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eBay: Privat oder gewerblich verkaufen?? Ich brauche mal eure Beratung...?
Ich habe eine größere Menge gleichartiger Kfz-Teile aus DDR-Zeiten auf dem Dachboden gefunden. Mein bereits verstorbener Opa hat die damals irgendwann beiseite geschafft; wie es halt früher so war... *g* Ich hab da noch nicht gelebt.
Zu meiner Überraschung kann ich die recht gut auf eBay verkaufen. Da es nur gleichartige Artikel sind, brauche ich Sonntags nur wieder auf "wiedereinstellen" klicken.
Alle auf einmal kann (da bräuchte man einen Container) und will (einzeln bringt mehr Kohle) ich sie nicht verkaufen. Mir bereitet die ganze Sache nebenbei auch noch ne Menge Spaß. Durch meine gute Aufmachung der Artikelbeschreibung erziele ich sogar mehr Gewinn als meine gewerblichen Konkurrenten.
ALLERDINGS verkaufe ich nur privat auf eBay. Ich habe schon von Urteilen gehört, dass viele gleichartige Artikel nicht mehr als privater Verkauf gelten und schnell zu großen Problemen führen, die das ganze Geschäft sehr unlukrativ machen.
Derzeit verkaufe ich im Monat 4 Stück der Ware und mache dabei einen Reinerlös von 40 EUR. Könnte aber auch die Stückzahl erhöhen und monatlich ca. 100 EUR verdienen, traue mich eben noch nicht.
Soll ich ein Gewerbe anmelden????
Gibt es Erfahrung dazu?
Wo finde ich so ne Art Leitfaden, wo ALLES drin steht, wie man das angeht? Inkl. Risiken usw.
Und: Ist es dann möglicherweise weniger lukrativ, risikoreicher und komplizierter, als bei privaten Verkauf?
@Rouven: 40 Geschäfte pro Monat? Spielt die Stückzahl eine Rolle? Ich verkaufe immer im "Doppelpack".
6 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Also das heist du willst statt 4 Stk. 10 pro Monat verkaufen. dafuer und bei den Betrag von 100 Euro im Monat wuerde ich kein Gewerbe anmelden.
Gruss
- vor 1 Jahrzehnt
Gewerblich bedeutet gem. rechtlicher Definition " dauerhaft" und mit Gewinnerzielungs absicht. Es setz eine Gewerbeanmeldung voraus ( sonst drohen Nachzahlungen) . Allerdings bedeutet Gewerblich gemäà ebay- Definition, daà Du Händler bist. und Händler bedeutet: Ankaufen und mit Aufschlag ( s. Gewinnerzielung) weiterverkaufen. Da Du lediglich den Speicher entrümpelst und keine weiteren Teile nachkaufst, ist bei Dir der Status " privater Verkäufer" gegeben. Das hat u.a. den Vorteil, dass Du keine Gewährleistung ( oft fälschlicherweise Garantie genannt) geben muÃt. Für weitere Fragen stehe ich Dir gerne zur Verfügung
Quelle(n): Deutsche Rechtsprechung, HGB, NJW, etc. - ?Lv 4vor 1 Jahrzehnt
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
also ich arbeite auf dem ordnungsamt und hab auf dem gewerbeamt mal so was mitbekommen das man das verkaufen ab 40 oder 41 "geschäftchen" gewerblich anmelden muss also hast du noch platz nach oben ;)
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- Gewitterhexe .Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Was Stefano F schreibt, klingt recht vernünftig. Um ganz sicherzugehen, kannst Du aber auch noch beim Finanzamt oder der IHK nachfragen.
Viel Erfolg weiterhin beim Verkauf!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
100 Euro im Monat ist Liebhaberei und kein Gewerbe