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Kann ich in der elternzeit fristlos kündigen?

kann ich zum ende meiner elternzeit bei meinem jetzigen arbeitgeber fristlos kündigen oder muss ich irgendwelche fristen einhalten?

grund:

er wird mich nach meiner elternzeit fristgerecht kündigen, hat er mir schon 7 monate vorher mitgeteilt.

und deshalb will und kann ich dort nicht mehr arbeiten.

Update:

@ Y!

es handelt sich um eine KITA. (nur eine gruppe)

ich hab da schon ne neue arbeit in aussicht.

und eine abfindung bekomm ich nich da meine arbeitsstelle nur mit 3 mitarbeiter besetzt ist, und angeblich bekommt man da nix. da der betrieb zu klein is und das kundigungsschutzgesetz nicht greift. toll!!!

Update 2:

@ Andreas W

tja keine gewerkschaft - kein anwalt. und aus eigener tasche is das nich möglich.

Aber kann man denn selber ohne fristen kündigen ????

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du darfst auf gar keinen Fall kündigen, da du so 1. den Anspruch auf Arbeitslosengeld (befristet) und eine Abfindung verlierst und 2. das bei neuen Bewerbungen absolut nicht gut kommt.

  • Schatz
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte nie selbst kündigen, da man da eine Menge Nachteile hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich persönlich würde sagen ja es ist aber nicht ratsam. Einen genauen Rat kann Dir in diesem Fall aber nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht geben. Wenn Du Mitglied einer Gewrkschaft bist übernimmt die Gewerkschaft in den meisten Fällen die Kosten für den Rechtsanwalt.

  • waschi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Fristen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag oder § 622 BGB. Fristlos geht nur aus wichtigem Grund. Gehen tut das, ob es in Deiner Situation ratsam ist, kann ich nicht beurteilen.

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