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Jayok
Lv 4
Jayok fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Eingelagerte Möbel werden nicht abgeholt?

Hallo,

mal sehen, ob mir hier jemand einen guten Rat geben kann ohne mich auf einen Anwalt zu verweisen.

Meine Mutter hat mal in einem Hotel gearbeitet und als das Hotel Pleite gegangen ist, hat der ehemalige Chef sie gebeten für ein paar Wochen einige persönliche Dinge (Möbelstücke, Umzugskisten mit Inhalt, Küchenutensilien, ect.) in ihrem Keller unterbringen zu dürfen.

Das ist jetzt ca. ein Jahr her und er meldet sich nicht zwecks Abholung.

Sie hat ihm innerhalb des Jahres insgesamt 4 Fristen gesetzt. (schriftlich und per Einschreiben)

Die erste Frist ist einfach so ohne Antwort verstrichen. Bei den anderen Fristen hat er EINEN!! Tag vorher eine SMS geschrieben, dass er Rückenschmerzen hat und deshalb die Sachen nicht abholen kann. Einen Tag vorher, obwohl die Frist immer nach Gebung mit dem Ziel von einem Monat verbunden war.

Nun möchte sie gerne Umziehen und hat den ganzen Krempel immer noch in Ihrem Keller. Auf Anrufe, SMS, e-mails und erneute schriftliche Aufforderungen wird nicht reagiert oder geantwortet.

Wie ist jetzt die Sachlage?

Ist es so, daß der ganze Kram in ihr Eigentum übergeht und sie damit machen kann was sie will? (Sperrmüll, andersweitig veräußern, ect.)

Oder muss sie alles weiterhin behalten, sprich wenn sie umzieht mitnehmen und erneut damit ihren eigenen Keller und Dachboden vollstellen?

Danke im voraus.

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt hier drei Möglichkeiten:

    1. Da sie ihn mehrfach schriftlich und nachweislich angemahnt und zur Beräumung aufgefordert hat, kann sie die Sachen zu seinen Lasten entsorgen ... das Wartejahr ist vorbei.

    2. Sie kann die Sachen nunmehr veräußern, das Geld bekommt allerdings der Eigentümer, abzüglich einer angemessenen Lagerungsgebühr.

    3. Da der Typ ja pleite gegangen ist, gehe ich davon aus, dass ein Insolvenzverfahren stattfindet. Somit kann sie den Insolvenzverwalter zur Räumung auffordern.

    In jedem Fall würde ich dem Typen das ganze in Rechnung stellen. 2,00 Euro/Kalentertag Lagerung halte ich für angemessen, das wären bei einem Jahr 730 Euro. Also Rechnung schreiben und mitteilen, dass sich die Kosten bei jedem weiteren Tag um 2 Euro erhöhen ...

    In die neue Wohnung mitnehmen muss sie den Mist jedenfalls nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Sie hat ihre Pflicht mehr als übererfüllt. Sie kann ihm aus Nettigkeit noch Bescheid sagen, wann sie es zum Sperrmüll gibt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deine Mutter hat dem Mann 4 Fristen gesetzt, die ohne Konsequenzen von ihrer Seite verstrichen sind.

    Ich würde ihm schreiben, dass ich am Tag X ausziehe und zu diesem Zeitpunkt - auf seine Kosten - die Sachen vom Sperrmüll abholen lasse.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sie muss einen schriftlichen termin setzen und darin hinweisen, dass danach die Sachen auf den Sperrmüll kommen. Dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein, damit Sie nachweisen kann, dass auf den Sperrmüll angekündigt war.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Eine letzte Frist per Einschreiben schreiben, mit einer Abholfrist

    von 2 - 4 Wochen Fix-Termin, mit der Folge, der Konsequenz,

    der Entsorgung.

    Dann ist anzuraten, ob Ihr diese Sachen in einer Versteigerung losbringt, um Euch für Eure Kosten und Frustration zu entschädigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise kostet ja Einlagerung. Deine Mutter hat es aus Gefälligkeit gemacht. Sie sollte jetzt eine allerletzte Frist setzen mit dem Hinweis, daß sie die Sachen dann entsorgen lassen wird.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Vorbemerker haben recht. Das Eigentum hat der "Chef" aufgegeben, Deine Mutter kann sich raussuchen was Ihr was als Wert erscheint, den Rest zum Sperrmüll geben und den "Chef" für die Unkosten haftbarmachen. Freundschaft hört auch juristisch dann auf, wenn die beteiligte Partei Schaden nimmt, in dem Fall Deine Mutter, die eine einseitige Leistung erbracht hat. Deiner Mutter gehöhrt also das, was sie gelagert hat! (Nach zweimaliger Aufforderung und 3 monatiger Frist gehört es Deiner Mutter seit langer Zeit). Wenn es eine Mietwohnung ist hat sie sogar das Recht Lagerkosten einzufordern, Keller sind gemietet) Da ist finanziell sogar noch was rauszuholen, neben den Sachwerten.

    Beim Umzug muß allerdings der Keller leer übergeben werden, der Vermieter kann dafür ja nichts, der Nachmieter auch nicht.

    Rückenschmerzen sind kein Argument, er kann eine Firma beauftragen! Wenn nicht, sein Pech was die früheren Zeiten betrifft!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ... also ...

    nach mehrmaligen versuchen deiner mutter diese lage zu klären,

    kann der ehemalige chef froh sein,

    das deine mutter keine lagermiete verlangt hat und die gegenstände gegen eine gebühr kostenpflichtig entsorgen würde

    somit kann sie bei einen verkauf der möbel z.b. annonce in der zeitung,

    ihre aufwendungen für die instandhaltung und lagerung der möbel,

    mit den erzielten betrag gegenrechnen und einbehalten

    .

    Quelle(n):
  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist schon lange ihr Eigentum, da du nur eine schriftliche Mahnung 2 Wochen vor wegwurfs der Sachen machen musst.

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