Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Auszug aus Mietwohnung: Maler verputzen lassen und dann noch selbst streichen?

Habe zur Zeit ziemlich Ärger mit der Maklerin die meine Wohnung weiter vermitteln soll.

An der Decke der Wohnung sind große Löcher im Putz und mehrere Risse in der Wand, die Schadhafte Decke ist auch im Mietvertrag festgehalten.

Beim Einzug meinte sie dass ich dafür dann beim Auszug nicht Streichen muss weil der Maler dann des noch Ausbessern muss

( Leider ist das nicht im Mietvertrag festgehalten).

Jetzt sagt sie dass ich Ihr sagen muss wenn die Wohnung ausgeräumt ist dass sie den Maler schicken kann und danach soll dann ich streichen.

Die Klausel dass ich streichen muss ist unwirksam ich muss es aber machen weil die Wände bunt sind. Also sagte ich ihr dass ich sofort nach Auszug streiche und dann kann sie den Maler rein lassen. Darauf hat sie mir gedroht dass ich dann den Putz fachgerecht ausbessern muss, weil sie die Wohnungsübergabe macht und mir dann wohl die Kaution nicht gibt.

Was kann sie da nu wirklich machen? Laut Mieterschutz muss ich in meiner Mietzeit überhaupt keinen Maler rein lassen.

Würde mich über antworten freunen wenn sich jemand gut auskennt.

Update:

Meine Wände sind aber zu bunt dafür

Update 2:

Die Risse in der Wand sind nicht festgehalten aber sie kann ja wohl nicht behaupten dass ich Schuld bin dass die Wand irgendwie abgesackt ist oder?

Update 3:

Meine Mutter geht heut nu ein drittes mal wegen der Sache zum Mieterschutz und wenn sie dann noch Probleme macht bekommt ie den Anwalt von dort.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der BGH hat hierfür ein sehr gutes Urteil gefällt,welches zum Vorteil der Mieter ist.

    Wenn du ausziehst,hast du deine Wohnung in einem besenreinen Zustand zu übergeben,d.h.,malen brauchst du nicht mehr sowie etwagige Risse zu beheben!!,eigentlich müßte das deine Maklerin wissen wenn sie seriös ist.

    Wenn Risse im Mauerwerk entstehen ist das Sache des Vermieters da es sich hier um einen Baumangel handelt welchen du nicht verursacht hast,ich glaube sehr das man versucht dich abzuzocken und würde mir vorsichtshalber einen Anwalt nehmen,welcher auch zum Übergabetermin mit erscheint,sei nicht so doof und mache das alleine,übrigends,auch nicht ein Übergabeprotokoll unterschreiben da du mit deiner Unterschrift dieses dann anerkennst und für spätere Einsprüche schlechte Karten hast( zu einer Unterschrift kann dich niemand zwingen!!!!,soetwas ist sittenwidrig!!!!).

    Wenn du gem.Gesetz deine Wohnung besenrein verlässt hast du deine Pflicht getan.

    Sollte die Maklerin anfangen Schikane zu betreiben,wie etwa mit Bohrlöcher in den Wänden/Fliesen,kannst du darüber lachen,da es normal ist max.60 Bohrlöcher in einer Wohnung zu haben(gem.BGH).

    Übrigends,in deine Wohnung mußt niemanden hinein lassen,im GG steht nämlich eindeutig und klar,das die Wohnung unverletzbar ist!!!!.

    Kann es nicht eher sein das deine Maklerin etwas insolvent ist und so versucht ein paar Euro`s sich einzuheimschen?,bei uns in Heiligenhafen haben wir auch solch unseriöses Frauenzimmer(sorry!) welche sich Maklerin schimpft.

    Du brauchst wirklich keine Angst zu haben,o.k.,wenn es hart auf hart kommt heißt es etwas Streß zu haben,welcher aber ganz schnell zum Nachteil für deine Maklerin wird,da diese sittenwidrige Methoden anzuwenden versucht.

    Das deine Wände bunt sind ist sche..egal,da du das Recht auf eine freie Entfaltung hast.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Mängel festgehalten sind übergibst Du die Wohnung so wie Du sie bekommen hast. Da kann sie keine Probleme machen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...auch bunte wände können heute übergeben werden...weiß war einmal...

    Quelle(n): mieterschutzbund
  • Schatz
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Also, so ganz ich Deiner Frage nicht folgen. "Also, ich sagte ihr, dass ich sofort nach Auszug streiche und dann kann sie den Maler reinlassen.....?"

    Deshalb schicke ich Dir mal einen Link, kannst Dich mal durchklicken:

    http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/schoenheit...

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    meines wissens musst die wohnung so übergeben, wie du sie übernommen hast.

    je nachdem wie lange du dort gewohnt hast, musst du nichteinmal streichen. Mit der Zeit ist eine gewisse abnutzung zu erwarten und der eigentümer muss für die instandhaltung zahlen.

    zu deinem problem:

    Du musst den Maler nicht rein lassen.

    Wenn der Maler nachdem du gestrichen hast, die decke verputzen will, dann soll er das gefälligst so machen, dass die wände nicht schmutzig werden. Sowas nennt man sauber arbeiten.

    Du hast anrecht auf deine Kaution (inkl. verzinsung) sofern du die wohnung wie im mietvertrag vereinbart übergibst. Wenn dort verzeichne ist, dass löcher in der decke sind, dann übergibst du sie auch mit löchern in der decke. Das Problem hat die Marklerin und nicht du!

    Quelle(n): kanns leider nicht belegen
Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.