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Fernseher zurückgeben; Rückgabe gegen Gutschrift - rechtens?

Ich hatte letzte Woche Probleme mit meinem Fernseher und habe mir da es gerade Sonderangebote gab, einen neuen LCD Plasma Fernseher für 400E gekauft und bestellt (er sollte 4 Tage später geliefert werden. Am nächsten Tag stellte ich fest, dass mein alter Fernseher wieder funktionierte... Ich beobachtete das Verhalten des Altgeräts einen weiteren Tag lang und bestellte den neuen Fernseher wieder ab, da ich es nicht einsehe einen funktionierenden Fernseher zu ersetzen. Nun bietet mir der Händler aber nur an, das Geld auf einem Kundenkonto gutschreiben zu lassen (Gutschrift bereits erhalten), sodass ich dann für 400E bei diesem Geschäft wieder einkaufen kann... Ich möchte aber wieder frei über die 400E verfügen... ist es rechtens, dass ich mein Geld nicht direkt zurückerhalte??? Ich hatte das Gerät auch nur bestellt, also nicht einmal benutzt oder angefasst!!!

Danke im Vorraus!

9 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Im Deutschen Recht gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aus Gründen des Verbraucherschutzes dem privaten Kunden bei verschiedenen Vertragsarten ein Widerrufsrecht:

    # Haustürgeschäft (§ 312 BGB),

    # Fernabsatzvertrag (§ 312b und § 312d BGB),

    # Ratenlieferungsvertrag (§ 505 BGB);

    Ein Rückgaberecht hast du nach § 356 BGB nur bei Fernabsatzverträgen.

    Hast du den Fernseher nun beim Händler gekauft und bezahlt oder hast du Ihn nur "bestellt" ?

    Wenn du beim Händler im Geschäft gekauft und bezahlt hast bist du auf die Kulanz des Händlers angewiesen.Hier gilt gekauft ist gekauft.Ein Umtauschrecht besteht nur bei wesentlichen,beim Kauf nicht erkennbaren Mängeln.

    Quelle(n): BGB
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt nur beim Versandhandel ein 14-tägiges Widerrufsrecht; NICHT bei Ladengeschäften.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Du in einem Laden bestellt hast, dann hast Du dort einen gültigen Vertrag abgeschlossen.

    Der Verkäufer könnte sogar verlangen, dass Du den Fernseher nimmst und bezahlst!

    Anders sieht es aus bei Kauf im Internet.

  • mzi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Hi,

    mit der Bestellung des neuen Fernsehers bist du einen verbindlichen Vertrag eingegangen. Händler verkauft und du bezahlst.

    Nur weil du dich anders entschieden hast, braucht der Händler ihn nicht zurücknehmen. Es ist meiner Meinung nach Kulanz vom Händler, wenn er das Gerät zurücknimmt und dir eine Gutschrift anbietet.

    Der Fall läge etwas anders, wenn das neue Gerät fehlerhaft wäre.

    Gruß

    Quelle(n): mein Wissen
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  • Anonym
    vor 6 Jahren

    Wenn Sie mit den Online-Handel erfolgreich sein wollen, müssen Sie eine nachgewiesene Erfolgsbilanz haben, oder Sie müssen eine genaue Methode zu folgen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Bei dem Geschäft handelt es sich um einen lokalen Händler wie Saturn? Dann musst du dich damit zufrieden geben. Wenn es ein Onlinehändler war, muss er dir das Geld zurückerstatten.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    reine Kulanz, dass die das Gerät überhaupt zurücknehmen. Man muss sich vorher überlegen, was man kauft. Es gibt kein Rücktrittsrecht bei Käufen im stationären Handel (schon gar nicht innerhalb von zwei Jahren).

  • vor 1 Jahrzehnt

    hallo also ich kenne viele Firmen die das machen mit der Gutschrift, die sind gar nicht blöd so verdienen sie ja auch durch dich dann Geld, aber soweit ich weiß kannst du das innerhalb von 14 Tagen dein Kaufvertrag rückgängig machen und die müssen dir das Geld geben, wenn nicht dann kannst du rechtliche Schritte einleiden, am besten frägst du mal bei einem Anwalt nach der kann dir da besser helfen, und fragen kostet ja nichts

    wünsch dir viel Glück das du es wieder bekommst

    liebe grüße

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also meiner Meinung nach, ist das nicht rechtes und du hast einen Anspruch auf das Geld in bar und nicht auf deinem Kundenkonto. Es gibt ja das Widerrufsrecht bei Kaufverträgen.

    LG

    Mann kann aus Kaufverträgen bis zu 2 Jahren zurücktreten und das ohne Kassenbon wenn man Zeugen hat!

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