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Pante
Lv 4
Pante fragte in TiereKatzen · vor 1 Jahrzehnt

Tierhaltung oder nicht? (s.Details)?

Die Inhaberin eines kleinen Geschäftes, ihr Mann ist Besitzer des Doppelhauses, will der in der anderen Hälfte tätigen Friseurin (Geschäft gepachtet) verbieten, daß ihre Katze über den Hof/Garten zum Friseurgeschäft läuft.

Ist dies möglich ?

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gab dazu sogar mal ein Gerichtsurteil.

    In diesem Fall war die Katze immer zu den Nachbarn gelaufen und hat sich bei denen auf die Gartenmöbel gelegt. Die Nachbarn fanden das nicht so schön, weil sie immer wenn sie draußen frühstücken wollten auf ein paar Katzenhaare stießen und ihre Kissen erst säubern mussten. Letzten Endes landete das ganze vor Gericht. Sie wollten erreichen, dass der Katzenbesitzer dafür sorgt, dass die Katze nicht mehr auf ihr Grundstück geht.

    Urteil: Katzen stromern umher. Es ist nicht möglich eine Katze an ein Grundstück zu binden. Von daher muss jeder der ein Grundstück hat damit leben, dass andererleuts Katzen über dieses Grundstück laufen. Es ist nicht zumutbar, dass eine Freigängerkatze eingesperrt oder angeleint wird, weil ein Nachbar nicht möchte, dass eine Katze sein Grundstück betritt. Liegt in der Natur der Katze, ist nicht aberziehbar, von daher: Klage abgelehnt. Katzen dürfen fremde Grundstücke betreten.

    Somit kann der Besitzer des Doppelhauses der Katze nicht verbieten über den Hof zu seinem Frauchen ins Geschäft zu laufen. Allen anderen Katzen übrigens auch nicht. Selbst mit einer Klage käme er nicht durch.

  • reGnau
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Tschuldigung, aber das ist doch echt zum an den Kopf fassen und dem Vermieter einen absoluten Vogel zeigen. Der Spinnt!

    Ner Katze kann man zwar schon beibringen, reine Wohnungskatze zu sein, aber ne Katze, die immer ihre Freiheit hatte, wird sich freiwillig nicht einsperren lassen, nur um dem Vermieter einen pausenlos Katzenfreien Ausblick auf seinen Hof/Garten zu gewähren.

    Da er die Katzenhaltung gewährt, finde ich, hat er auch kein Recht dazu solche absolut unmöglichen Ansprüche zu stellen...

    Die Katze wird es sich eh nicht verbieten lassen...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Friseurin von ihrem Vermieter generell die Erlaubnis hat, Katzen zu halten, kann ihr nicht verboten werden, dass ihre Katze über den Hof läuft - zumal dies ja auch etwas ist, was man an sich nicht kontrollieren kann. Ich finde, dass so etwas auch ein überzogener Anspruch ist, dem auch nicht gerecht werden kann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Katzen lassen sich nichts verbieten, sie sind keine Hunde

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Streunen gehört zur artgerechten Haltung einer Katze. Wenn man nicht 20.000 Katzen auf einmal hält, müssen alle Nachbarn es dulden, dass mal eine Katze durch den Garten oder über den Hof flitzt. Sie dürfen die Katzen allerdings GEWALTFREI verscheuchen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wie jetzt...die tante will per gerichtbeschluß einer katze verbieten lassen, ihr grundstück zu betreten..habe ich das jetzt so richtig verstanden?

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