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Kann meine Mutter Tagesmutter für mein Kind sein?

kann meine Mutter Tagesmutter für mein Kind machen... ich bin noch in der Ausbildung und wollte fragen wie es dann ist mit der bezahlung

Update:

Kann das nicht über das Arbeitsamt laufen? Wenn sie so einen erzieher schein hat und so was?

Update 2:

Also derzeit ist meine Mutter Arbeitslos.

Und deswegen dachte ich wenn sie so ein Erzieherschein macht, dann könnte sie Tagesmutter meines Kindes sein und da ich ja eh in der Ausbildung bin könnte ich mirr das ja garnicht leisten, und müsste dann nciht das Arbeitsamt die kosten übernehmen?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Offiziell "darf" sie es nicht. Man geht davon aus, dass Verwandte ersten Grades das gerne unentgeltlich machen... den Fall hatte ich auch. Purer Blödsinn, aber so ist das halt.

    Allerdings solltest du, wenn du eine Ausbildung machst, berufstätig bist oder oder oder, Anspruch haben auf Betreuungskosten, die sich auf 130 Euro im Monat belaufen. Voraussetzung: Du bist allein erziehend. Du müsstest also einen Antrag stellen (ARGE). Das Geld kommt auf dein Konto und steht dir praktisch zur freien Verfügung, da kontrolliert auch niemand, was du damit machst.

    Quelle(n): eigene Erfahrung
  • vor 1 Jahrzehnt

    Kann deine Mutter nicht unentgeldlich auf ihren Enkel aufpassen? Ausserdem wenn du in der Lehre bist hast du einen Anspruch auf einen Krippenplatz. Dann kannst du deine Lehre weiter machen und deine Mutter kann sich wieder Arbeit suchen. Das ist meiner Meinung nach die Beste Lösung.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Erlaubt ist es, die Bezahlung müsst ihr unter euch abmachen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, Verwandte ersten Grades dürfen das nicht sein. Bei der Großmutter wäre es was anderes oder einer Cousine. Aber die Mutter, das läuft unter Verwandtenhilfe und dann kann das nicht über das Arbeitsamt laufen. Aber sie könnte pro Forma für eine fremde Person babysitten und deren Mutter könnte wieder bei Dir Babysitten. Wer dann wirklich bei wem babysittet, weiß ja niemand im Ende. Vielleicht kennst Du ja eine andere Mutti, die dasselbe will wie du und da könnt ihr euch im wahrsten Sinne des Wortes austauschen.

    Müttertausch statt Frauentausch!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja. Siehe hier. Allerdings gibt es dann doch Probleme, weil du nichts/sehr wenig verdienst:

    "Großmutter als Tagesmutter:

    Die Kinderbetreuung muss nicht durch fremde Menschen erfolgen, die Großeltern dürfen diesen Job auch übernehmen. Um die vollen 4000 Euro pro Kind absetzen zu können muss die Oma aber 6000 Euro im Jahr erhalten."

  • rowan
    Lv 4
    vor 4 Jahren

    Streng genommen bin ich noch keine Mutter aber im 6. Monat schwanger. Und ich liebe mein type jetzt schon wie irre. Ich empfinde regelrechten Hass für Leute, die sich rücksichtslos in meiner Gegenwart benehmen und z. B. rauchen. Aber nicht meinetwegen, denn vor der Schwangerschaft habe ich selber geraucht wie ein Schlot.... Ich conflict mir da recht egal.. Ich habe Angst, wenn ich mich aufrege und die kleine anfängt zu zappeln. Sie hat schon einen Namen und ich spreche mit dem type, weil es ja auch schon da ist. Sicher wird das noch viel schlimmer, wenn Sie auf der Welt ist, aber diese Liebe ist auf jeden Fall schon da. guy hat einen unglaublichen Beschützer-Instinkt auf einmal.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja kann sie machen. wegen bezahlung gehe zum jugendamt zur Wirtschaft und jugendhilfe die können die kosten übernehmen bei gering verdienern. wäre sowieso sinnvoll dich dort zu erkundigen wegen kindergarten kosten Übernahme...

    lg tanja

  • vor 1 Jahrzehnt

    Aber klar doch, allerdings müsst ihr das dann mit der Bezahlung regeln.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wer arbeitslos ist, der hat normalerweise gewisse Ansprüche an Geldbezügen. Wer auf diese zumindest teilweise verzichten will, der kann seine arbeitslose Mutter auch als gewerbliche Tagesmutter angeben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das weiß ich nicht, denn für Tagesmutter braucht sie ja ne Qualifikation. Aber sie kann deine Erziehungszeit nehmen. Einfach mal bei Jugendamt nachfragen.

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