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Anonym
Anonym fragte in Autos, Transport & VerkehrVersicherung & Zulassung · vor 1 Jahrzehnt

Mit welchen Konsequenzen muß ich rechnen wenn ich ein Kfz länger als 8 Monaten ohne Tüv nicht abmelde?

Update:

Wie hoch kann eine Geldstrafe sein?

Update 2:

Das Motorrad stand länger als 8 Monate ohne gültigen Tüv im Keller und wurde nicht abgemeldet. Es kam nie in den öffentlichen Verkehr.

Update 3:

Ich habe es dann vor etwa 2 Wochen abgemeldet.

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    1. Kostenpflichtiges Zwangsentfernen der Plakette

    2. Kostenpflichtige zwangsweise Stillegung des Fahrzeuges

    3. Info an die Versicherung

    4. Rückwirkender Verlust des Versicherungsschutzes

    5. Bei einem Unfall zahlt die Versicherung schon jetzt nicht.

    6. Bei einem Unfall zudem bereits jetzt als Folge sicheres Strafverfahren.

    7. Auch ohne Unfall schon jetzt Strafe wegen Verstoss gegen die StVO.

    8. Punkte in Flensburg.

    9. Bei Führerschein auf Probe Führerscheinentzug (auch ohne Unfall).

    Immer vorausgesetzt, Du benutzt das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr, was ich hinter Deiner Frage vermute, sonst macht sie wenig Sinn.

    Quelle(n): EDIT: Dein nachgeschobenes Detail bestätigt meine Vermutung als richtig, sonst wären Dir die Antworten von Verdinand und Sobriqut ausreichend gewesen. Ganz ernst: das kann SEHR teuer werden. Die genauen Kosten kann Dir hier keine Antwort bringen, weil sie auch vom Richter abhängen. Stell Dir nur vor, Du fährst, vielleicht sogar ohne eigene Schuld, einen Menschen tot oder verletzt ihn schwer. Dann hast Du Forderungen in Millionenhöhe gegen Dich. Edit II: Deine erneut nachgeschobene Erklärung, dass das Motorrad nur im Keller stand und inzwischen abgemeldet ist, ändert die Sach- und Rechtslage. Keine Strafe!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Solange das Fahrzeug nicht auf öffentlichem Verkehrsgrund ist, passiert gar nichts.

  • k l
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn es auf Privaten Grund steht und nicht auf offentlichen Straßen benutzt wird, dann passiert gar nichts.

    Nur hast du dann Probleme beim wieder Anmelden, da du zuerst eine Rote Nummer besorgen musst, um einen Neuen TÜV/AU zu machen.

    Denn ohne TÜV/AU kann man kein Fahrzeug anmelden.

    Und zum Abmelden ist es egal ob es TÜV hat oder nicht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Aufgrund deiner Nachträge

    Ich tippe darauf nichts. Der TÜV hat nichts mit der Kraftfahrsteuer (Anmeldung) zu tun.

    Das Finanzamt freut sich über einen "überflüssigen" Zahler.

    Wenn man dich im öffentlichen Verkehrsraum (Straße, Parkplatz etc.) damit erwischt bekommst du Bussgelder und Punkte. Siehe die anderen Antworten

    Also :

    Das Motorrad aus dem Keller auf einen Anhänger oder LKW und zum TÜV/Werkstatt bringen. Bloss nicht mit eigener Motorkraft hinfahren.

    Das Geld für eine HU/AU bezahlen.

    Fertig.

    Meldest du das Motorrad über einen längeren Zeitraum ab, wird aus der HU/AU eine Einzelabnahme. Also Teurer.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Verdinand hat recht: solange du damit nicht im öffentlichen Verkehr fährst, gibt es keine Konsequenzen. Auf Privatgelände darfst du sogar weiterhin fahren, du müsstest es also nicht rumstehen lassen. Kann ja zB sein, dass du an deinem Fahrzeug "rumschraubst" bzw es instandsetzt (egal, ob Tuning oder notwendige Maßnahmen). Dann musst du ja auch mal probefahren. Wie gesagt, solange du damit nicht auf die Straße gehst, benötigst du den TÜV nicht und machst dich auch nicht strafbar.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das die Plakette abgekratzt wird, das deine Versicherung Benachrichtigt wird und deinen Vertrag kündigt und dann eine mehrfache Geldstrafe 1. eine Wegen TÜV Überziehung, 2. die zweite wegen dem Verwaltungsakt des Abkratzen und 3. Allgemeiner Verstoß gegen Die Straßenverkehrsordnung. Das "Läppert" sich.

    Mfg

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    die bisherigen Aussagen sind falsch. Es reicht, wenn das Fahrzeug in Verkehr gebracht werden könnte. Die Ahndung wegen fehlender TÜV/AU-Plakette kannst Du auch bekommen, wenn das Fahrzeug auf Privatgrund parkt. Sogar in der Garage, falls es da gefunden wird.

    Die Halter von Fahrzeugen die ein eigenes amtliches Kennzeichen führen müssen, müssen nach § 29 Abs. 1 StVZO ihre Fahrzeuge in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kfz im öffentlichen Straßenverkehr tatsächlich benutzt wird, entscheidend ist die Zulassung hierzu (BayObLG Beschl. v. 11.02.82, VRS 62, 386, Rebler, VD 2006, S. 64)

    Das kostet zweimal 40.- € und bringt 2 Flenspunkte für den TÜV und 1 Punkt für die AU.

    Plaketten werden aber zunächst nicht abgekratzt, allenfalls eine Mängelkarte ausgestellt. Den Versicherungsschutz verliert man auch nicht.

    Vor Vergabe von Daumen runter bitte erst die Quelle lesen, danke!

    Edit: beim Motorrad entfällt natürlich die AU!

    Edit: Vor Vergabe von Daumen runter bitte erst die Quelle lesen, danke! Meine Aussage stimmt nämlich.

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