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Wer kann mir dieses vereinfacht erklären?

Serh geehrte herr.

ich beabsichtige den verlust der freizügigkeit festzustellen sie zur ausreise aufzufordern sowie für den fall der nicht fristgerechten ausreise die Abschiebung anzudrohen.

Als Italienischer Staatsangehöriger unterliegen sie den Bestimmungen Freizügig/EU gemäß § 5.Abs 3 freizügig/EU haben sie auf verlangen der Ausländerbehörde de Vorraussetzungen des Rechts nach § 2. Abs 1 freizügig/EU innerhalb angemessener Frist glaubhaft zu machen.

Sie sind am 28.01.2008 in die BRD eingereist und haben sich am 28.01.2008 in WHV angemeldet. nach vorlage eines Arbeitvertrages und nachweis über einen Krankenversicherungschutz erhielten sie eine bescheinigung gem. § 5 Freizügigkeit/EU ü+ber das bestehen eines gemeinschaftlichen Freizügigkeitsrechts.

Gem. §5 abs. 5 freizügigkeit/EU in kraft getreten am 01.01.2005 kann der verlust des Rechts nach §. 2 Abs.1 freizügigkeit/EU festgestellt werden wenn die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 abs. 1 freizügigkeit/EU von 5 jahren nach begründung des ständigen aufenthaltes im Bundesgebiet entfallen sind. wie bereits erwähnt begründen sie ihren rechtmässigen ständigen aufenthalt erst seit dem 28.01.2008 im Bundesgebiet also seit weniger als 5 jahren. Da sie seit dem 29.12.2008 nicht mehr arbeitnehmer sind und seit dem Öffentliche Leistungen beziehen, sind die Vorraussetzungen für die begründung des Freizügigkeitsrechts nach § 2 abs. 1 freizügig/EU nicht mehr existent.

ich beabsichtige daher den Verlust des Rechts nach § 2abs. 1 freizügigkeit/EU festzustellen, sie zur ausreise aufzufordern und die abschiebung anzudrohen.

Mein Kollege kam Januar 2008 nach Deutschland, und hat sofort eine Arbeit auf einer Schiffswerft bekommen. Als das Schiff auslief nach Amsterdam hat er keine Arbeit mehr gehabt, sodass er bei Mc Donalds auf Teilzeit arbeitete. wärend er bei Mcdonalds arbeitete erhielt er einen differenzbetrag vom Arbeitsamt, der ihm ausgeglichen wurde. nach 6 monaten Mcdonalds sollte er vom Arrbeitsamt einen Seminar als Korrosionsschützer machen, was 2nachh 2 wochen seitens des Arbeitsamtes aufgelöst wurde mit der begründung das das Arbeitsamt nicht die Vollen kosten des 1 Jährigen Seminars übernimmt. direkt nach dem er aufhörte mit dem Seminar fing er in einem Italienischen Eiscafe an auf 400 euro basis das Arbeitsamt willigte ihm wiedermals die aufstockung seines Lebensunterhaltes ein. er bekam eine Nachzahlung in höhe von dezember 2008 bis Juni 2009

von monatlich 200 Euro insgesamt 1400 Euro. Samstag den 26. erhielt er dann von der Ausländerbehörde diesen Brief, was hat dieser Brief genau zu bedeuten, das er abgeschoben wird, oder er die Leistungen vom Staat zurückzahlen soll? Iich wäre für eure Hilfe sehr sehr dankbar.

Vielen Dank im Vorraus.

1 Antwort

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  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    § 2. Abs 1 besagt folgendes:

    (1) Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes.

    (2) Gemeinschaftsrechtlich freizügigkeitsberechtigt sind:

    1.

    Unionsbürger, die sich als Arbeitnehmer, zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung aufhalten wollen,

    http://www.gesetze-im-internet.de/freiz_gg_eu_2004...

    Dein Freund ist seit dem 29.12.2008 ohne Arbeit,

    beachte bitte 1., d.h. er sollte sich sofort Arbeit suchen und sich schnell bei der Ausländerbehörde melden, sonst hat er sein Aufenthaltsrecht verwirkt.

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