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Kaufpreis erstattung?
hallo, ich suche ein gesetzt zum Folgenden inhalt:
beispiel:
wenn ich einen Artikel für 50 € kaufe + 20 € versandkosten, und den artikel zurücksende, bekomme ich 50 € zurück oder 70 ( incl versand )
für private verkäufer auf ebay
Suche ein Gesetz,
DANKE
5 Antworten
- .**.Lv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Da es sich um einen Kaufvertrag handelt, ist das BGB die Grundlage. Wieviel Du zurückbekommen kannst, hängt vom Rücksendegrund ab.
Wenn Dir der Artikel einfach nicht gefällt, hast Du Glück, wenn der Verkäufer ihn zurücknimmt. Es wird dann so getan, als ob kein Vertrag zustande gekommen wäre; Du schuldest die Rückgabe der Ware, der Verkäufer schuldet die Rückzahlung des Kaufpreises. Versandkosten gehen für beide Versendungen auf Deine Rechnung.
Wenn die Ware fehlerhaft, kaputt oder sonstwie nicht so ist, wie sie in der Artikelbeschreibung angepriesen wurde, liegt der Fehler beim Verkäufer: Du schuldest die Rückgabe der Ware, der Verkäufer schuldet die Rückzahlung des Kaufpreises sowie den Ersatz des Schadens, der Dir aus der Sache entstanden ist = Porto. Davor schützt auch die übliche Umtauschausschlussklausel privater Verkäufer nicht.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Bei einem Privatverkauf muss der Käufer nichts zurück nehmen. Deshalb ist es rechtens wenn Du 50 € bekommst. Bei einem gewerblichen Verkäufer stehen Dir 70 € zu
- vor 1 Jahrzehnt
Eigentlich nur die 50,-- und nicht den Versandt es wird aber noch teurer für dich da der Rückversand auch auf deine Kosten geht. Es sei den das Du etwas Kaputtes bekommen hast was nicht in der Beschreibung stand.
Du suchst ja auch nach einer Kaufpreis Erstattung.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Police, im Normalfall bekommst du nichts zurück, denn Privatverkäufe bzw. Privatauktionen auf eBay beinhalten keinerlei Rückgabe- oder Umtauschrecht. Ein korrekter eBayer schreibt das auch mit in die Angebotsbeschreibung.
Bei mir steht immer darunter: "Dies ist eine Privatauktion! Keine Garantie! Keine Gewährleistung! Kein Umtausch! Keine Rücknahme!"
Anders sieht es bei gewerblichen Verkäufern aus. Aber darum geht es hier ja nicht.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Meines Wissens gibt es dazu keine Gesetz.
Die Versandgebühren hast du akzeptiert mit dem Abschluss des Vertrages. Wenn diese dann zu deinen Lasten gehen hast du auch keinen Anspruch auf Erstattung. Du würdest also nur den Kaufpreis erstattet bekommen. So verstehe ich das.