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saman2128 fragte in Wirtschaft & FinanzenFirmen · vor 1 Jahrzehnt

Insolvenz und Abmeldung der Gewerbe?

Also nach 7 Jahren ist meine Firma insolvenz gegangen und ich habe aufgrund der Kosten und wirtschaftliche schwierigkeiten vor einem Monat ein Insolvenzantrag gestellet und direkt danach das Geschäft geschlossen. Ich habe nun eine Frage:muss ichh jetzt meine Gewerbe(nur ein Geschäft) abmelde(bei der Stadt Köln)?oder muss ich jetzt warten bis das Insolvenzverfahren geöffnet wird?Was benötige ich zur Abmeldung und kann ich das per Brief machen?

vielen Dank für Ihre Antworten

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    du darfst ab Stellung des Insolvenzantrages nichts mehr selbst entscheiden, du must das mit dem Insolvenzverwalter klären !

    aber selbst wenn du das mit dem Insolvenzverwalter geklärt hast, eine Abmeldung per Brief ist normalerweise nicht möglich

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja wenn du dein geschäft eh geschlossen hast wirds wohl sinnvoll sein das gewerbe ab zumelden und dir eien normale also angestellten verhältnis wieder arbeitest. denke das gewerbe kannst du da abmelden wo du es angemldet hast. duwirst sicher noch einen rechtsawalt brauchen bzw bekommst per gericht einen so genannten treuhander zu seite gestellt kannst auch mal zur eiener schuldner beratung gehen

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