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VSR Verlag Ende der Geschichte?

Hab am 18. 5 unwissentlich einen derer Verträge über ein 2 Monate kostenlos+12 Monate bezahlen unterschrieben. Sofort nen Widerruf geschrieben und dennoch am 6.6. Post von denen bekommen, welche mein Abo bestätigten. Hab dann angerufen und die nette Dame meinte, da wäre wohl was schiefgelaufen und ich würde jetzt nichts mehr von ihnen hören. Hab in den ersten beiden Wochen der Widerrufsfrist auch eine Mail an PVZ (die Lieferfirma des verlages) geschrieben und gesagt, dass ich dieses Abo nicht wolle und wenn es moir dennoch aufgedrückt würde, ich rechtliche Schritte einleiten würde. Darauf habne die mir nun vor 1 1/2 Wochen geantwortet, dass sie mich nicht kenne, von diesem Abo also nichts wüssten und ich mich doch an den Verlag wenden sollte.

Von Verlag selbst hab ich nun seit über einem Monta nichts gehört, allerdings auch nie eine Bestätigung meines Widerrufes erhalten (nur telefonisch)

Meint ihr, da kommt noch was?

oder wie läuft das normalerweise ab? Würde ich da erst eine Auftragsbestätigung von der Lieferfirma bekommen? hab keine Lust da auf einmal eine Zeitschrift im Briefkasten zuhaben!!!!

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei Bestellung, gibt es eine Bestellanahme bestätigung. Damit ist der Kaufvertrag gültig.

    Bei Kündigung eines Vertrages, keine Betätigung. Die Kündigung einer Bestelung oder Vertrages, mit der Post Einschreiben mit Rückschein.

    Das beste per E-Mail und Bestätigung! Da man das schreiben und die Lesebestätigung, sich kopieren kann, für eine eventuelles Gerichtsverfahren.

    Bei einem Brief, entstehen höhere Kosten und der Empfänger kann möglicherweise sagen er hätte einen leeren Brief erhalten!

    Ich kenne so einen Fall, mein Freund wollte so eine Versicherung kündigen. Immer Behauptete diese Versicherungsgellschaft Sie haben nur leere Briefumschläge bekommen. Bis mein Freund den Brief per Gerichtsvollzieher zugestellt hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn die von dem abo nichts wissen werden sie dir auch keine zeitschrift liefern...

    wenn doch kannste sie behalten...brauchst sie aber nicht bezahlen

    mit dem absenden der mail hast du deine pflicht getan

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