wohne mit meiner mutter alleine .Kann der Pc meiner mum gepfändet werden?

Hallo heute soll ein Gerichtsvollzieher zu mir kommen um etwas zu pfänden.es geht um ca 500€ Schulden...Wohne mit meiner mutter alleine .und habe mein eigendes zimmer in dem der PC von meiner mutter steht.Kann es sein das der PC Gepfändet wird oder geht es nicht da er ja meiner mutter gehört? Bitte um Hilfe . Danke

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    juristisch geht grundsätzlich komplett alles:

    http://justiz.ju.funpic.de/

    Dem Gesetz nach ist der PC jedoch nicht pfändbar. Dazu emphielt es sich Adress-Aufkleber des Eigentümers auf dem PC zu Kleben. Dann hat es der Vollstrecker noch schwerer, weil ja ein Aufkleber, der auf den Eigentümer hinweist vorhanden ist und darauf kann man auch hinweisen.

    Wird der PC trotzdem rechtswidrigerweise gepfändet, dann kann man dagegen Einspruch einlegen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ALLES was in der Wohnung des Schuldners ist kann gepfändet werden !

    Anders lautende Eigentumsverhältnisse können im NACHHINEIN geltend gemacht werden. Vieles liegt dabei im Ermessensspielraum der Vollzugs-Beamten.

    Am besten kommt man immer weg, wenn man eine Ratenzahlung anbietet.

    VOLLZUGS-BEAMTEN sind auch nur MENSCHEN !

    versucht man sie zu Verarsch.. (Belügen) machen sie nur ihre Pflicht !!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es kommt auf die Persönlichkeit des Gerichtsvollziehers an, nicht auf Recht. Er kann alles pfänden, egal wer er Eigentümer ist. Ist die Pfändung unberechtigt, wie sich dann richterlich erst mal nachgewiesen werden muss, wird die Pfändung aufgehoben.

    Es ist klar, dass der PC tatsächlich von Dir ist. Das vermutet dann auch der GV, wenn er ihn in deinem Zimmer sieht.

    Ich gebe Dir folgenden Tipp:

    Da Deine Mutter ihn ja gekauft hat, geh zu dem Laden, wo du ihn damals für eine Mutter abgeholt hast und lass dir eine Quittung auf den Namen Deiner Mutter ausstellen, denn sie hat dir ja schließlich (damals) das Geld gegeben, sie ist natürlich Eigentümer des PC.

    Erzähl dem Verkäufer, direkt und unaufgefordert die (wahre) Geschichte: Deine Mama hat dir damals das Geld für den PC gegeben und nörgelt seit Tag und ewig herum, wo die Quittung ist ("die faselt da immer was von vererben"). Du willst ihr die nun endgültig geben, damit die Ruhe gibt. Wichtig: Der Verkäufer muss die Quittung ausstellen auf den damaligen Kauftag.

    Ich kenne einen Fall, da hat sich jemand jemand selbst die Quittung ausgestellt (nur mal so am Rande erwähnt, ohne das rechtlich zu würdigen).

    Ich kenne da noch einen, der sich die quittierte Rechnung oder den Kaufbon, weiss nicht mehr genau, farblich eingescannt hat, den wirklichen Namen gelöscht und den Namen seine Bruders oder Onkels eingesetzt und einen Ausdruck davon gemacht hat, mehrmals gefaltet und halb zerknirscht, beiseite gelegt. Da wurde nix gepfändet, na ja nur mal so erwähnt, was es so alles gibt.

    Nur eine wahre Geschichte erspart Dir alle Unannehmlichkeiten, ob nun der PC pfändbar ist oder nicht und egal was alles passieren kann, so bist du auf der sicheren Seite.

    Du must mit den gleichen Waffen kämpfen, wie die: nur schneller, besser und cleverer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das halte ich für sehr unwarscheinlich daß der PC gepfändet wird. Es sei denn er ist nagelneu und es steht "Mac Pro", "Power Mac" oder ähnliches drauf. Heute bekommste ja nichts mehr für einen ein Jahr alten PC.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Es wird wohl sehr unwahrscheinlich sein, daß der Gerichtsvollzieher den PC pfändet - es sei denn es halndelt sich um ein sehr neues und sehr teures Teil.

