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Trixi fragte in Freunde & FamilieEhe & Scheidung · vor 1 Jahrzehnt

Berufungsverfahren bei Scheidung!?

Mein Lebensgefährte erwartet Ende Juli eine Entscheidung (Urteil) im Scheidungsverfahren. Es wird mit Sicherheit einer der beiden Parteien in Berufung gehen, da es um nach ehelichen Unterhalt geht. Die Ex will Geld, ist aber nicht bemüht sich Arbeit zu suchen und wohnt bei ihrem Freund (machen sich ein schönes Leben, andere können ja arbeiten). Nun meine Frage,wie lange wird so ein Berufungsverfahren dauern? Hat irgendjemand Erfahrung damit? Er ist jetzt schon 2 3/4 Jahre getrennt lebend.

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Sollte der Bär nicht erst tot sein, bevor sein Fell abgezogen wird?

    Geduld, Engel.........

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ciao : )

    Wenn sie in einen ehe ähnlichen Verhältnis wohnen, dann kann ihr der Unterhalt ganz gestrichen werden, war bei meiner Schwägerin so.

    Er konnte nach weisen, dass sie mit ihren Freund zusammen wohnt. Arbeit muss sie sich auch suchen, entweder Teilzeit (kind unter 12) oder Vollzeit (Kind über 12).

    Er soll seinen Anwalt mitteilen was er weiß und dass er nicht gewillt ist für sie zu zahlen damit sie sich ein schönes Leben machen kann.

    Viel Glück

    LG Nicoleta

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit der Übersendung der erstinstanzlichen Entscheidung beginnt der Lauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist.Die Sache wird dann an das Gericht zweiter Instanz abgegeben. Innerhalb eines weiteren Monats ist das Rechtsmittel zu begründen und so zieht es sich - je nach Belastung der Gerichte muß für die Rechtsmittelinstanz noch einmal 7- 12 Monate gerechnet werden. So lange machen die sich dann ein schönes Leben -

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit dem Scheidungsurteile wird auch der Unterhalt festgelegt.

    Unterhalt muß er dann nur bezahlen, wenn die Frau nicht arbeiten kann, weil ein Kind zu betreuen ist!

    Ansprüche hat die Frau allerdings bez. in der Ehe erworbenen Vermögens.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Gab es da nicht gerade ein neues Urteil, was den Ehegattenunterhalt betrifft?

    Demnach muss die Frau nach der Scheidung alles tun um sich selber ihren Unterhalt zu verdienen. Wenn sie es nicht tut, kann der Ex sicherlich den Unterhalt kürzen oder ganz einstellen.

    Ich schau mal, ob ich da nicht noch etwas finde.

    Möglich ist auch, dass der den Unterhalt begehrende Ehegatte, der jetzt mit einem neuen Partner zusammen wohnt und dessen Haushalt führt, sich den Vorteil daraus zurechnen lassen muss. Er ist dann vermindert bedürftig.

    Stellt man fest, dass eine Erwerbsobliegenheit besteht, der unterhaltsbegehrende Ehegatte dem aber nicht nachkommt, rechnet man ihm ein sog. fiktives Einkommen zu. Die Höhe bemisst sich im Einzelfall z.B. auch nach der beruflichen Qualifikation desjenigen Ehegatten.

    Was jetzt die Dauer betriff, wann es zu einem Urteil kommt sollte man lieber den Anwalt fragen. Er kennt sich aus und kann abschätzen, wann es der Fall sein könnte. Denn es ist auch oft davon abhängig, wieviel die Gerichte zu tun haben.

  • bob
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Also ein Berufungsverfahren wegen der Scheidung gibt es nicht aber sie kann hinterher auf eine Abänderung wegen dem Unterhalt klagen. Aber es gibt da recht neue rechtliche Richtlinien zum Thema Unterhalt. Wenn er einen guten Anwalt hat wird der aber für seine Rechte kämpfen. Und im Anbetracht der neuen Rechtsprechung beim Thema Unterhalt und Arbeitswilligkeit kann die Frau klagen bis ihr das Geld dafür ausgeht.

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