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Wann zahlt die Versicherung?
Zahl die Versicherung wenn man folgende Dinge ausversehen getan hatte, ohne zu wissen das dabei Beschädigungen entstehen?
Zum Beispiel:
-Heißkleber auf die Wandverkleidung schmiert, die man nicht mehr abbekommt.
-Die Tür aufmacht und die Türklinke kaputt geht? [Altes Haus]
-Man ein Hantel eigentlich aufs Bett schmeißen wollte und dann ein kleines Loch in die Wand macht?
Was geschieht eigentlich wenn man eine Wohnung/Haus nicht besenrein zurück gibt?
Und reicht ein aufgezeichnetes Gespräch von einen Zeugen, der bestätigen kann das eine Person etwas an den gemieteten Gebäude zerstört hatte?
4 Antworten
- QuovadisLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Unwissenheit und Leichtsinn, sowie grobe Nachlässigkeit schützen nicht vor Strafe.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
sieht so aus das es teuer für Dich wird , denke das zahlt keine Versicherung für Dich.
- vor 1 Jahrzehnt
Davon abhängig wie lange du schon in der Wohnung wohnst kannst du gewisse "Abnutzungen" geltend machen. Das sind kleinere Schäden, die "normal" sind, wenn man ein Haus bewohnt, damit muss dein Vermieter klarkommen.
Die Versicherung würde dir wahrscheinlich garnichts von alledem bezahlen!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Das sind ja alles Dinge wo man Mutwilligkeit unterstellen kann. Da wird es schwierig die versicherung vom Gegenteil zu überzeugen.
Bei besenrein kommt es darauf an wie sauber es war, steht der Müll noch rum und der Vermieter muss es selber entsorgen, dann kann man auf seine Kaution eventuell länger warten und muss mit Abzügen rechnen.
gruÃ
Franky