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Erik F fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Striptease in der Fussgängerzone...?

Wenn jemand in der Fussgängerzone für einen Sketch oder so strippen würde (unterhose bleibt an!) wäre das schon Erregung öffentlichen Ergernisses? Würde man sich Strafbar machen?

LG

8 Antworten

Bewertung
  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo

    bei Deinem Beispiel würde der Straftatbestand des öffentlichen Ärgernisses eine öffentlich zur Schau gestellte sexuelle Handlung voraussetzen. Die sehe ich nicht.

    Du musst Dir den entsprechende Pahagrafen (183 a StGB) 'mal durchlesen

    Gruß

    Ronald

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Auf alle Fälle, da hilft dir auch keine Entschuldigung bezüglich Wette etc..

    gruß

    Franky

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich wohne in einer Stadt, in der es immer mind. 2 Menschen gibt, die nur mit Unterhose bekleidet, durch die City laufen. Da stört sich niemand dran, auch die Polizei nicht.

    Diese Menschen gehören einfach zum Stadtbild dazu.

    Wenn du unsicher bist--frage doch beim Ordnungsamt nach.

    Da werden Sie geholfen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es müsste schon jemanden eine Anzeige erstatten. In Frankfurt / M

    gibt es den nackten Jörg, der ständig nackt herum läuft. Er war schon öfters vor Gericht, aber er wurde nie verurteilt.

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  • savage
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    mit unterhose an, bin ich mir da nicht so sicher...wir haben in unserem großdorf so einen freak, der immer auf´m marktplatz für action sorgt. er ist schon bekannt und läuft im sommer auch oft nur mit ´ner badehose rum und trommelt mit taktstöcken gegen die laternenmasten. da kommt dann immer die polizei und verwarnt ihn. neulich hat er aber alle hüllen fallen lassen. das war dann natürlich zuviel und er ist wieder abgewandert in die psychiatrie (mal wieder).

    erkundige dich lieber vorher mal, damit du keine böse überraschung erlebst...;-)

  • gilla
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    na ich denke schon

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja... In jedem Fall, denk mal an die alten Frauen und Kinder, im Sinne von denen ist es immer Erregung öfftenlichen Ärgers. Obwohl du deine Unterhose anbehältst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, damit macht man sich strafbar, denn das ist nur in dafür vorgesehen Räumlichkeiten und privat erlaubt.

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