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Wer schneidet die Hecke in einer Mietwohnung Mieter oder der Vermieter?
Folgendes, ich wohne in einem Miehaus, wir haben eine Hecke um den Garten und jetzt hab ich von einem Kumpel gehört das ich die Hecke nicht immer selber schneiden muss sonder der Vermieter, wenn es nicht im MIetvertrag steht!
Meine Frage ist jetzt, wie ist das wer schneidet die Hecke der Mieter oder der Vermieter wenn es nicht im Mietvertrag festgesetzt ist?
Und wenn der Vermieter sie schneidet kann er mir die MIete dann erhöhen? Helft mir!
Nebeninfo, ich wohne in einer Doppelhaushälfete! Hausmeister gibt es bei uns nicht!
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es ist immer der Vermieter für die Hecke verantwortlich.
Gesetzlich ist es so geregelt, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass die Hecke ordentlich geschnitten wird.
Er könnte zwar diese Aufgabe auf den Mieter übertragen, aber im Haftungsfall wird sich die Gemeinde AUSSCHLIESSLICH nur an den Vermieter halten, als Eigentümer dieser Hecke.
Da interessieren auch keine Verträge/Nebenabreden zwischen Mieter und Vermieter, wer die Hecke zu schneiden hat.
Quelle(n): Staatl. geprüfter Verwaltunsfachangestellter für den Bereich Kommunalverwaltung. Da lernt man sowas. - vor 1 Jahrzehnt
Normalerweise gibt es in Häusern mit Mietwohnungen einen Hausmesiter der das mitmacht. Hier ist die Hausverwaltung (Vermieter) für alles was um das Haus herum anfällt verantwortlich.
In einem Mietshaus (ganzes Haus / Einfamilienhaus) bist Du aber dafür verantwortlich, da du mit dem Mietshaus ja auch den Garten mit mietest.
- QuovadisLv 5vor 1 Jahrzehnt
Bei einer Doppellhaushälfte hast du auch das dazugehörige Grundstück gemietet ( eigene Erfahrung ) also obliegt dir die Pflicht des Heckeschneidens.
Was soll übrigens ein Hausmeister in einer Doppelhaushälfte tun?
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Du die Gartenbenutzung hast, was bei einer Doppelhaushälfte normal ist, musst Du auch die Hecke schneiden. Sonst wird die Hecke von jemanden geschnitten und das über die Umlagen abgerechnet.
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- BimpeLv 5vor 1 Jahrzehnt
Im Regelfall ist bei grösseren Wohneinheiten der Vermieter für den Heckenschnitt zuständig.
Wenn du in einem Haus mit nur 1-2 Wohneinheiten wohnst und dir die Gartenpflege obliegt, gehört das Heckenschneiden mit zu deinen Aufgaben.
Natürlich können mündliche und schriftliche anderslautende Vereinbarungen getroffen werden.
Wenn das Schneiden zu deinen Aufgaben gehört, und du willst es nicht, darf dir dein Vermieter die Kosten samt einer Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen.
Ich schneide selber, weil ich mich dann nicht drum kümmern muss, daß der Garten für den Gärtner zugänglich ist, mir keiner versehntlich meine mühsam gezogenen Pflanzen kaputttritt oder klaut oder (noch schlimmer) die Hecke auf einen Meter Höhe schneidet, damit mir jeder beim Sonnenbaden zugucken kann.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich wohne in einer Mietwohnung und ich muss noch nicht mal die Treppen putzen, geschweige denn das Gras mähen oder ähnliches.
Dafür zahle ich aber Umlagen.
Und das nicht zu wenig.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich empfehle dir, dich mit deinem Vermieter zu einigen.
Es muss es "fachgerecht" durchgeführt werden. Sonst kann dein Vermieter Schadensersatz fordern, wenn du seine Hecke "verstümmelst".
- Andreas HLv 4vor 1 Jahrzehnt
Entweder schneidest du die Hecke selber oder der Vermieter
beauftragt eine Firma und schlägt es auf die Nebenkosten auf .
Also egal wie Du es drehst im Prinzip bekommst Du immer den
schwarzen Peter oder eben die Hecke .