Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

kann man im testament festlegen das andere nichts vom haus bekommen?

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Zunächst einmal müssten wir hier wissen, wen du mit "andere" überhaupt meinst ;-)

    Ansonsten können wir hier wild spekulieren, was dir ja auch nicht weiter hilft.

    hier:

    http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/pflichtte...

    findest du ausführliche Informationen zum Pflichtteil.

    Soviel kann ich dir aus eigener Erfahrung sagen: Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Erbteil.

    Berücksichtigst du die Pflichtteile kannst du mit dem Rest machen was du willst.

    Willst du das Testament hieb-und stichfest machen kann ich dir nur raten- mache es mit einem Notar. Die kennen sich sehr gut aus, wissen genau, wie die einzelnen Sätze geschrieben sein müssen, damit sie unantastbar sind.

    _________Nachtrag @egeli16

    du irrst- es steht jedem Erben frei ob er die Erbschaft annimmt oder nicht. Wenn er allerdings das Geld annimmt, dann muss er auch die Schulden annehmen. Er kann aber auch alles ablehnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich kannst du das festlegen. Allerdings muss den ausgeschlossenen Personen, soweit Sie erbberechtigt sind, ein Ausgleich gezahlt werden. Z.B. in Geld, Wertpapieren oder sonstwas.

    Wirklich ausschließen vom Erbe setzt schon einiges an Nickeligkeiten des Hinterbliebenen vorraus.

    Nachtrag: wieso geht hier eigentlich jeder davon aus, dass NUR ein Haus vererbt werden kann (soll)? Natürlich darf man im Testament festlegen wer was bekommt. Und ein Haus muss nicht zwangsläufig an alle Erbberechtigten aufgeteilt werden. Soweit noch anderes Vermögen vorhanden ist, kann der Erblasser per Testament festlegen, wer von den Erben was bekommt. Und es kann der eine mehr, der andere weniger bekommen, soweit der Pflichtteil wertmäßig berücksichtigt wird.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Soviel ich weiß müssen Verwandte ersten Grades immer den Pflichtteil bekommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da würde ich an deiner Stelle mal einen Anwalt konsultieren. Pflichtteil muß an sich jeder Haupterbe bekommen. Es gibt die Möglichkeit jemand ganz zu enterben, allerdings muß dafür ein triftiger Grund vorliegen so etwas wie "du magst ihn nicht" oder auch "er hat sich nie um dich gekümmert" zählt da nicht, um ihn vollständig zu entwerben.

    Gründe die zugelassen werden (natürlich auch bewiesen werden müssen) sind z. B. (jedenfalls in Österreich, Deutschland wahrscheinlich ähnlich): "Er hat eine Straftat begangen" (wollte dich z. B. umbringen, vergewaltigen etc.), so Dinge wie "Du hast Angst, daß er das ganze Erbe verpraßt, versäuft etc." sind üblicherweise sehr schwer nachzuweisen. Einmal kann ich mich erinnern da wurde einer "wegen seelischer Grausamkeit" (Beschimpfungen) vom Erbe ausgeschlossen. Ist aber eher selten möglich.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn ein gesetzlicher Erbe ausgeschlossen werden soll, müssen wichtige Gründe vorliegen. Sonst bekommt er immer ein Erbteil

  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Keine gute Idee, es gibt den sog. Pflichtteil.

    Verschenke das Haus vor deinem Tod; ist auch günstiger, es fällt keine Erbschaftssteuer an.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein - das deutsche Gesetz schränkt hier die Testierfreiheit durch den sogenannten Pflichtteil ein. Also per Testament geht es grundsätzlich nicht - Ausnahme - derjenige der eigentlich Pflichtteilsanspruch hat, wurde schon zu Lebzeiten großzügig bedacht oder "Grober Undank" als Ausschlußgrund.

  • mzi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    im Prinzip kannst du mit deinem Vermögen machen was du willst. Es also an jeden vererben den du willst.

    Damit alles nach deinen Wünschen geregelt wird, ist es am besten, wenn du dich von einem Anwalt/Notar beraten lässt.

    Hier hast du die Gewähr, dass alles nach geltendem Recht ist und das Testament ggf. von Verwandten nicht angezweifelt werden kann.

    Gruß

  • vor 1 Jahrzehnt

    wow ^^ was für eine frage ... du scheinst deine familie ja wirklich zu lieben ^^ ... hehe

    nee ma ehrlich ... ich kenne das auch so dass die familien angehörige ^^ eine pflichtteil haben !!!

    aber die schulden müssen sie nicht annehmen nur wenn sie wollen ...

    aber wenn du geld hast und dazu noch schulden müssne die beide annehmen also die kohle und die schulden ^^

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.