Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Neuer Wg-vertrag in alter WG?
Hi
Wohne seit knapp 2 jahren in einer Wg.
So nun bin ich der letzte vin der Stamm besetzung, und für jeden neuen nachmieter gabs nen neuen wg miet vertrag wo auch eine Kaution gefordert wurde.
In meinemalten stand nichts von Kaution.
Nun hat der Vermieter mir auch einen neuen Mietvertrag gegeben den ich unterschreiben soll. Der gilt ab 1.8 , jedoch frag ich mich nun ob ich den vertrag unter schreiben muss und wenn nicht ob ich dan neinfach aus ziehen kann zum 1.8 ?? oder welche frist müsste einhalten,oder uach wie viel zeit müsste der vermieter mir lassen um mich nach einem neuem zimmer umzuschauen ?? Also zu dem alten Mietvertrag ohne kaution ??
5 Antworten
- dwgafLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Wie war der erste Mietvertrag abgefasst?
Hat jeder einen eigenen Mietvertrag bekommen und unterschrieben oder haben mehrere Personen denselben Mietvertrag unterschrieben?
Im ersten Fall musst du gar nichts tun. Du besitzt einen gültigen Mietvertrag, der Vermieter hat keine rechtliche Handhabe, dich zu zwingen einen neuen zu unterschreiben.
Im zweiten Fall wäre der erste Mietvertrag bereits beim Auszug des ersten Mitmieters normalerweise ungültig geworden. Teilkündigungen bei Mietverträgen sind nicht zulässig, da ihr gesamtschuldnerisch haftet. Durch konkludentes Handeln beider Vertragsparteien wurde der Mietvertrag aufrecht erhalten und hat sich nach § 545 BGB stillschweigend verlängert.
Der korrekte Weg ist, bei jedem Mieterwechsel in der WG einen neuen Mietvertrag, der alle aktuellen Mieter auflistet, zu schließen.
Der Vermieter hat mit den neuen Mietern jedoch einen separaten Vertrag geschlossen, sodass du letztendlich allein gesamtschuldnerisch für Vorfälle oder Folgen aus der Vergangenheit haftest.
Der Vermieter kann dich ohne triftigen Grund ("berechtigtes Interesse")gar nicht kündigen (BGB § 573).
Du kannst mit einer Frist von drei Monaten jederzeit ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis beenden.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Dein alter Vertrag bleibt gültig. Es gibt keinen Grund Dir einen neuen Vertrag "aufs Auge" zu drücken.
- Ilse 2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast einen gültigen Mietvertrag, du muÃt also keinen neuen abschlieÃen. Ausziehen muÃt du deshalb auch nicht.
Der Vermieter probiert es halt mal, aber das brauchst du nicht mitzumachen. Und du brauchst auch nicht im Nachhinein Kaution zu zahlen.
Wegen des WG-Vertrags kommt es drauf an, wie das Mietverhältnis geregelt war. Haftet jeder der Mitbewohner gesamtschulderisch für die ganze WG? Das ist einerseits nicht so gut, denn wenn alle einfach ausziehen und Schäden hinterlassen haben, zahlt im Zweifelsfall der letzte. Das gilt auch für die Miete - du müÃtest danach jetzt die ganze Wohnung bezahlen. Andererseits kann auch die WG sich als eigenständige "juristische Person" selbst ihre Mitbewohner aussuchen.
Oder hattet ihr einzelne Verträge, d.h. jeder hat sein eigenes Zimmer in der Wohnung und zahlt separat Miete und Kaution? Das wäre einerseits besser, weil niemand auf gemeinsamen Kosten sitzenbleibt. Und insofern schlechter, daà der Vermieter rein theoretisch auch selbst neue Mitbewohner suchen kann, egal ob die sich kennen und miteinander auskommen.
Ich würde mit dem alten und neuen Vertrag erstmal zum Mieterverein gehen, da kannst du dich beraten lassen, auch wenn du kein Mitglied bist. Das kostet weniger, als du evtl. durch eine Fehlentscheidung verlieren kannst. Danach kannst du entscheiden, ob du den neuen Vertrag unterschreiben willst oder nicht.
- QuovadisLv 5vor 1 Jahrzehnt
Dieses wird ein Ãnderungsmitvertrag sein. Da ihr eine WG seid, solltet ihr darüber beraten und gegebenenfalls alle unterschreiben. Trotzdem sollte der Vermieter einen Ansprechpartner unter euch haben. mit diesem müssen aber die Anderen Wgler einverstanden sein. Am Besten schriftlich mit Unterschriften festlegen.
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Verdinand .Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Dein Vertrag bleibt gültig.
Da musst du gar nichts machen.
Der Vermieter müsste dir kündigen und das sind 3 Monate Frist, normalerweise.
Die gleiche Kündigungsfrist hast du auch.
Aber dein Vermieter wird sich sicher auf einen Nachmieter einlassen, wenn er schon an eine WG vermietet.