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Ist das Ruhestörung?!?
hab da mal ne frage.
in unserer stadt gibt es keine lärmschutzverordnung. somit gelten die üblichen bundesrechtlichen Vorgaben. nur wer kann denn die verstehen?!
so nun die frage. wenn jemand gegen mittag seinen rasenmäher, seinen bohrhammer oder reasentrimmer anschmeißt, darf und kann man was dagegen sagen?!
wir haben seit kurzen ein kind. und wehe es würde um diese zeit spielen. die bullen wären gleich vor der tür.
von wann bis wann gibt es den ruhezeiten?!
9 Antworten
- PlümchenLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ruhe im Haus und Garten
Drinnen und draußen herrschen verschiedene Ruhezeiten.
Ruhezeiten draußen
Gartenbesitzer müssen sich beim Rasenmähen an folgende Zeiten halten: Mähen ist nur noch zwischen 07.00 und 20.00 Uhr und nicht mehr wie bislang bis 22.00 Uhr gestattet, teilt der Ring Deutscher Makler (RDM) mit.
Städte, Gemeinden oder auch Hausverwaltungen und Vermieter haben das Recht, eigene Ruhezeiten zu vereinbaren. Die angegebenen Zeiten entsprechen der allgemeinen Verordnung, die gilt, wenn keine individuellen Pausen gelten.
Neue Verordnung
Grund dafür sei die neue „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“, hieß es. An Sonn- und Feiertagen dürfen viele Gartengeräte überhaupt nicht betrieben werden, darunter auch Rasenmäher.
Von der neuen Verordnung sind laut RDM insgesamt 57 Gerätearten betroffen. Dazu zählen alle motorbetriebenen Gartengeräte wie Rasenmäher, Trimmer, Heckenscheren, Kettensägen und Hochdruckreiniger.
Betroffen sind auch Bauherren. Sie dürfen ihre Baumaschinen nur noch werktags bis 20.00 Uhr einschalten.
Alle Neugeräte müssen künftig ein Hinweisschild erhalten, zu welchen Uhrzeiten sie im Wohngebiet im Freien benutzt werden dürfen. Außerdem muss der Hersteller die maximale Geräuschentwicklung der Geräte angeben.
Ruhezeiten drinnen
Die Verordnung gilt allerdings nur für den Gerätebetrieb im Freien. Drinnen müssen Bewohner andere Ruhezeiten akzeptieren, die meistens im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgeschrieben sind.
Allgemein gelten folgende Ruhezeiten: 22 bis 7/8 Uhr, 12/13 bis 15 Uhr.
Es kann auch sein das es bei euch in der Stadt eine Mittagsruhe gibt. Das ist aber anscheind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Quelle(n): Sorry für Spam, Frage geht nicht durch. http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Ag... - wowLv 4vor 1 Jahrzehnt
die neue Lärmschutzverordnung (siehe Beitrag von Plümchen) wurde seinerzeit noch von SPD und den Grünen 'durchgepeitscht'. Dabei wurde das Thema Mittagsruhe z.B. für Säuglinge und Kleinkinder nicht im Gesetz berücksichtigt.
Die neue Lärmschutzverordnung ist auÃerdem so kompliziert gefasst, daà man beim Durchlesen nicht nur sämtliche Maschinen auf dem europäischen Maschinen-Markt auswendig kennen muÃ, sondern zusätzlich noch mindestens zwei "akademische Grade" mit der Bezeichnung "Dr. Ing. kompliziert" benötigt oder als Gymnasial-Lehrer maÃgeblich bei der neuen Rechtschreibereform auf Landesebene mitgewirkt haben sollte.
Einzelne Hausordnungen - z.B. in Mietshäusern oder Kleingarten- Siedlungen - gelten zwar nach wie vor, - z.B. mit einer Mittagsruhe von 13-15 Uhr - Gegen den Lärm von auÃerhalb z.B. in Form von Baumaschinen können sie allerdings wegen ihres beschränkten Geltungsbereiches leider nichts ausrichten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn dein Kind um diese Zeiten spielen würde, wäre sicher nicht gleich die Polizei da - es gibt ein höchstrichterliches BGH-Urteil, wonach Kinderlärm jederzeit hinzunehmen ist. Entsprechend kann und wird die Polizei nichts tun.
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Mittags gibt es gesetzlich keine Ruhezeit mehr. Nur in Mietverträgen und Siedlungen ist sie noch vertraglich festgelegt. Auch Dein Kind darf Mittags lärmen und die Polizei macht nichts. Laute Geräte dürfen bis 20 Uhr benutzt werden, danach ist Zimmerlautstärke angesagt. Ab 22 Uhr gelten strengere Regeln.
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- Peter KLv 7vor 1 Jahrzehnt
Man sollte von 13 - 15 Uhr und von 22.00 - 7.00 Uhr Rücksicht nehmen.
Normaler Kinderlärm, den die Kinder beim Spielen und Toben verursachen, der muà im übrigen hingenommen werden, was o.k.ist.
- GotlandLv 6vor 1 Jahrzehnt
Also bei uns in Schleswig-Holstein heiÃt es klipp und klar:
ist der Ort ein Kurort dann gelten die gesetzl. Ruhezeiten,ist das nicht der Fall darf mittags gemäht werden.
Bei Kindern hat der BGH ein klares Urteil gefällt,hier heiÃt es eindeutig das Kinderlärm hinzunehmen ist!
- vor 1 Jahrzehnt
Arbeiter die diese u. andere Arbeit machen Dürfen das, oder willst du denen die 2-3Std Ruhepause aus deinem eigenem Seckel bezahlen?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
lol
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Mittagsruhe: 13.00 bis 15.00 Uhr
Nachtruhe: 22.00 bis 07.00 Uhr