Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Zwangsversteigerung, muss mein Mann unterschreiben?

Hallo,

ich habe so eben Erfahren das mein Mann im Grundbuch eingetragen ist.Es waren gerade Leute da die die Unterschrift meines Mannes wollen, da sie ein 4 Parteien Haus vor der Zwangversteigerung billig erwerben können.Sie haben auch schon für heute um 17:00 Uhr einen Termin bei Ihrem Notar.Die Zwangsversteigerung sollte erst am 31.diesen Montas statt finden.

Meine frage jetzt:

Was kann meinem Mann passieren wenn er Unterschreibt?

Gibt es eine Abfindung oder sowas?

Ich kenne mich damit überhaubt nicht aus.

Ich bitte um hilfe.

Ich werde auch noch versuchen einen Anwalt zu fargen da das jetzt alles irgentwie knall auf Fall für mich ist.

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Da wurde auch Dein Mann über die Zwangsversteigerung informiert. Selbst wenn Ihr das Haus vor der Zwangsversteigerung verkaufen wollt, muss erst der Gläubiger gefragt werden, ob er einverstanden ist. Es kann günstig sein vor der Zwangsversteigerung zu verkaufen, wenn der Preis stimmt. Aber ich wäre vorsichtig, denn der Käufer könnte bei einer Zwangsversteigerung günstiger an das Haus kommen. Warum soll er nun mehr zahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da sollte eigentlich dein Mann Bescheid wissen, wenn er Grundstückseigentümer ist. Er sollte wissen, dass eine Zwangsversteigerung ansteht und wenn irgendwelche Verkaufsverhandlungen gelaufen sind, sollte er auch Bescheid wissen. Wenn nicht, ist auf jeden Fall Vorsicht geboten. Und unterschreiben würde ich nur vor einem Notar wenn ich auch alles verstanden habe, was ich unterschreibe. Üblicherweise hat man einige Tage Zeit um den Vertrag durchzulesen und zu verstehen.

  • horsch
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Kein Mensch ist bei Zwangsversteigerung verpflichtet irgendetwas zu unterschreiben!

    Also Vorsicht!!!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Frage deinen Mann. Wenn er im Grundbuch eingetragen ist, muß er auch wissen was damit passiert. Unterschreiben zwischen Tür und Angel würde ich auf keinen Fall machen. Solche Sachen sollte immer in Anwesenheit eines Notares gemacht werden. Bevor dein Mann unterschreibt, lasst euch beraten.

    Dubios das irgendwelche Käufer an deine Türe klopfen um eine Unterschrift zu bekommen. Sorry aber das riecht etwas faulig. Wenn ich eine Immobilie kaufen will geht das eigentlich nur über einen Mittelsmann / Firma oder Freunde und dann wüßte mein Partner Bescheid.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    So Knall und Fall unter Zeitdruck sollte man gar nichts unterschreiben. schon gar nicht so wichtige Geschäfts wie Hausverkauf. Erst informieren, dann tätig werden.

    Kann gut sein, daß bei einem Hausverkauf der Erlös höher ist als bei einer Versteigerung. Kann aber auch sein, daß hier jemand eure Situation ausnutzen will und das Haus weit unter Wert ergattern will. Vorsicht ist in jedem Fall die Mutter der Porzellankiste. Holt Euch fachmännischen Rat, nicht nur bei Clever.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da Du ja wenig informiert bist: "ich habe so eben Erfahren das mein Mann im Grundbuch eingetragen ist.", sind das zu wenig Informationen.

    Wieso Zwangsversteigerung, wer ist als Eigentümer eingetragen - nur Dein Mann?

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.