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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungSonstiges - Politik · vor 1 Jahrzehnt

Können ehemalige DDR-Flüchtlinge noch nachträglich für ihre Flucht bestraft werden?

13 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du meinst, Menschen die aus der DDR geflohen sind?

    Nein, sie können nicht bestraft werden, da ja kein Staat mehr da ist, der sie dafür bestrafen würde.

  • gcp
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich schätze, die wurden schon genug bestraft, als sie die BRD live erleben konnten.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, die DDR ist mitsamt ihrem Strafrecht untergegangen. Republikflucht ist in der Bundesrepublik kein Straftatbestand.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, das wäre ja noch schöner.

    Mfg

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  • ChrisP
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das wäre mal eine gute Idee.

    Man bestraft sie wegen illegaler Einreise in die BRD.

    Man lässt sie in alten Millitärkasernen mitten im Wald leben.

    Bargeld bekommen sie gleich gar nicht, sondern Fresspakete und ihren Landkreis dürfen sie auch nicht ohne Genehmigung verlassen.

    Und die, die über Ungarn und Östereich geflohen sind, schicken wir nach Östereich zurück, da sie ja dort schon sicher waren.

    Heute geht man mit Flüchtlingen halt so um.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, da der Unrechtsstaat "DDR" gegen die Menschenrechte verstoßen hat und die Flüchtlinge nur von ihrem Recht auf Freiheit Gebrauch gemacht haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich nicht! Ihr seid doch in die BRD geflüchtet und... wo befindet ihr euch heute??? In der BRD. Warum also bestraft werden??

    JHH

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Und wer soll sie bestrafen?? Die DDR?

  • heiney
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Habe ich die Frage falsch verstanden? Denn bislang ist es ja so, dass für Ausschreitungen einiger, im Verhältnis weniger, Radaubrüder in der Regel diejenigen bestraft werden, die nichts dafür konnten. Nämlich zum einen die Vereine, denen solche Ausschreitungen ohnehin schon peinlich genug sind, und zum anderen die wirklichen Fußball- und Vereins-followers, die in die Röhre gucken, wenn Spiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit absolviert werden müssen. Der Gesetzgeber muss bei den Verantwortlichen durchgreifen. Die Randalierer lachen sich doch kaputt, wenn sie nach der Vernehmung wieder auf freien Fuß gesetzt werden (müssen) und prahlen noch mit ihrer "Heldentat". Hier muss angesetzt werden, bei den Tätern. Hier muss zur Abschreckung drakonisch vorgegangen werden, weil dieses Klientel leider keine andere Sprache versteht. Die Vereine müssen zu mehr Kontrolle verpflichtet werden, die followers zur Zusammenarbeit. Nur so kann guy Abhilfe schaffen, indem guy Präventivmaßnahmen ergreift, damit möglichst alle Krawalle im Vorfeld verhindert werden können. Hinterher die Unbeteiligten abstrafen macht wenig Sinn

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Im Prinzip - nein .

    Ausnahme : Der Flüchtling hätte einen anderen Menschen

    getötet , um seine Flucht zu ermöglichen .

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ih gitt, wie bist du denn drauf?

    Die Stasi- Leute und Grenzwächter sind es, die heut noch nachräglich verknackt werden müssten. Doch nicht die, die in diesem Sch...Staat nicht mehr leben wollten und sich als die glücklichen bezeichnen dürfen, denen die Flucht gelungen ist.

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