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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kann man auf die Rückerstattung des Eintrittsgeldes pochen nach Rausschmiss?

Bin wegen unserem schreienden Kleinkind aus einer Ausstellung verwiesen worden - habe ich da Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes?

9 Antworten

Bewertung
  • HPD
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das kommt darauf an, wie "klein" (wie alt) das Kleinkind war (ist).

    Handelt es sich um ein Baby, oder ein Kind bis ca. 2 Jahre, würde ich an Deiner Stelle mein Eintrittsgeld zurück verlangen, WENN, ja wenn am Eingang kein entsprechendes Hinweis/Verbotsschild angebracht war. Außerdem würde ich eine ernsthafte Beschwerde beim Verbraucherschutz in Erwägung ziehen.

    Wenn das Kind allerdings älter als 2 Jahre ist, solltest Du mal darüber nachdenken, ob es wirklich sinnvoll ist, diesem Kind die total langweilige Tortur eines Ausstellungsbesuches anzutun. Kinder langweilen sich nun mal schnell und quängeln dann (m.E. zu Recht).

    Wenn das Kind älter als 5 Jahre ist, solltest Du es vielleicht einfach besser erziehen. Ein Kind in dem Alter muß nicht lautstark Krawall machen, um seinen Unmut auszudrücken, oder seinen Willen durchzusetzen.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Bist Du ernsthaft der Meinung, den anderen zahlenden Besuchern ist ein ohne Ende schreiendes Kleinkind in einer Ausstellung zuzumuten? Eine Ausstellung besucht man, weil man sich die ausgestellten Dinge in Ruhe ansehen und geniessen möchte. Ein am Stück schreiendes Kleinkind kann diesen Genuss schon auf Null reduzieren, das hat mit Kinderfeindlichkeit überhaupt nichts zu tun, sondern mit der Örtlichkeit. In einer Bücherei würde man Dich auch hinausbitten.

    Eigentlich würde ich als unbeteiligter Besucher von den Eltern erwarten, dass sie von sich aus hinaus gehen, bis sich das Kind beruhigt hat. Bisschen Rücksichtnahme wäre da schon angebracht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Leider nein, Du bzw Dein Kleinkind hat sch daneben benommen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Offensichtlich handelt es sich bei der Ausstellung um eine, bei der Lärm nicht erlaubt ist. Als Vertragspartner des Ausstellungsveranstalters bist du dazu verpflichtet, derartige Nebenpflichten einzuhalten. Wenn du das nicht kannst - z.B. weil du unsinnigerweise dein Kind mit dir herumschleppst - ist das eine Vertragsverletzung deinerseits. Wenn er dich dann rausschmeißt, hast du keinen Rückerstattungsanspruch.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ichfürchte fuer eine fundierte Antwort haben wir zu wenige Details. Generell hat der Veranstalter schon das Recht Leute hinauszuwerefn die andere Besuch nachhaltig stören. Wie das in diesem Falle speziell aussieht - das brauchten wir ein paar mehr Details.

  • Kapaun
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Schreiende Kleinkinder können schon extrem enervierend sein. Eigentlich haben Kleinkinder in Ausstellungen auch nichts zu suchen. Sie langweilen sich zu Tode und werden dann natürlich unleidlich. Ob du etwas zurückfordern kannst, weiß ich nicht. Probieren kannst du es ja. Aber vor allem solltest du in dich gehen und dir überlegen, ob das denn wohl so eine richtig gute Aktion von dir war.

  • vor 1 Jahrzehnt

    da du das wort kleinkind erwähnst geh ich von aus dass es 1-3 jahre alt ist-und da ist es eine frechheit dass ihr aus der ausstellung geflogen seid-das geld kannst du zurückverlangen,vorallem wenn keine aushang da ist dass um ruhe gebeten wird...

    probier es erst mit normalem ton-und wenn dies kein gehör findet so sagst du einfach dass du es publik machen wirst dass der veranstalter wohl ein kinderfeins sei...

    ist der fall aber dass es eine ausstellung war auf der man weiss dass es recht ruhig sein soll(bilder z.b.)dann hättest du ohne dein kind gehen sollen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Haettest Du Randale gemacht haett ich gesagt nein, aber wegen eines Kleinkindes?? Da kannst Du das Geld zurueckverlangen!!

    Was fuer eine Ausstellung war es ueberhaupt?

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Unglaublich ! Was war denn das für eine Ausstellung, für Babysachen vielleicht ? Natürlich kannst Du Dein Geld zurückverlangen. Das ist eine verdammte Unverschämtheit des Veranstalters.

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