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AmOz
Lv 4
AmOz fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Kann ich (bzw. darf ich) ohne Rechtsbeistand eine Zivilklage einreichen?

Update:

Gedankt sei Euch erstmal für die bisherigen Antworten !

Da möglicherweise heute eine Eingabefrist für mich abläuft und ich telefonisch erfuhr, daß nur noch zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr die zuständige Rechtsstelle beim Amtsgericht entsprechende Anträge entgegennimmt, bin ich ohne Abwarten auf die Antworten hin und habe Klage eingereicht. Soweit erstmal die Bestätigung: Ja, ich konnte die Klage ohne Rechtsbeistand einreichen.

Was jedoch die Frist betrifft, so habe ich noch eine klärungsbedürftige Frage:

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=200...

Update 2:

Hab' Euch allen bisherigen Antwortern natürlich ein DH verpaßt.

5 Antworten

Bewertung
  • wobik1
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei Amtsgerichten und Arbeitsgerichten im 1. Rechtszug fast immer kein Anwalt nötig. Bei Revisionen und ab Landgericht herrscht Anwaltszwang. Dafür kann man dort aber einen Pflichtverteidiger in der Regel bestellen. Bzw. das Gericht teilt mit,wie zu Verfahren ist... Bei allen anderen Verfahren(Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte und evtl. hohen Streitwerten) mußt Du fast immer Dir nen Anwalt besorgen..

  • waschi
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Vor dem Amtsgericht ja. Wenn der Streitwert über 5000 € liegt geht es zum Landgericht und da herrscht Anwaltszwang

    Quelle(n): § 78 ZPO, § 23 GVG
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, beim Amtsgericht

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Vor dem Amtsgericht ein sehr deutliches Ja, bei höheren Gerichten kommt es darauf an, aber man fängt ja erst klein an beim Amtsgericht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Beim Amtsgericht werden auch Ehescheidungsverfahren durchgeführt. Da besteht natürlich Anwaltszwang. Ansonsten ist kein Anwaltszwang bei den Sozialgerichten, den Verwaltungsgerichten, den Arbeitsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegeben. Bei Letzteren allerdings in der mündlichen Verhandlung - da sind Laien offenbar wenig geeignet komplexe Rechtszusammenhänge zu verstehen.

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