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Ablöse einer EBK? Wie hoch Wertverlust?

Hallo zusammen,

bin derzeit auf Wohnungssuche. Nach viele "Buden" habe ich nun eine sehr schöne Wohnung gefunden.

Das Problem daran ist, der Vormieter will einiges abgelöst haben. Bei manchen Sachen kann ich mit ihm schon einig werden.

Aber ein ziemlicher Streitpunkt ist die Einbauküche.

Sie ist 1 Jahr alt, keine sichtbaren Schäden, optisch aber nicht unbedingt meine erste Wahl, würde sie aber zu einem guten Preis trotzdem übernehmen.

NP (incl. Umlauferhitzer (heißt das so???), da ihm der alte Boiler nicht genug war) 3500 Euro , Quittungen würde er mir noch nachreichen. Nun will er 3000 Euro für die Küche und das ist mir persönlich einfach zu viel, da die EBK ja gebraucht ist und sie nur mäßig meiner Vorstellung einer schönen Küche entspricht. Hätte da ehr an 2000 Euro (höchstens) gedacht, andere meinten schon mehr als 50% vom NP soll ich nicht zahlen.

Liegt er mit seiner Preisvorstellung falsch oder ich?

Mache mir halt auch Sorgen, dass ich Wohnung nicht bekomme, wenn ich die EBK nicht nehme.

Update:

@ Flefle: Kann eigentlich recht gut handeln, aber der Vormieter meinte, ich würde spinnen nur 1500 Euro zu bieten, die EBK wäre ja erst ein Jahr und seine Mutti hat sich dann auch noch eingemischt ;-) Ich weiss sicher, dass er die Küche in der neuen Wohnug nicht gebrauchen kann, deswegen will er ja alles dransetzen , dass der Nachmieter sie übernimmt.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Also prinzipiell stimme ich Dir zu: 1500 bis max. 2000 €.

    Zu bedenken ist:

    1. Hat er eine Mitsprache bei der Wahl des Nachmieters (wahrscheinlich nicht). ode will der Vermieter, dass eine Ablöse gezahlt wird?

    2. Wenn Du die Küche nicht nimmst, dann muss er sie ausbauen und mitnehmen.

    Ich würde den Vermieter anrufen und fragen, wie er das sieht.

    Wenn es dem egal ist, dann kannst Du auch 1200 € bieten.

    Viel Erfolg!

  • Fankle
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vormieter hat sich eine neue EBK reingebaut und zieht ein Jahr spaeter aus? Wer ist denn nun der angeschmierte?

    Es wurde ja schon gesagt: Der Vormieter kann nur hoffen, dass ihm jemand die Kueche abnimmt. Er ist in einer wesentlich schlechteren Verhandlungsposition als du. Nimmst du die Kueche nicht, und der Vermieter akzeptiert dich als Mieter auch ohne Kueche, dann bleibt dem Vormieter nichts anderes uebrig, als die Kueche abzubauen. Und das verursacht nur Arbeit und Aerger und wenn es ganz bloed kommt, landet die Tausende-Euro-Kueche auf dem Sperrmuell.

    Alles was du zu verlieren hast, ist, dass der Vormieter genug Stolz hat, bei einem zu niedrigen Preis die Kueche tatsaechlich abzureissen. Dann stehst du halt ohne Einbaukueche da und musst dir selber eine kaufen. Viel Glueck dann, wenn du mal ausziehst und einen Nachmieter suchst, der fuer die Kueche zu zahlen bereit ist!

    Also, ueberlege dir, wieviel die Kueche DIR wirklich wert ist. Alles andere kann dir egal sein!

    Ich verstehe es sowieso nicht, warum Einbaukuechen nicht mit vermietet werden, wie in allen anderen Laendern. Aber das ist ein anderes Thema.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Den Mietvertrag schließt Du mit dem Vermieter. Wenn Dir die Adresse bekannt ist hast Du keine Probleme. Sonst frage bei den anderen Mietern. Dem Vermieter ist es egal ob Du die Küche nimmst oder nicht. Wenn Du sie nicht nimmst, muss sie der jetzige Mieter ausbauen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    lol* bei solchen deals ists wie auf dem Flohmarkt. Du mußt HANDELN.

    Kannste das?

    Er nennt seinen Preis.. 3000,- du machst ein Gegenangebot 1000,-

    einigen tut ihr euch bei etwa 1700-1800 Euronen. Mehr? Wäre Wucher.

    Latsch mal öfter übern Flohmarkt, da kannste es erleben. *zwinker*

    Quelle(n): @ Schnubbel.... " Ja, ich verstehe sie. Aber bitte verstehen sie auch mich. Ich mag den Schnitt der WHG, bla bla bla... aber die EBK werde ich wahrscheinlich entsorgen. Kommen sie, lassen sie uns eine Lösung für beide Seiten finden.... bla bla bla. DAS Engel ist HANDELN..... BOUF. Oder gibste immer gleich auf? Nein, gelle...
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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Vormieter kann gar nichts wollen. Er kann es höchstens versuchen. Der Preis ist wirklich überzogen. Wenn Du sie nicht willst, muss er sie eben mitnehmen. Es kommt doch wohl darauf an, was der Vermieter will. Schließlich macht er mit Dir den Vertrag und nicht der Vormieter. Pech hast Du, wenn die beiden verwandt sind und der Vermieter das Spiel des Vormieters mitspielt.

    Ich drücke Dir die Daumen, dass Du die Wohnung ohne Küche übernehmen kannst.

    Quelle(n): selbst Vermieter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist viel zuviel - außerdem machst du den Vertrag ja nicht mit ihm, sondern der Vemieter muss dich akzeptieren.

    Du kannst deine Verhandlungsposition stärken wenn du sagst, dass du direkt mit dem Vermieter redest - und dich mit ihm notfalls darauf einigst, die Wohnung ohne Küche zu nehmen ...

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