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kann man im testament festlegen das andere nichts vom haus bekommen?
9 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Zunächst einmal müssten wir hier wissen, wen du mit "andere" überhaupt meinst ;-)
Ansonsten können wir hier wild spekulieren, was dir ja auch nicht weiter hilft.
hier:
http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtte...
findest du ausführliche Informationen zum Pflichtteil.
Soviel kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen: Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Erbteil.
Berücksichtigst du die Pflichtteile kannst du mit dem Rest machen was du willst.
Willst du das Testament hieb-und stichfest machen kann ich dir nur raten- mache es mit einem Notar. Die kennen sich sehr gut aus, wissen genau, wie die einzelnen Sätze geschrieben sein müssen, damit sie unantastbar sind.
_________Nachtrag @egeli16
du irrst- es steht jedem Erben frei ob er die Erbschaft annimmt oder nicht. Wenn er allerdings das Geld annimmt, dann muss er auch die Schulden annehmen. Er kann aber auch alles ablehnen.
- jim_di_grizLv 4vor 1 Jahrzehnt
Natürlich kannst du das festlegen. Allerdings muss den ausgeschlossenen Personen, soweit Sie erbberechtigt sind, ein Ausgleich gezahlt werden. Z.B. in Geld, Wertpapieren oder sonstwas.
Wirklich ausschlieÃen vom Erbe setzt schon einiges an Nickeligkeiten des Hinterbliebenen vorraus.
Nachtrag: wieso geht hier eigentlich jeder davon aus, dass NUR ein Haus vererbt werden kann (soll)? Natürlich darf man im Testament festlegen wer was bekommt. Und ein Haus muss nicht zwangsläufig an alle Erbberechtigten aufgeteilt werden. Soweit noch anderes Vermögen vorhanden ist, kann der Erblasser per Testament festlegen, wer von den Erben was bekommt. Und es kann der eine mehr, der andere weniger bekommen, soweit der Pflichtteil wertmäÃig berücksichtigt wird.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Soviel ich weià müssen Verwandte ersten Grades immer den Pflichtteil bekommen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da würde ich an deiner Stelle mal einen Anwalt konsultieren. Pflichtteil muà an sich jeder Haupterbe bekommen. Es gibt die Möglichkeit jemand ganz zu enterben, allerdings muà dafür ein triftiger Grund vorliegen so etwas wie "du magst ihn nicht" oder auch "er hat sich nie um dich gekümmert" zählt da nicht, um ihn vollständig zu entwerben.
Gründe die zugelassen werden (natürlich auch bewiesen werden müssen) sind z. B. (jedenfalls in Ãsterreich, Deutschland wahrscheinlich ähnlich): "Er hat eine Straftat begangen" (wollte dich z. B. umbringen, vergewaltigen etc.), so Dinge wie "Du hast Angst, daà er das ganze Erbe verpraÃt, versäuft etc." sind üblicherweise sehr schwer nachzuweisen. Einmal kann ich mich erinnern da wurde einer "wegen seelischer Grausamkeit" (Beschimpfungen) vom Erbe ausgeschlossen. Ist aber eher selten möglich.
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn ein gesetzlicher Erbe ausgeschlossen werden soll, müssen wichtige Gründe vorliegen. Sonst bekommt er immer ein Erbteil
- TifiLv 7vor 1 Jahrzehnt
Keine gute Idee, es gibt den sog. Pflichtteil.
Verschenke das Haus vor deinem Tod; ist auch günstiger, es fällt keine Erbschaftssteuer an.
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein - das deutsche Gesetz schränkt hier die Testierfreiheit durch den sogenannten Pflichtteil ein. Also per Testament geht es grundsätzlich nicht - Ausnahme - derjenige der eigentlich Pflichtteilsanspruch hat, wurde schon zu Lebzeiten groÃzügig bedacht oder "Grober Undank" als AusschluÃgrund.
- mziLv 6vor 1 Jahrzehnt
Hi,
im Prinzip kannst du mit deinem Vermögen machen was du willst. Es also an jeden vererben den du willst.
Damit alles nach deinen Wünschen geregelt wird, ist es am besten, wenn du dich von einem Anwalt/Notar beraten lässt.
Hier hast du die Gewähr, dass alles nach geltendem Recht ist und das Testament ggf. von Verwandten nicht angezweifelt werden kann.
GruÃ
- vor 1 Jahrzehnt
wow ^^ was für eine frage ... du scheinst deine familie ja wirklich zu lieben ^^ ... hehe
nee ma ehrlich ... ich kenne das auch so dass die familien angehörige ^^ eine pflichtteil haben !!!
aber die schulden müssen sie nicht annehmen nur wenn sie wollen ...
aber wenn du geld hast und dazu noch schulden müssne die beide annehmen also die kohle und die schulden ^^