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Verliehen Sachen zurückbekommen?
Ich habe vor einiger Zeit einer Freundin ein Handy,DVDs,Bücher.. von mir geliehen.
Mittlerweile hat sie aber schon seit Wochen das Handy ausgeschaltet und ist nicht erreichbar.
Da wir keinen Kontakt mehr haben hätte ich gerne meine Sachen zurück.
Zuhause ist sie nie und darum habe ich einer Verwandten von ihr gesagt ob sie nicht ihrer Mutter sagen könnte,das sie ihr ausrichten soll das sie sich mal bei mir melden soll.
Wenn sie sich jetzt nicht meldet,gibt es da noch andere Möglichkeiten,dass ich meine Sachen zurückbekomme?
Liebe Grüße
So teuer war das Handy jetzt nicht.
Aber ich hätte es einfach gerne zurück.
Bei ihrer Mutter anrufen,denke ich bringt nicht viel.Da sie auf ihre Mutter sowieso nicht hört und ich denke das ihre Mutter das auch nicht sehr intressieren würde.
Naja jetzt würde ich nicht mehr sagen sie sei eine Freundin von mir.
Denn auf solche Freunde kann ich auch verzichten :) Hätte vielleicht besser ehemalige Freundin schreiben sollen.
Freundeskreis ist auch schlecht,da sie nur bei ihrem Freund ist und der ihr verbietet mit anderen Kontakt zu haben.
Deswegen kann ich sie auch nicht erreichen.
Sie ist nur zuhause wenn sie auf ihr Kind aufpassen muss,ansonsten nicht.
Wann sie daheim ist weiß ich nicht und wenn dann ist auch automatisch ihr Freund dabei.
Er ist krankhaft eifersüchtig und sie lässt sich alles von ihm sagen.Also eben Handy aus und nicht im Internet chatten oder so.
Das Kind hat ihre Mutter,sie sitzt sonst bei ihrem Freund und kifft.Außer sie muss mal auf ihr aufpassen.
Darum ist es auch so schwer,dass ich irgendwie Kontakt mit ihr aufnehmen kann.
*auf ihr Kind aufpassen.
meinte ich
11 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Frage doch einmal bei Polizei nach. Die werden hoffentlich mehr Rat für Deine Situation haben und wissen vielleicht wie Du Dich verhalten sollst.
Denke dran: Mit solchen Freunden brauchst Du Dir keine Feinde anschaffen.
Quelle(n): meine Meinung - vor 1 Jahrzehnt
du weiÃt ja die adresse und so. vielleicht solltest du mal zur polizei gehen. das ist ja wie diebstahl wen sie es nach einer längeren zeit nicht zurück gibt und ihr keinen kontakt zueinander habt.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich würde einfach in der Woche wenn der Freund nicht zu Hause ist, zu ihr hingehen. Vielleicht ist bei ihr etwas vorgefallen. Es ist ja nicht normal, dass der Freund einer jungen Mutter die Kontakte zur AuÃenwelt verbietet. Mich beunruhigt das. Bei dem Besuch würde ich sie bitten, die Sachen herauszugeben. Wenn sie das nicht tut, würde ich ihr eine letzte Frist setzen. Man muss sonst zivilrechtlich auf Herausgabe klagen. Eine Polizeianzeige wird die Sachen nicht zurückbringen. Sie müssen in jedem Fall eine 2. schriftliche Mahnung haben oder bei dem Besuch einen Zeugen mitnehmen. Das würde ich sowieso empfehlen. Man kann ja nicht wissen, was dort zu erwarten ist.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da Du sie immer noch als Deine Freundin bezeichnest, würde ich es mit einem Einwurfeinschreiben probieren. In diesem berichtest Du freundlich, dass Du Dir Sorgen darüber machst, da Du sie schon seit so langer Zeit nicht erreichen konntest! Ferner machst Du eine Liste mit den geliehenen Gegenständen und nennst einen Zeitpunkt, wann Du diese zurück haben möchtest. Mache ihr keine Vorwürfe und versuche nicht emotional zu klingen!
Ferner kopierst Du dieses Schreiben und hebst den Einlieferungsbeleg gut auf. Eine Tage später kannst Du über das Internet herausfinden, wann der Brief zugestellt wurde. Nun ist der ganze Vorgang nachweisbar, für den Fall, dass Du Deine Sachen wirklich nicht zurück bekommst, so dass Du ernstere Schritte (Polizei, Schiedsmann usw.) einleiten könntest.
Bevor Du dieses jedoch machst, solltest Du Dir ernsthaft überlegen, ob der ganze Ãrger im Verhältnis zum materiellen Wert Deines Schadens steht!
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- WandervogelLv 5vor 1 Jahrzehnt
Freundeskreis überprüfen für mich sind solche keine Freunde sondern Schmarot..
- vor 1 Jahrzehnt
Ãber soviele ecken, ist das evt. nicht bei ihr angekommen..
Probiers doch einfach mal indem du ihr ne nachricht in den Briefkasten machst. Und dranbleiben. Denn wenn man was verleiht ist das ne vertrauenssache und vl weià as deine Freundin ja auch :)
Ich wünsch dir viel Glück :D
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Ich hoffe ich konnte dir helfen x3
- vor 1 Jahrzehnt
Also wen das Handy Teuer war würde ich zur Polizei gehen...
Dann sagst du ihnen ihren Namen und die finden schon raus wo sie ist und werden dir bestimmt Helfen die Sachen zurück zu bekommen dafür sind sie ja da ;)...
Viel Glück wünsche ich dir
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Rein rechtlich hast du schlechte Karten, denn hier steht Aussage gegen Aussage. Wenn sie angibt die Artikel von dir nicht erhalten zu haben, und du sagst das du ihr diese Ãberlassen hast, nennt sich dann:
in dubio pro reo heiÃt im Zweifel für den /die Angeklagte ergo deine EX Freundin. Du kannst nicht beweisen das du ihr die Sachen überlassen hast, Zeugen, oder schriftlich Angaben die sie unterschrieben hat? Nein. Dann hake es ab unter Erfahrungen.
"TM"
- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Die Leihe muà bewiesen werden. Was ist, wenn sie abstreitet, vonDir diese Dinge bekommen zu haben - dann muÃt Du es beweisen.
- happydeluxeLv 4vor 1 Jahrzehnt
kontakt aufnehmen über dritte???
wer weià ob die verwandte es ausgerichtet hat?
ruf direkt bei ihrer mutter an und schildere das problem.