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Wirtschaftsplan - sind änderungen im laufenden Jahr möglich?

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist ein Wirtschaftsplan beschlossen worden.

Also es muss eine neue Hausmeisterfirma her. Die bisherigen kosten beliefen sich auf ca. 10,000€ im Jahr. Diese summe ist im Wirtschaftsplan einbezogen.

Nach mehreren Kostenvoranschlägen wird die neue Firma ca. 60,000€ im Jahr kosten, also das 6 fache.

Diese Änderung war unvorhersehbar. Der Wirtschaftsplan besteht seit 6 Monaten mit den alten Zahlen, für die nächsten 6 Monate müssten die neuen Zahlen berücksichtigt werden.

Wie geht diese Änderung am einfachsten? Und natürlich auch mit rechtlicher Absicherung.

Muss ein neuer Wirtschaftsplan erstellt werden oder reicht ein nachtrag?

2 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ihr könnt per Beschluss (per Umlauf oder außerordentlicher ETV) die neue Höhe der Ausgaben beschließen. Dazu benötigt ihr keine Änderung des Wirtschaftsplans.

    Der Wirtschaftsplan wird für das nächste Jahr dann angepasst. Der Wirtschaftsplan ist eine Richtung keine Regelung.

    Abgerechnet wird mit der Jahresabrechnung, dort sind die tatsächlichen Beträge belegt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich meine das DU für die Kohle den Mist auch alleine verzapften kannst den die Firma sich noch bezahlen läßt. Selbst Wenn Du die Hände in den Schoß legst ist das immer noch die sicherste Methode. Versuche doch mal einer zu erfahren wieso die neue Firma so viel teurer ist als die Ehemalige. Gut, es kann sein, das da unüberwindliche Differenzen aufgetreten sind. Rechtfertigen diese aber So eine Preiserhöhung. So genug dazu. Ich schlage Vor die Eigentümergemeinschaft, bzw der Vertreter, läßt sich die Berechnungsgrundlage kommen. Danach werden die differierenden Zahlen für die zweite Jahreshälfte entsprechend angepaßt. Es soll ja nicht gleich ans heilige Weihnachtsgeld gehen, das vermutlich in diesem Jahr so enorm hoch ist, das man glatt neue Schulden für die Geschenke machen könnte.

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