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Rote Ampel überfahren,welche Strafe kommt auf mich zu?

Ich wurde kürzlich beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt und habe gestern den Anhörungsbogen bekommen.

Laut Bogen lag die Rotzeit bei 00.88 sek.

Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

Vielen Dank

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    90 € + 3 punkte

    schau mal hier rein:

    http://www.bmvbs.de/Verkehr-,1405.1494/Bussgeldkat...

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo

    (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte

    mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    kommen noch Gebühren dazu

    eventuell beim Anwalt fragen

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    das kommt darauf an ob du noch in der probezeit bist oder nicht

    ich kenn einen der war noch in der probezeit

    der musste nen monat zu fuss gehen

    weiss aber nicht so genau ob er auch nachschulung hatte

  • vor 1 Jahrzehnt

    Lies den Anhörungsbogen. Dort steht es drauf.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil, rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

    (auf deutsch: innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 90,- EUR; 3 Punkte

    mit Gefährdung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    mit Sachbeschädigung 240,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    mit Gefährdung 320,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    mit Sachbeschädigung 360,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

    Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

    vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 70,- EUR; 3 Punkte

    den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet 60,- EUR; 3 Punkte

    den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen

    behindert 60,- EUR; 3 Punkte

    gefährdet 75,- EUR; 3 Punkte

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