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Brauche Hilfe bei Mietrechtsfrage?
Mein Schwiegervater ist verstorben und die Wohnung wird jetzt aufgelöst.
Und hier mein Problem.
1971 ließ er mit Genehmigung des damaligen Vermieters Nachtspeicherheizungen einbauen. Es gibt auch ein Schreiben in dem steht das die Nachtspeicheröfen in den Besitz des Vermieters übergehen wenn eine Instandsetzung in den Urzustand (Kachelöfen) nicht mehr erfolgen kann.
Das Haus wurde mittlerweile verkauft. Der Neue Eigentümer steht nun auf dem Standpunkt das er mit den Nachtspeicheröfen nichts zu tun hat und meint wir müssten sie entsorgen.
Wie ist hier nun die Rechtslage?
Nach meiner Meinung müssten die Nachtspeicheröfen doch mittlerweile zur Wohnung gehören oder täusche ich mich da?
Vielen Dank im Voraus
LG
Nachteule
@ Sprendlinger
Zurück in den Urzustand? Nach 38 Jahren wieder Kachelöfen einbauen?
Der Vermieter will die Wohnung von Grund auf renovieren. Ich habe eher das Gefühl er will ein paar Kosten einsparen.
Habe jetzt das Schreiben vorliegen. Der genaue Wortlaut ist:
Sie verpflichten sich bei Ihrem Auszug aus der Wohnung den alten Zustand auf ihre Kosten wieder herzustellen oder aber die Ein- bzw. Umbauten gehen in den Besitz des Vermieters über.
7 Antworten
- wowLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nachtigall, ick hör dia trapsen... Bei Todesfällen glauben immer wieder ein paar Hiernie's, mal eben nochmal kräftig 'zulangen' zu können.
grundsätzlich übernimmt ein neuer Eigentümer alle Rechte und Pflichten aus Verträgen oder Vereinbarungen, die der Vor- Eigentümer / Vermieter mit seinen Mietern getroffen hat.
Die Entsorgung oder die Wiederherstellung des alten Zustandes muß hier in gar keinem Falle durch den Mieter (oder dessen Bevollmächtigten, Erben etc.) vorgenommen werden!
Aus dem Schreiben geht ganz zweifelsfrei hervor, daß der Mieter vom Vermieter ausdrücklich eine Wahlmöglichkeit eingeräumt bekommen hat, von der er beim Auszug gegebenenfalls (!) entsprechenden Gebrauch machen kann. Insofern gehen die Nachtspeicheröfen dann in den Besitz des Eigentümers / Vermieters über, sofern der Mieter von dieser Wahlmöglichkeit b e i A u s z u g Gebrauch macht. (ein Todesfall ist auch ein Auszug, auch wenn dieser dann faktisch durch die Erben oder andere bevollmächtigte Personen vollzogen wird.)
Dieses würde ich so mit Kopie der damaligen Übereinkunft dem neuen Eigentümer schriftlich mitteilen und die Öfen schlichtweg stehen lassen.
Sollte er sich dagegen wenden, muß er klagen. Das wird er sicher nicht tun, weil das für jemanden, der offensichtlich im Todesfalle nochmal kräftig 'zulangen' möchte, oberpeinlich werden dürfte!
- swissnickLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten als Vermieter ein. Wenn der frühere Vermieter schriftlich etwas bestätigt hat, muss sich auch der neue Vermieter daran halten.
Zu Deinem Nachtrag: In dem Schreiben steht aber nichts von Nachtspeicheröfen, das ist nur eine allgemeine und nicht ganz klare Formulierung. Allerdings finde ich, dass Du es riskieren kannst, die Ansprüche des Vermieters zu ignorieren. Wegen so einer Lappalie wird er sicher nicht vor Gericht gehen oder dergleichen, vor allem bei dieser Rechtslage, die eher gegen ihn spricht.
- Werner HLv 4vor 1 Jahrzehnt
Der neue Besitzer möchte Kosten sparen. Diese alten Speicheröfen enthalten mit ziemlicher Sicherheit noch Asbest. Diese zu entsorgen würden ein schweine Geld kosten. Da der Mieter (Schwiegervater) verstorben ist und ihr kein Anspruch auf die Wohnung erhebt, gehen die Ein- bzw. Umbauten in den Besitz des Vermieters über.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Dein neuer Vermieter hat die A rschkarte noch dazu du hast es Schriftlich.
Nachtrag:oder aber die Ein und Umbauten gehen in Besitz des Vermieter über,der Satz ist für dich wichtig.Also lass dich nicht ab wimmeln.
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- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Der alte Vermieter hat nicht bestätigt, dass er die Einbauten definitiv übernehmen wird. Es ist eine Entweder-/oder-Option und wenn der jetzige Vermieter sie nicht will, hätte der Schwiegervater sie bei einem Auszug auf eigene Kosten entfernen müssen. Da er ja nicht ausgezogen sondern verstorben ist, kann er dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommen. Nachtspeicheröfen sind nicht mal eben schnell zu entfernen, die Speicherplatten sind elend schwer und enthalten bei den alten Dingern zudem Asbest. Bei der Entsorgung als Sondermüll sind also bestimmte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, und wahrscheinlich fallen für die Entsorgung Kosten an. Ist doch gar nicht einzusehen, warum der Vermieter für Kosten geradestehen soll, die er nicht verursacht hat. Ich würde denken, die Erben können statt dessen in die Pflicht genommen werden.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
"Es gibt auch ein Schreiben in dem steht das die Nachtspeicheröfen in den Besitz des Vermieters übergehen wenn eine Instandsetzung in den Urzustand (Kachelöfen) nicht mehr erfolgen kann."
Weise nach das dies nicht mehr möglich ist und ihr habt gewonnen, das aber so bescheinigt zu bekommen wird schwer sein, denn es wird keine Gründe geben den alten Zustand nicht mehr herstellen zu können.
Wie auch der alte Vermieter will auch den Neue nichts mit den Nachtspeicheröfen zu tun haben und so wie das schriftlich festgehalten ist wird er das auch schaffen. Diese Teile zu entsorgen ist verdammt teuer und es wird dem nicht darum gehen das auch die Ãfen wieder da rein sollen, aber das eben ihr die Speicher entsorgt.
Und nicht zu übersehen, die Nachtspeicher sind eh ja durch den Mieter hergestellt worden (was auch klar eine Erlaubnis des Vermieters nötig macht), aber es ist damit kein Bestand der Mietsache und daher auch von Mieter zu beseitigen.
Aber ich würde da klar einen Rechtsanwalt aufsuchen, ist ja schon kostspielig um was es da geht.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Da Nachtspeicheröfen relativ leicht entfernt werden können, müssen sie entfernt werden. Eine Instandsetzung in den Urzustand ist also möglich. Demnach würde ich dem Vermieter Recht geben. Ob ein Richter das anders sieht ist fraglich.
NAchtrag
Hier ist nicht Deine Meinung gefragt sondern die des Richters. Versuche auÃergerichtlich mit dem Vermieter einen Kompromiss zu finden. Eine Klage ist teuer und wer gewinnt ist nicht sicher. Oftmals machen die Richter bei Mietprozessen ein 50:50 Urteil. Das ist für Dich nicht gerade billig. Schlage vor, dass Du den Nachtspeicherofen entfernst und kein Kachelofen bauen musst.