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Ist das Ruhestörung?!?

hab da mal ne frage.

in unserer stadt gibt es keine lärmschutzverordnung. somit gelten die üblichen bundesrechtlichen Vorgaben. nur wer kann denn die verstehen?!

so nun die frage. wenn jemand gegen mittag seinen rasenmäher, seinen bohrhammer oder reasentrimmer anschmeißt, darf und kann man was dagegen sagen?!

wir haben seit kurzen ein kind. und wehe es würde um diese zeit spielen. die bullen wären gleich vor der tür.

von wann bis wann gibt es den ruhezeiten?!

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ruhe im Haus und Garten

    Drinnen und draußen herrschen verschiedene Ruhezeiten.

    Ruhezeiten draußen

    Gartenbesitzer müssen sich beim Rasenmähen an folgende Zeiten halten: Mähen ist nur noch zwischen 07.00 und 20.00 Uhr und nicht mehr wie bislang bis 22.00 Uhr gestattet, teilt der Ring Deutscher Makler (RDM) mit.

    Städte, Gemeinden oder auch Hausverwaltungen und Vermieter haben das Recht, eigene Ruhezeiten zu vereinbaren. Die angegebenen Zeiten entsprechen der allgemeinen Verordnung, die gilt, wenn keine individuellen Pausen gelten.

    Neue Verordnung

    Grund dafür sei die neue „Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung“, hieß es. An Sonn- und Feiertagen dürfen viele Gartengeräte überhaupt nicht betrieben werden, darunter auch Rasenmäher.

    Von der neuen Verordnung sind laut RDM insgesamt 57 Gerätearten betroffen. Dazu zählen alle motorbetriebenen Gartengeräte wie Rasenmäher, Trimmer, Heckenscheren, Kettensägen und Hochdruckreiniger.

    Betroffen sind auch Bauherren. Sie dürfen ihre Baumaschinen nur noch werktags bis 20.00 Uhr einschalten.

    Alle Neugeräte müssen künftig ein Hinweisschild erhalten, zu welchen Uhrzeiten sie im Wohngebiet im Freien benutzt werden dürfen. Außerdem muss der Hersteller die maximale Geräuschentwicklung der Geräte angeben.

    Ruhezeiten drinnen

    Die Verordnung gilt allerdings nur für den Gerätebetrieb im Freien. Drinnen müssen Bewohner andere Ruhezeiten akzeptieren, die meistens im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgeschrieben sind.

    Allgemein gelten folgende Ruhezeiten: 22 bis 7/8 Uhr, 12/13 bis 15 Uhr.

    Es kann auch sein das es bei euch in der Stadt eine Mittagsruhe gibt. Das ist aber anscheind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.

    Quelle(n): Sorry für Spam, Frage geht nicht durch. http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=Ag...
  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    die neue Lärmschutzverordnung (siehe Beitrag von Plümchen) wurde seinerzeit noch von SPD und den Grünen 'durchgepeitscht'. Dabei wurde das Thema Mittagsruhe z.B. für Säuglinge und Kleinkinder nicht im Gesetz berücksichtigt.

    Die neue Lärmschutzverordnung ist außerdem so kompliziert gefasst, daß man beim Durchlesen nicht nur sämtliche Maschinen auf dem europäischen Maschinen-Markt auswendig kennen muß, sondern zusätzlich noch mindestens zwei "akademische Grade" mit der Bezeichnung "Dr. Ing. kompliziert" benötigt oder als Gymnasial-Lehrer maßgeblich bei der neuen Rechtschreibereform auf Landesebene mitgewirkt haben sollte.

    Einzelne Hausordnungen - z.B. in Mietshäusern oder Kleingarten- Siedlungen - gelten zwar nach wie vor, - z.B. mit einer Mittagsruhe von 13-15 Uhr - Gegen den Lärm von außerhalb z.B. in Form von Baumaschinen können sie allerdings wegen ihres beschränkten Geltungsbereiches leider nichts ausrichten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn dein Kind um diese Zeiten spielen würde, wäre sicher nicht gleich die Polizei da - es gibt ein höchstrichterliches BGH-Urteil, wonach Kinderlärm jederzeit hinzunehmen ist. Entsprechend kann und wird die Polizei nichts tun.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mittags gibt es gesetzlich keine Ruhezeit mehr. Nur in Mietverträgen und Siedlungen ist sie noch vertraglich festgelegt. Auch Dein Kind darf Mittags lärmen und die Polizei macht nichts. Laute Geräte dürfen bis 20 Uhr benutzt werden, danach ist Zimmerlautstärke angesagt. Ab 22 Uhr gelten strengere Regeln.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Man sollte von 13 - 15 Uhr und von 22.00 - 7.00 Uhr Rücksicht nehmen.

    Normaler Kinderlärm, den die Kinder beim Spielen und Toben verursachen, der muß im übrigen hingenommen werden, was o.k.ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also bei uns in Schleswig-Holstein heißt es klipp und klar:

    ist der Ort ein Kurort dann gelten die gesetzl. Ruhezeiten,ist das nicht der Fall darf mittags gemäht werden.

    Bei Kindern hat der BGH ein klares Urteil gefällt,hier heißt es eindeutig das Kinderlärm hinzunehmen ist!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Arbeiter die diese u. andere Arbeit machen Dürfen das, oder willst du denen die 2-3Std Ruhepause aus deinem eigenem Seckel bezahlen?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    lol

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Mittagsruhe: 13.00 bis 15.00 Uhr

    Nachtruhe: 22.00 bis 07.00 Uhr

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