    Ansonsten gilt: Alles, was der Gerichtsvollzieher im Gewahrsam des Schuldners vorfindet und pfändbar ist darf er zunächst einmal pfänden - auch gegen den Widerspruch des Schuldners, daß es nicht sein Eigentum ist.

    Nach der Pfändung allerdings hat der eigentliche Eigentümer die Möglichkeit, Freigabe unter Nachweis der wahren Eigentumsverhältnisse zu fordern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ZPO § 811 Unpfändbare Sachen

    (1) Folgende Sachen sind der Pfändung nicht unterworfen:

    1.die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, insbesondere Kleidungsstücke, Wäsche, Betten, Haus- und Küchengerät, soweit der Schuldner ihrer zu einer seiner Berufstätigkeit und seiner Verschuldung angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung bedarf; ferner Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Wohnzwecken dienende Einrichtungen, die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen und deren der Schuldner oder seine Familie zur ständigen Unterkunft bedarf;

    2.die für den Schuldner, seine Familie und seine Hausangehörigen, die ihm im Haushalt helfen, auf vier Wochen erforderlichen Nahrungs-, Feuerungs- und Beleuchtungsmittel oder, soweit für diesen Zeitraum solche Vorräte nicht vorhanden und ihre Beschaffung auf anderem Wege nicht gesichert ist, der zur Beschaffung erforderliche Geldbetrag;

    Wird der Vollziehungsbeamte fündig, nimmt er die Gegenstände an sich oder versieht sie mit einem Pfandsiegel, dem so genannten Kuckuck. Da bei der Pfändung in das bewegliche Vermögen durch den Gerichtsvollzieher die Eigentumslage von ihm nicht geprüft wird, kommt es auch durchaus vor, dass etwas gepfändet wird, das dem Schuldner gar nicht gehört.

    Ich nehme mal an das die Wohnung deiner Mutter gehört.Da sich die Pfändung gegen dich richtet darf der GV nur in deinem Zimmer nach pfändbaren Gegenständen sehen.Alle anderen Zimmer sind Tabu.

    Quelle(n): ZPO , Berufserfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Hi! Kurz und knapp: Geräte zum Empfang von Nachrichten (Tv /Radio) dürfen nicht gepfändet werden . Bei einem P c . würde ich die Quittung suchen .Wenn Du den P.c. nicht selber bezahlt hast , ist er auch nicht Dein Eigentum und kann demnach nicht gepfändet werden . Allerdings kannst Du Dich auf eine Kontopfändung einstellen, falls Du berufstätig bist. Ansonsten bleibt Dir eine eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) wohl nicht erspart ,es sei denn ,Du kannst bei dem G V eine angepasste Ratenzahlung herausholen .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Mutter kann sich erfolgreich mit der Drittwiderspruchsklage dagegen wehren, wenn sie denn den Nachweis erbringen kann, dass es der ihre ist.

    Auch ist - wie schon beschrieben - fraglich, ob der GV ihn überhaupt pfänden wird, da das Ergebnis der Pfandverwertung dürftig sein dürfte - und natürlich auch die Frage im Raum steht, ob so ein PC überhaupt pfändbar ist.

    Ist der PC nicht pfändbar, kann sich aber immer noch die Frage einer Austauschpfändung stellen.

    Aber deine Mutter kann stolz auf dich sein, wie rechtzeitig du dich um deine Belange kümmerst!

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Schulden muss man zahlen, da hilft ja alles nix. Den PC wird er wahrscheinlich nicht mitnehmen, mal unabhängig davon, wie glaubwürdig Deine Aussage bezüglich der Eigentumsverhältnisse ist.

    Am besten bietest Du Ratenzahlung an, darauf lässt sich ein Gerichtsvollzieher in der Regel ein. Wenn Du nicht bezahlen kannst und auch sonst nichts pfändbares vorhanden ist, wird er von Dir wahrscheinlich die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verlangen. Danach ist fürs erste Feierabend mit Dispo, Ratenkauf, Kauf auf Rechnung, Handyvertrag etc., deshalb solltest Du das möglichst vermeiden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Deine Mutter direkt nachweist, dass der PC Ihr gehört (Rechnung mit Namen) kann er nicht gepfändet werden. Nur sagen oder Kassenbon ist nicht ausreichend.

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